Gedanken zum elektronischen Rezept


Wer sich als Arzt in diesen Tagen unter dem Blickwinkel medizinischer Fehlbehandlungen im Funk und Fernsehen umsieht und dabei die perspektivische Möglichkeit des – nur zurückgestellten, aber nicht völlig fallengelassenen – elektronischen Rezeptes im Hinterkopf hat, dem sollte ein Fall aufgefallen sein: der Bericht  einer offenbaren akzidentellen Überdosierung von Augentropfen um den Faktor 1000 mit der Folge von Augenschäden.
An dieser Stelle soll nicht beleuchtet werden, ob die Berichte zutreffen, oder nicht, ob sie unvollständig sind, oder nicht.
Mir geht es hier nur um ein Detail:

““Es war wohl ein Übermittlungsfehler vom Arzt an die klinikeigene Apotheke“, erklärte Kliniksprecher Martin Mackenberg-Hübner. “ wird in einem Bericht zitiert.

In den Kliniken ist es üblich, dass Rezeptanforderungen per FAX oder E-Mail weitergeleitet werden. Dabei kam es dem Fernsehbericht zufolge zu einem Übermittlungsfehler. Das “m” von mg (Milligramm) sei, so der Bericht, versehentlich in der Dosierungsangabe nicht übermittel worden, die Dosierung somit um den Faktor 1000 zu hoch gewesen.
Unabhängig davon ob dies zutrifft oder nicht, eines darf an dieser Stelle festgehalten werden: mit dem elektronischen Rezept gibt es solche Fehlermöglichkeiten nicht.
Fehlerquellen dieser Art sind bei Übermittlungen von Rezepten per FAX, manuellem Abschreiben, womöglich E-Mail etc. nie ganz auzuschließen, fallen aber meistens auf, bevor Schaden entsteht, weil irgendjemand den Fehler frühzeitig bemerkt. Falls aber nicht, wie in diesem Fall, kann durchaus grosser Schaden entstehen.
Aus meiner Sicht sollte dies mit ein Grund sein, das elektronische Rezept in welcher Art auch immer wieder auf die Tagesordnung zu setzen.

Quellen:
Wdr
Berliner Umschau
Solinger Tageblatt

Arzneimitteltherapiesicherheit mit der eGK


Foto flickr creative commons CC-Lizenz. Autor: xxrobot

Nach vorläufigem Ende des elektronischen Rezeptes, das historisch gesehen einer der wesentlichen Gründe für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gewesen ist,  war es zunächst ruhig geworden um das Thema Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS). Mehrfach ist der Ruf laut geworden das Thema AMTS auch ohne elektronisches Rezept wieder aufzugreifen, nun gibt es auch einen neuen Modelversuch hierzu: Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe startet im Bochumer Stadtteil Wattenscheid unter dem Namen „TEAM eGK“ ein Pilotprojekt zur Arzneimitteltherapiesicherheit: Die Medikationsdaten der Kunden von bis zu 19 teilnehmenden Apotheken werden dabei auf einem zentralen Server gespeichert. Mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sollen die Daten erstmals apothekenübergreifend abrufbar sein.

Zur Erklärung: Grundsätzlich haben bereits alle Apotheken ihre Kundenkarten mit der Arneimittelhistorie des Patienten, so dass Unverträglichkeiten der Medikamente untereinander, z.B. von Rezepten verschiedener Ärzte, die nicht notgedrungen voneinander wissen müssen, in einer einzelnen Apotheke rasch auffallen sollten. Das ändert sich aber, wenn der Patient einige Medikamente  in einer anderen Apotheke einlöst, die seine weitere Medikation nicht kennt.

Bislang wurden von den Apotheken wettbewerbsrechtliche Gründe aufgeführt, die einer solchen AMTS Prüfung entgegen stehen, man fürchtete, dass die Konkurrenz Apotheke Einblick in die eigene Kundenkarte bekäme.

Nun werden die Daten über die verschreibenden Ärzte oder die Apotheke  anonymisiert gespeichert. Wettbewerbliche Bedenken könne man daher ausschließen, so der Sprecher.

Man wird sehen, wie erfolgreich dieses Modell werden wird. Bislang waren die Apotheken durch das Ende des elektronischen Rezeptes nicht an der neuen Pojektleiterstruktur der gematik beteiligt gewesen. Man kann sich vorstellen, dass dieses Modell in einem offiziellen Projekt der gematik münden könnte, falls es erfolgreich verläuft.

