eHealth – Terminkalender


Das Ärzteblatt beschäftigte sich in einer der jüngsten Ausgaben mit dem immer knapper werdenden Zeitrahmen für die eHealth Projekte. Das neue eHealth Gesetz macht dabei enge Vorgaben. Es befindet sich im Moment in parlamentarischer Beratung und wird wohl Anfang 2016 in Kraft treten.

Die Online-Erprobung der Telematik Infrastuktur ist – mal wieder muß man sagen – verschoben worden, diesmal, weil die Industrie erforderliche Komponenten nicht zeitgerecht liefern kann.

Ein kleiner Teil des Projektes ist der elektronische Arztbrief, der 2015 sogar finanziell gefördert werden wird. Die KVen wollen den eArztbrief über KV-Connect abwickeln. Wörtlich heißt es in dem Artikel:

Anlaufschwierigkeiten gab es dennoch zuhauf. Bemängelt wurde vor allem, dass die lokalen IT-Servicepartner aufgrund von Informationsdefiziten die Arztpraxen häufig nur schlecht oder gar nicht informiert haben. „Das hat damit zu tun, dass die Erprobung in ihrer inhaltlichen, organisatorischen und technischen Komplexität anders eingeschätzt wurde“, erläuterte Kruhl. Der Feldtest wird daher bis zum 31. März 2016 verlängert. Quelle

Über die „Anlaufschwierigkeiten“ hatte ich in meiner kleinen Artikelserie über meine Anfänge mit KV-Connect schon berichtet. Man kann gespannt sein, wie es mit dem elektonischen Arztbrief über KV-Connect weiter gehen wird.

Erste Stufe des Telematik Online-Rollouts


Gastautor: Georg Kalman, Trust Terminal AG, Usingen

Lange Zeit hatte man den Eindruck, dass  die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte auf bestem Wege sei. Der  Auftrag für die Entwicklung der zweiten Generation der elektronischen Gesundheitskarte wurde von der Gematik erteilt und das Vergabeverfahren  für den Aufbau der Telematikinfrastruktur zur Erprobung der eGK (Online-Rollout Stufe 1) ist im vollen Gange. Auch wurde bei jeder Gelegenheit die konstruktive Zusammenarbeit aller Akteure in den eGK-Projektgruppen und der Gesellschafterversammlung der Gematik gelobt. Doch die ruhigen Tage scheinen vorbei zu sein und die alten Grabenkämpfe sind wieder aufgebrochen.

Nach einem Bericht der Ärztezeitung konnte sich die KBV im März in der gematik mit zwei wichtigen Anliegen nicht durchsetzen. Man hatte gefordert, dass die Krankenkassen in ihren Geschäftsstellen Patiententerminals für die Aktualisierung und Prüfung der Versichertenstammdaten aufstellen. Auch die alte Forderung nach Freiwilligkeit für Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte  am Online-Versichertenstammdatenmanagement teilzunehmen stand wieder auf der Agenda.

Es liegt im ureigenen und gerechtfertigten Interesse von  Ärzten sich zu wehren, wenn immer neue administrative Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf sie übertragen werden sollen. Es dürfte zudem unstrittig sein, dass Aktualität und Pflege der  Versichertenstammdaten vom Grundsatz her in der Verantwortung der Kassen liegen.  Insofern liegt es auf der Hand, dass zunächst  die Kassen ihrer Verpflichtung gerecht werden und entsprechende Verfahren anbieten. Doch der Vorschlag die Onlineaktualisierung der Versichertenstammdaten über Patiententerminals in den Geschäftsstellen der Krankenkassen durchzuführen führt in eine Sackgasse. Es ist den Versicherten kaum zuzumuten, dass sie 4x pro Jahr den Weg in eine Geschäftsstelle auf sich nehmen, nur um einen VSD Update durchzuführen.

Der Konflikt könnte jedocBildh sehr leicht gelöst werden. Ein Blick in andere Branchen kann dabei helfen. Bei  Banken beispielsweise ist es selbstverständlich, dass die Kunden sowohl Bargeld direkt an Automaten ziehen als auch Einzahlungen vornehmen. Auf gleiche Weise könnte der VSD Update durch die Versicherten auf einem eKiosk (Patiententerminal)  in den Arztpraxen oder sonstigen medizinischen Einrichtung durchgeführt werden. Bevor der Patient sich beim Empfang meldet,  geht er an einen sehr einfach konzipierten Selbstbedienungsterminal und steckt seine  elektronische Gesundheitskarte in den dafür vorgesehenen eHealth-Kartenleser. Das System prüft automatisch den Versicherungsstatus bzw. die Gültigkeit der Karte. Im gleichen Prozessschritt wird auch nachgeschaut, ob sich die Stammdaten des Versicherten geändert haben. Wenn ja, wird eine automatische Aktualisierung der Versichertenstammdaten durchgeführt und der Versicherte erhält eine Bestätigung am System angezeigt.

Ein solch einfacher Selbstbedienungsansatz würde einerseits die Forderungen nach Freiwilligkeit der Onlineanbindung erfüllen, denn das PVS muss nicht am Internet angeschlossen sein  und gleichzeitig  den administrativen Aufwand in den Arztpraxen auf ein Minimum reduzieren.  Aufgrund der Einfachheit des Prozesses wäre es den Patienten zumutbar, dass sie  bei jedem Arztbesuch diese Prozedere durchführen und damit die Aktualität und Datenqualität der eGK nachhaltig erhöhen. Gleichzeitig könnten die eKiosksysteme auch dazu genutzt werden, damit die Kassen ihrer Verpflichtung nach §6c des Bundesdatenschutzgesetz zur Patienteninformation nachkommen.

Da der eKiosk sowieso Bestandsteil der geplanten Telematikinfrastruktur ist und somit vom Grundsatz her von den Kostenträgern finanziert werden müsste, stellt sich deshalb nur die Frage, ab welchem Zeitpunkt und an welchen Orten der eKiosk flächendeckend den Patienten zur Verfügung gestellt wird.

Für ein modernes Gesundheitswesen ist die elektronische Gesundheitskarte sowie eine sichere Telematikinfrastruktur ein wichtiger Baustein. Es ist auch davon auszugehen, dass die eGK mittelfristig den Patienten aber auch den Ärzten mehr Vorteile als Nachteiledie bringen wird. Mit unserem Vorschlag möchten wir den neuerlichen Sand im Getriebe entfernen und einen Beitrag leisten, damit die Möglichkeiten und Potenziale der elektronischen Gesundheitskarte endlich den Patienten zur Verfügung gestellt werden kann.

Über TrustTerminal AG:

Die TrustTerminal AG ist ein spezialisierter Systemintegrator für eKiosksysteme, DigitalSignage und Onlineberatung. Das Angebot der TrustTerminal AG umfasst Hard- und Software und insbesondere die Bereitstellung der sicheren und stabilen Technologieplattform PUBLIQ®. Im Mittelpunkt des Unternehmensangebots steht das umfassende und kundenorientierte Betreiberkonzept, das den wirtschaftlichen Einsatz der Systeme sicherstellt. Die TrustTerminal AG bietet an, die komplette technische Verantwortung für den reibungslosen Betrieb zu übernehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.trustterminal.com

Gedanken zum elektronischen Rezept


Wer sich als Arzt in diesen Tagen unter dem Blickwinkel medizinischer Fehlbehandlungen im Funk und Fernsehen umsieht und dabei die perspektivische Möglichkeit des – nur zurückgestellten, aber nicht völlig fallengelassenen – elektronischen Rezeptes im Hinterkopf hat, dem sollte ein Fall aufgefallen sein: der Bericht  einer offenbaren akzidentellen Überdosierung von Augentropfen um den Faktor 1000 mit der Folge von Augenschäden.
An dieser Stelle soll nicht beleuchtet werden, ob die Berichte zutreffen, oder nicht, ob sie unvollständig sind, oder nicht.
Mir geht es hier nur um ein Detail:

““Es war wohl ein Übermittlungsfehler vom Arzt an die klinikeigene Apotheke“, erklärte Kliniksprecher Martin Mackenberg-Hübner. “ wird in einem Bericht zitiert.