Ich persönlich bin auch der Meinung, das wir vom elektronischen Rezept auch noch hören werden, wenn auch technisch ganz anders, als damals gedacht.

Quelle:

Heise

Apotheke adhoc

Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) als Baustein der Telematikinfrastruktur


Foto flickr creative commons CC-Lizenz. Autor: fujoshi

Seit längerem wird die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) als ein Modul der neuen Telematikinfrastruktur gedacht, wurde wegen des Moratoriums und der Beschränkung auf die Module Notfalldaten, Datenaustausch zwischen Ärzten (KOM-LE) und Versichertenstammdatenaktualisierung (VSDD) sowie dann auch elektronische Fallakte (eFA übrigens nicht identisch mit ePA=elektronische Patientenakte) dann aber zusammen mit dem eRezept zurückgestellt, da es in der ursprünglichen Konzeption darauf aufbaute.

Nun aber gibt es einen neuen Versuch die AMTS ganz ohne eRezept erneut an die Telematik anzubinden. Herr Dr. Jürgen Faltin aus dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen aus Rheinland Pfalz, stellte das Konzept auf der eHealth conference in Hannover vor.

Als Ausgangspunkt nannte Herr Faltin Zahlen aus 2009. Demnach  lösten bundesweit mehr als 80 Prozent aller Bundesbürger mindestens ein Rezept in einer Apotheke ein, dabei ist die Selbstmedikation nicht berücksichtigt, mehr als 7 Mio. Patienten erhalten elf oder mehr verordnete Wirkstoffe in einer Verordnung. Ausgehend von der Tatsache, dass damit auch das Risiko der Wechselwirkung steigt, zumal wenn noch apothekenpflichtige, das heisst nicht rezeptpflichtige Medikamente dazu kommen, ergibt sich die Notwendigkeit einer AMTS Prüfung ganz von alleine.

Als Beispiel nannte Herr Faltin den damaligen Lipobay Skandal, wobei historisch gesehen eben dieser Skandal als die Geburtsstunde der eGK angesehen werden kann.

In den meisten Apotheken ist es seit langem Standard, die Arzneimittelhistorie (AMDOK) auf sog. Kundenkarten zu speichern. Dies ist eine Apothekenanwendung, in der die tatsächlich ausgegebenen Arzneimittel, also auch die OTC („over the counter“=apothekenpflichtige, aber nicht rezeptpflichtige)  Arzneimittel erfasst werden. Dazu kommen noch Kosmetika, ggf. Angaben zu Hilfsstoffen und Pflegemittel.

Diese Kundenkarten sind aber bislang nicht vernetzt, sind also bez. AMTS unwirksam, wenn ein Versicherter seine Medikation aus mehr als einer Apotheke bezieht, z.B. weil er seine nervenärztlichen Medikamente oder sein Viagra mit Absicht nicht aus der Apotheke in der Nachbarschaft unter den Augen von Bekannten und Verwandten bezieht. Schlecht ist es dann, wenn genau diese Medikamente Wechselwirkungen mit einer anderen Verordnung haben, die aus einer weiteren Apotheke bezogen wurde. Dies bleibt dann unbemerkt, vor allem wenn die Verordnungen noch von mehreren Ärzte ausgestellt werden, die nichts voneinander wissen.

Die Idee ist es nun, in einem telematischen Projekt AMDOK in zwei Standorten, genannt wurden Trier und Bochum, in einem Testverfahren die Kundenkarten unter Federführung der Apotheker zu vernetzen mit dem Ziel  die apothekenübergreifende Erfassung von AMTS Daten und damit die Qualitätssteigerung der Arzneimittelversorgung der Patienten zu bewirken.

Der Apotheker soll mit Hilfe der übergreifenden AMTS Prüfung folgende Problemfelder erkennen:

  • Doppelmedikation
  • Arzneimittelinteraktionen
  • für eine Altersgruppe untypische Medikation
  • atypisches Einnahmeverhalten
  • Arzneimittelallergien
  • Kontraindikationen

Kooperationspartner sollen die Apothekenrechenzentren und die Landesapothekerkammern sein. Voraussetzung ist aber neben der eGK die Verfügbarkeit der TI Komponenten, aus die man sich nach Beendigung des Moratoriums geeinigt hat, sowie die Abstimmung mit der gematik und dem Datenschutz in den Ländern.

Meine Kritik an der grundsätzlich guten Idee ist einzig, dass  die Ärzte erst in einem weiteren Schritt beteiligt werden sollen. Ich als Hausarzt würde aber auch gerne frühzeitig über den gleichen Überblick über die Medikamentendaten verfügen können, der in diesem Plan zumindest zunächst exklusiv nur den Apothekern zugebilligt wird.

Quelle:

persönliche Mitteilung Herr Faltin, eHealth conference Hannover

Inhalt des Vortrages im Internet noch nicht verfügbar

elektronisches Rezept – bessere Kontrolle über veranlasste Ausgaben?


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Foto von flickr creative commons Autor: Adamos Maximus

Ein wesentliches Argument für die Einführung von elektronischen Rezepten im Zusammenhang mit der Onlinephase der elektronischen Gesundheitskarte könnte die dadurch eingeführte Möglichkeit sein,  Ärzten zeitnah ein Feedback über die veranlassten Ausgaben zu geben, schreibt jedenfalls die KV:

Für ärztliche Kooperationen dürfte die Implementierung des elektronischen Rezepts in der Regel keine Priorität haben, da vom elektronischen Rezept hauptsächlich andere Akteure – Apotheker, Krankenkassen – profitieren, indem sie ihre administrativen Verfahren straffen und Fehlerquellen minimieren können. Für niedergelassene Ärzte bleibt derAufwand für die Rezepterstellung bei elektronischem Versand und beim konventionellen Verfahren nahezu gleich. Ein Vorteil des elektronischen Rezepts könnte allerdings darin liegen, dass die technische Infrastruktur dazu genutzt werden kann, den Ärzten zeitnah ein Feedback über die veranlassten Ausgaben zu geben. Dies wäre bei Übernahme von Budgetverantwortung von Bedeutung. Die Relevanz des elektronischen Rezepts kann sich mit der Erlaubnis, Medikamente über Versandapotheken zu beziehen, gravierend ändern.

Quelle

Das elektronische Rezept führt im Vergleich zum Papierrezept zu einer wesentlichen Verbesserung der Datenqualität. Das Risiko von Fehlinterpretationen lässt sich damit weitgehend ausschließen. Aus haftungsrechtlicher Sicht ist daher der zweifelsfreie Nachweis, ob der Arzt die Abgabe des Originalpräparates explizit verlangt hat oder nicht, entscheidend. Mit dem elektronischen Rezept ist dieser Nachweis möglich. Bei Rezepten auf Papier ist demgegenüber wegen deren Anfälligkeit für Manipulationen die Frage manchmal nicht eindeutig zu klären. Somit bringt auch hier das elektronische Rezept eine erhöhte Sicherheit.

Quellen

elektronischer Arztbrief – eine Standortbestimmung


brief

Bild von flikr, creative commons. Autor: myguerrilla

Aus meiner Sicht existieren zum Thema elektronischer Arztbrief aktuell erst Insellösungen. Ein allgemeingültiger Standard wird erst mit der breiten Einführung von D2D bzw. der Onlinephase der elektronischen Gesundheitskarte eintreten, weil dann der elektronische Arztbrief sozusagen nebenher gleich mit Teil des Praxisalltags wird.

Leider haben bei weitem nicht alle Firmen, die D2D in ihrer Software anbieten auch den elektronischen Arztbrief installiert, das hat teils mit der nötigen digitalen Signatur zu tun, die via HBA nun sowieso Pflicht wird, nach Auskunft der Firma MCS, die dies bislang nicht anbietet, sei der elektronischer Arztbrief zu wenig nachgefragt worden.

Aus Sicht des Datenschutzes werden von den meisten Spezialisten Arztbriefe via E-mail, auch verschlüsselt und signiert, nicht bevorzugt, statt dessen wird die ohnehin bereits zur Verfügung gestellte Plattform D2D und/oder KV Safenet verwendet. Dies wird in Zukunft auch in der Breite Standard werden.

Interessanterweise wird das elektronische Rezept als Sonderform des elektronischen Arztbriefes gedacht:

Elektronisches Rezept: Sonderform des elektronischen Arztbriefs
Die elektronische Übermittlung von Verordnungsinformationen ist unter dem Stichwort „Elektronisches Rezept“ bekannt. Das elektronische Rezept ist eine Sonderform des Arztbriefs: Absender sind Ärzte, Empfänger hauptsächlichApotheken, aber auch Erbringer von Heil- und Hilfsmitteln.