In den Kliniken ist es üblich, dass Rezeptanforderungen per FAX oder E-Mail weitergeleitet werden. Dabei kam es dem Fernsehbericht zufolge zu einem Übermittlungsfehler. Das “m” von mg (Milligramm) sei, so der Bericht, versehentlich in der Dosierungsangabe nicht übermittel worden, die Dosierung somit um den Faktor 1000 zu hoch gewesen.
Unabhängig davon ob dies zutrifft oder nicht, eines darf an dieser Stelle festgehalten werden: mit dem elektronischen Rezept gibt es solche Fehlermöglichkeiten nicht.
Fehlerquellen dieser Art sind bei Übermittlungen von Rezepten per FAX, manuellem Abschreiben, womöglich E-Mail etc. nie ganz auzuschließen, fallen aber meistens auf, bevor Schaden entsteht, weil irgendjemand den Fehler frühzeitig bemerkt. Falls aber nicht, wie in diesem Fall, kann durchaus grosser Schaden entstehen.
Aus meiner Sicht sollte dies mit ein Grund sein, das elektronische Rezept in welcher Art auch immer wieder auf die Tagesordnung zu setzen.

Quellen:
Wdr
Berliner Umschau
Solinger Tageblatt

Stellungnahme der gematik zur abgewiesenen Klage


Mittlerweile liegt eine Stellungnahme der gematik zur abgewiesenen Klage gegen die Gesundheitskarte vor.

Darin wird unter anderem auch das Informationsdefizit zum Thema beklagt, auf das ich in diesem blog und im Januarheft der eHealth.com schon hingewiesen hatte.

Wer die Stellungnahme im Wortlaut lesen will kann das hier tun:

Quelle:

Stellungnahme der gematik

Zur Bedeutung der fehlerhaften Karten


In der Presse wurde in den letzten Wochen berichtet, dass eine Minderzahl von elektronischen Gesundheitskarten mit einer fehlerhaften PIN ausgeliefert wurden. Einige Krankenkassen beeilen sich schon, mitzuteilen, dass ihre Karten alle in Ordnung sind.
Es wird also Zeit, einmal einen Überblick zu geben, was es mit den PINs auf der eGK auf sich hat.
Im Grunde gibt es drei PINs für den Patienten:

Die Privat-PIN („PIN@home“)
Eine PIN für das „Versicherter@home“ Szenario, mit dem sich der Versicherte zumindest perspektivisch gegenüber der Krankenkasse zum Beispiel am heimatlichen Computer auf der Internetseite der Kasse, oder auch an einem Terminal in der Geschäftsstelle ausweisen kann. Diese ersetzt die bisherige „login – passwort“ Situation, die man ansonsten bislang verwendete. Diese PIN sollte mitsamt der Karte erzeugt werden oder wird passend zur Karte erzeugt, wenn sie ausgegeben wird. Man kennt ähnliches  von seiner Bank mit dem PIN Brief.

Die Praxis-PIN
Hier handelt es sich ausdrücklich um eine weitere PIN, die von der oben genannten zu unterscheiden ist. Sie wird im Auslieferungszustand als Null-PIN auf der eGK erzeugt. Der Versicherte selbst soll sich nun eine eigene PIN ausdenken und diese, z.B. in Anwesenheit des Arztes, auf die Karte schreiben lassen.Diese PIN ist also der geschützten Infrastruktur vorbehalten und dient zur Freischaltung von freiwilligen Modulen der kommenden Infrastruktur. Nur wenn beide Karten, die Gesundheitskarte und der Heilberufeausweis des Arztes (bzw. dessen Signaturkarte) im Leser stecken und beide PINS, die des Arztes und die selbst gewählte PIN des Versichten eingegeben worden sind, sind die Daten gespeichert. Zu denken wäre hier beispielhaft an die kommende elektronische Organspenderklärung oder der Notfalldatensatz.