Quelle

Dies spricht ebenfalls dafür, dass zusammen mit dem elektronischen Rezept auch der elektronische Arztbrief eingeführt wird.

Zum Thema Gesundheitskarte empfiehlt sich auch der Übersichtsartikel.

Mobiles, GEMATIK zugelassenes eGK Lesegerät: ZEMO VML-GK1 Version 1.06


zemo-mobil

Als weiteres mobiles Endgerät wird das Zemo VKL-GK1 angeboten.  An dieses Gerät läßt sich direkt ein Drucker anschließen. So heißt es im Datenblatt:

An das VML-GK1 lassen sich u.a. Epson Nadeldrucker entweder seriell oder überden Seriell-Parallel-Adapter anschließen. So können Sie direkt Kassen-Formularköpfe bedrucken.

weiterhin heisst es:

Das ZEMO-VML-GK1 liest alle Krankenversichertenkarten und auch die neue Gesundheitskarte (Basisrollout). Da es über 3 Kartenleserslots und ein Grafikdisplay verfügt, ist es vorbereitet zur Migration auf die 2. Stufe der Gesundheitskarte. (Eine endgültige Spezifikation liegt hierfür nicht vor.)

Da es sich ohne Umstellung auch stationär betreiben läßt, ist es für kleine Praxen, die wenig Rezepte ausstellen, z.B. psychotherapeutische Praxen oder ähnliche Praxen  interessant, die bislang auch nur mit einem mobilen Gerät gearbeitet haben und keine online Abrechnung durchführen.

Einen sehr schönen Vergleich der bekannten mobilen Geräte finden Sie hier (weiter unten auf der Seite). Liest man den Vergleich genau, scheint das ZEMO das ausgefeiltere Gerät zu sein.

Mobiles, GEMATIK zugelassenes eGK Lesegerät: Sagem Monetel ORGA 920 M eGK


sagem-mobil1

An mobilen Endgeräten ist die Auswahl an Endgeräten für die neuen eGK deutlich kleiner,  lediglich 2 Geräte sind mir bekannt, eines davon ist das Sagem Monetel ORGA 920 M eGK. Die Anbindung des ORGA 920 M erfolgt direkt über die USB-Schnittstelle des PCs oder mittels eines Seriell-Kits über eine COM Schnittstelle. Das ORGA 920 M ist zugelassen gemäß MKT  Spezifikation 1.0, erfüllt alle Anforderungen des Bundesmantelvertrages §19 für speichernde Kartenlesegeräte. Darüber hinaus erfüllt das ORGA 920 M auch die MKT+ Anforderungen der gematik.

Das Gerät besitzt einen integrierten zweiten slot, offenbar hinter dem Betteriefach, für den HBA. Eine Druckerschnittstelle scheint das Gerät nicht zu haben. Soweit für mich zu erkennen, hat das Gerät also „nur“ die MKT Zulassung und ist damit für den späteren Onlinebetrieb nicht aufrüstbar. Das ist wichtig, wenn man mit dem Gedanken spielt, ein solches Gerät alleine zu betreiben, also ohne stationären Leser. Über den Unterschied zwischen MKT terminal und eHealth terminal werde ich noch berichten.

Hier eine Liste mit Abrechnungssoftware, die nach Angaben des Herstellers mit dem Gerät zusammenarbeitet.

Link zur Homepage des Herstellers

Nachtrag Mai 09: Das Gerät hat für die Softwareversion 3.0 ab 14.5. die Zulassung als migrationsfähiges, das heisst aufrüstbares Gerät erhalten. Dies war zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels noch nicht der Fall. Es ist also mit Stand Ende Mai eines von zweien vollständig zugelassener mobiler Geräte.

Details zum Hypercom Kartenterminal


Nach einem längeren Telefonat mit Hypercom stellte mir die Firma einige zusätzliche Informationen zur Verfügung, die ich an dieser Stelle den Lesern nicht vorenthalten möchte. Die E-mail bestätigt noch einmal, dass das Gerät nicht etwa erweiterbar ist in Bezug auf die HBA slots,  sondern in verschiedenen Varianten verfügbar sein wird.

Wie versprochen anbei noch ein „paar“ zusätzliche Informationen, [……}.

1.) Allgemeine Informationen zum Basisrollout Nordrhein und zu den Kartenterminals:
http://www.kvno.de/mitglieder/itidprax/lese-egk/index.html
http://www.kv-telematik.de/index.php?id=113

2.) Deutsche Homepage zur medline Familie:
www.medline.hypercom.com

3.) Kompatibilitätsliste der uns bekannten Primärsysteme:
https://www.medline-online.com/produkte/medcompact/kompatibilitaet.html

4.) Treiber und Testprogramm (medView) zum medCompact
(Zur Info, medCompact bietet funktionierende Treiber für Windows, Linux und MAC. Unter Linux und MAC werden keine Adapter benötigt, das Gerät kann dort direkt mit V.24 oder USB an das Primärsystem angeschlossen werden.)
https://www.medline-online.com/support/medcompact.html

5.) Partner, die unser medCompact im Angebot haben:
http://www.ehealth-bcs-terminals.de
http://www.minitec-btd.de/index.php?page=140
https://www.medisign.de/partner/telecash/05homepage/index.html?source=apobank
http://www.sanitascard.de/
http://www.smdata.de/gesundheitskarte/index.html
http://www9.wirecard.com/kartenterminal/medCompact.html

6.) Einige Erfahrungsberichte/Installationsbeschreibungen:
http://www.psyprax.de/
http://www.jakobsmeyer.org/pageID_7071044.html (Die CD ist auch schon verfügbar.)
http://resmedicinae.sourceforge.net/manuals/apwlin/ch06s10.html
http://www.ehealth-bcs-terminals.de/66-0-NoName.html
http://www.computer-konkret.de/viomatrix/imgs/pdf/mappe_14_systemvoraussetzungen.pdf (Nach medCompact suchen.)

7.) Alles was man zu Spezifikationen lesen möchte:
www.ct-api.de
http://www.teletrust.org/projekte/sicct/
http://www.teletrust.org/publikationen/spezifikationen/mkt/
http://www.gematik.de/(S(0ljgs445qzodl355a5ldxt55))/Uebersichtsseite_Release_0_5_2.Gematik (Basisrollout)
http://www.gematik.de/(S(fyf1wr45rcnnta3hwhjpb12h))/Uebersichtsseite_Release_2_3_4.Gematik (Aktuellester Stand – Online – Konnektor)

8.) Sicherheitspapier – Gematik (Gläsener Patient???)
http://www.gematik.de/upload/gematik_whitepaper_sicherheit_3571.pdf

9.) Zulassungsseite Hypercom Kartenterminals – Gematik
http://www.gematik.de/(S(cdiz0zilqw122sn4fmclvbjf))/Zulassungsverfahren___Kartenterminals___Hypercom.Gematik

Ansonsten noch einmal die Antworten auf Ihre Fragen, schnell zusammengefasst:

In der Standartausführung 2Slot, das es bislang ausschließlich zu kaufen gibt, sind 2 Kartenleser für große Chipkarten und 3 Kartenleser für kleine Chipkarten vorhanden.
Ein 1Slot Gerät wird es in absehbarer Zeit auch zu kaufen geben.
Die 5 Slot und 9 Slot Varianten sind bislang noch nicht verfügbar, sollten aber für den SICCT (Konnektor) Start auf jeden Fall zu bekommen sein.

Das Gerät ist dann in diesen Varianten erhältlich: 1Slot, 2Slot, 5Slot, 9Slot.
(Es kann nicht von einem 2Slot zu einem 5Slot erweitert werden. (Missverständlich im Datenblatt erläutert!)

Das Gerät hat einen LAN Switch, V.24 (Seriell), USB Master und USB Slave Anschlüsse / Schnittstellen.

Gerät hat EAL3+ Zulassung des BSI und berichtigt zur Signatur.
Die geplante Signatur (Doctor2Doctor) bei der KVNO muss mit einer Software, die mit unserem medCompact zusammenarbeitet, integriert werden. (Konkrete Planungen sind mir hier noch nicht weiter bekannt.)

Update von BCS auf SICCT (Konnektorversion). Wir stellen dann dem Kunden ein Programm (medLoader) zur Verfügung der unter Windows, MAC und auch Linux den Softwareupload problemlos möglich macht. (Achtung hierzu ist die Adminstrator-PIN nötig, die der Kunde bei Erstinbetriebnahme eingeben muss. Diese also bitte nicht vergessen!)