Die Signatur PIN
Grundsätzlich ist auf der Gesundheitskarte noch eine dritte PIN technisch vorgesehen bzw. einrichtbar, eine Signatur PIN.  Damit wäre dann ähnlich wie mit dem elektronischen Personalausweis eine Signatur möglich. Meines Wissens nach ist dieses technisch denkbare Angebot an den Versicherten jedoch nicht weiter verfolgt worden, so dass diese dritte PIN absehbar keine Bedeutung haben wird.

Man kann leicht erkennen, dass diese PINs überwiegend zukünftig Verwendung finden.

Wie die WAZ berichtete, ist nun offenbar bei einigen Kassen auf einer Anzahl von Karten fälschlicherweise die Privat PIN als Nullstellen PIN ausgeliefert worden. Dies war der Praxis PIN vorbehalten. Da diese PIN aber in der Arztpraxis nicht zum Einsatz kommt, etwa bei einer zukünftigen freiwilligen Anwendung, ist das Risiko für den betroffenen Versicherten klein zumal die betroffenen Karten ausgetauscht werden.
Das theoretische Risiko besteht darin, dass jemand die frisch ausgelieferte fehlerhafte Gesundheitskarte abfängt mit der nun fälschlichen Null-PIN als Privat-PIN, sich eine PIN erzeugt und sich damit am Rechner gegenüber dem Kassenportal fälschlicherweise als die Person ausweist, für die die Karte eigentlich gedacht war und dort auf Daten zugreift.
Bei der Praxis-PIN wird die Null-PIN toleriert, weil die PIN dort in der Praxis vor dem Arzt benutzt würde, der sich mit dem Passfoto auf der Karte durch Augenschein von der Identität des Versicherten überzeugen muss. Die Privat-PIN jedoch ist dazu gedacht, zu Hause am Computer gegenüber dem Kassenportal benutzt zu werden.
Da im Augenblick aber noch keine Anwendungen für diese PINS existieren, scheint das Risiko mehr theoretischer Natur zu sein.

Quellen:
DAK
WAZ
Heise

Wir brauchen einen besseren Informationsaustausch für die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen


Bei vielen Veranstaltungen, die ich in den letzten Monaten  zum Thema eGK besucht habe, vertraten kritische Ärzte immer wieder die These, dass Versichertenstammdatenupdate (VSD-update)  bedeute, der Versicherte komme zum Arzt, teile der Arzthelferin seine neuen Daten mit (z.B. Wohnortwechsel, Namensänderung) und diese trage dann die neue Anschrift via Praxisverwaltungssystem (PVS)  in die Karte ein. Weil das so sei, müssten die Ärzte, so heißt es dann weiter, natürlich den VSD-update ablehnen und gegen den zusätzlichen Verwaltungsaufwand in der Arztpraxis protestieren.

Tatsächlich jedoch geht der Versicherte wie bisher auch zu seiner Krankenkasse und teilt dieser seine neue Stammdaten mit. Perspektivisch kann der Versicherte das auch online erledigen, natürlich auch schriftlich oder im persönlichen Kontakt mit seinem Sachbearbeiter in der Krankenkasse.

In der kommenden Onlinephase des Rollouts steckt der Arzt die eGK dann in das Lesegerät und automatisch (!) ohne weiteres Zutun des Arztes wird geprüft, ob ein aktualisierter VSD vorliegt, wenn ja,  wird dieser direkt auf die Karte geschrieben.

Die Argumentation zum zusätzlichen Verwaltungsaufwand erscheint somit unsachlich und vorgeschoben.

Hier wird schlaglichtartig deutlich, dass möglicherweise ein erhebliches Defizit in der bisherigen Kommunikationsstrategie sowohl