Komfortsignatur – Diese befindet sich immer noch in der Entwicklungsphase, finale Spezifikationen sind noch nicht verfügbar.
Komfortsignatur ist für den Basisrollout irrelevant.
Wir werden durch unseren USB Anschluss flexibel reagieren, sobald es hier endgültige und zertifizierbare Lösungen gibt.

Im einzelnen ergeben sich einige kleine Details, in denen das Gerät hervorsticht:

Großes helles gut lesbares Display -> Dies wird gerade in Online Betrieb interessant, wenn dann auch Patienten mit diesem Gerät arbeiten müssen.

Große Tasten -> Auch hier ist der Online Betrieb im Fokus. Mann kann nicht davon ausgehen, dass Patienten Geräte mit kleinen Tasten richtig bedienen können. (Kennt man ja schon vom Handy, die Tasten sind so klein geworden, dass man sie entweder nicht trifft, oder gleich 2 Tasten auf einmal drückt.)

Beide Obere Punkte -> Barrierefreiheit insgesamt.

Kabel – Zugentlastung. (Das betrifft Erfahrungen in den SICCT Testregionen. Die Geräte müssen natürlich im Praxisbetrieb viel aushalten. Hier sollte man wirklich darauf achten, dass die Kabel nicht einfach direkt vom Gerät weggehen. Kabelbrüche, Platinenabbrüche usw. sind schnell die Folge und die Geräte müssen dann frühzeitig erneuert werden.)

Lightguide -> Hell erleuchteten Einfügeschacht für eGK / KVK. (Barrierefreiheit / Bedienerfreundlichkeit.)

HBA Steckbar von oben – Einhandbetrieb des Terminal möglich. Seitliche Einschübe für den  HBA bedeuten, dass
1.) dieser Platz neben dem Terminal reserviert ist
2.) nicht mehr mit einer Hand schnell bedient werden kann.

Erhabene Symbole auf den Tasten. -> Barrierefreiheit.

Funktionskontrolle: Mit einem Blick in die Symbolleiste sehen Sie den Zustand des Gerätes / der Karten. (Supportfreundlich.)


Die neuen Kartenterminals – Überblick


Im folgenden wollte ich die Vor- und Nachteile der Geräte aus meiner Sicht tabellarisch zusammenfassen. Die Geräte werden im blog alle noch im einzelnen besprochen, falls nicht bereits geschehen.

Im Offlinebetrieb werden anfangs alle diese Gerät noch einige Zeit wie die alten Geräte auch betrieben. Es werden die Versicherungskarten der Patienten eingelesen, die nach und nach gegen die neuen eGK ersetzt werden. Für die Praxis ändert sich in diesem Betrieb schlicht nichts. Signiert –  im Sinne des Signaturgesetzes für das elektronische Rezept – wird in diesem Betrieb schlicht nichts, allenfalls die Abrechnung wird in Nordrhein ab dem Ende des 2. Quartals signiert, das ist aber eine Softwareproblematik, keine Signatur im Sinne der eRezept Signatur. Nur hierfür wird momenatan die Funktion als HBA Leser überhaupt gebraucht.

Im Onlinebetrieb (wohl nicht vor 2012) müssen alle Kartenlesegeräte direkt an das Praxisnetzt angeschlossen werden zusammen mit einem Konnektor. Dafür ist ein LAN Anschluß am besten mit switch sinnvoll. Erst dann müssen für jeden Arzt ein HBA Leser vorhanden sein für den jeweligen Arztausweis, wobei die Karte tags im Leser verbleibt und nur morgens die PIN eingegeben wird. Die eRezepte werden dann elektronisch signiert ohne dass die PIN jeweils noch einmal eingegeben werden müsste, dieser als Komfortsignatur bezeichnete Vorgang geschieht mittels token oder RFIT Karte oder fingerprint sensor. Dafür müssen in den Untersuchungszimmern jeweils solche Geräte ans LAN angschlossen werden und der Leser einen Erweiterungsanschluß hierfür haben (z.B. USB). Das alles setzt eine Infrastruktur mit zentralen Servern für die Rezpte auch in den Apotheken und bei den Krankenkassen voraus, die Installation dieser Strukturen dauert sicher noch Jahre.

Tabellarischer Überblick über die wichtigsten Geräte

Omnikey Card Star Hypercom ORGA SCM Cherry

ST-1503

Cherry

G87-1504

Anschluß an Rechner

-LAN

+ + + + + +
-mit  switch Nicht Lieferumfang + + + + Translating Proxy Translating Proxy
-seriell + + + (+)

mit Zubehör

-USB + + + + + +
Erweiterbar via USB + + + + +
Lieferbar mit mehr als 2 Kartensteckplätzen +

bis 8

2 Kartensteckplätze + + + + + + +
Dockingstation für mobiles Terminal +
Druckeranschluß am Kartenterminal +
Softwareupdatefähig ohne einzuschicken + ? + ? ? + +
Erweiterbar für Onlinebetrieb + + + + + + +
Komfortsignatur auch offline (+) ? * *
  • Geplant, aber aufgrund der fehlenden Spezifikationen nicht umgesetzt. Soll für den Online Rollout angeboten werden.

Von vorneherein wichtig scheinen mit die Anschlußmöglichkeiten seriell für den momentanen Offlinebetrieb wie bisher und LAN mit switch zu sein, da meistens in einer Praxis nur soviel LAN Anschlüsse wie Rechner vorhanden sind und im späteren Onlinebetrieb die Kartenterminals direkt am Netz hängen müssen, somit also ein switch notwendig ist. Ein Anschluß via USB ist unter teminal server zumindest schwierig. Das Gerät sollte via USB erweiterbar sein z.B. um einen RFID Kartenleser oder ein fingerprint-terminal für den Onlinebetrieb anschließen zu können. Die dazu nötige Softwareerweiterung sollte vor Ort in der Praxis aufspielbar sein, also ohne das Gerät einschicken zu müssen.

Die Komfortsignatur ist per Definition erst im Onlinebetrieb möglich und sinnvoll,  in einem aktuell „Offline-Gerät“ also nur bedingt sinnvoll, was den Vorteil des Omnikey Gerätes relativiert, zumal es keinen USB Anschluß hat.

Nachtrag: die Tabelle wurde am 24.9.10 um die Cherry Geräte aktualisiert. Einen herzlichen Dank an Uwe Harasko, Produkt Manager/Product Manager Computer Input Devices ZF Electronics GmbH

SAGEM Monetel ORGA 6041 L eGK


orga6041

Das ORGA 6041 L eGK ist ein migrationsfähiges stationäres Chipkartenterminal mit LAN Interface für den Betrieb in Netzwerken oder am Konnektor . Als Nachfolger des bekannten HML 5010 ist das ORGA 6041 L eGK seriell, per USB oder per LAN anschließbar.

Das ORGA 6041 L eGK eHealth BCS können Sie über viele verschiedene Arten anschließen. Und der Anschluß von weiteren externen Geräten wie PIN Pads oder Komfortsignaturerstellungseinheiten sind ebenfalls möglich. Der bereits integrierte LAN Switch erspart Ihnen unnötigen Verkabelungsaufwand. Anschlußmöglichkeiten: USB/seriell/LAN/USB vCOM/USB CCID

schnittst400

Der HBA (Heilberufeausweis/Arztausweis) wird gemäß Spezifikationen sicher eingeführt, also im vorliegenden Fall auf der Unterseite des Gerätes, wo er verriegelt werden kann, offenbar in der Absicht, die Karte im Verlauf des Arbeitstages in dem Gerät zu belassen. In einer Praxis mit mehreren Ärzten müssen dann wohl mehrere dieser Geräte angeschafft werden.

Es besteht eine upgrade Garantie.

Das Gerät verfügt über einen USB Anschluß um es später mit Modulen für die Komfortsignatur erweitern zu können (z.B. RFID Leser, bereits angekündigt), um es an einem Konnektor zu betreiben, muß es erweitert werden.

Produktversionen:
ORGA 6041 ohne LAN Modul, aufrüstbar, z.Z. nicht lieferbar
ORGA 6041 L eGK eHealth-BCS
ORGA 6041 F mit Fingerprint Modul (Produktankündigung)

Zubehör:
Seriell-Kit-6000.0 für den Anschluss über eine
serielle COM Schnittstelle
LAN Modul für die Aufrüstung eines ORGA 6041
zum 6041 L

Quelle: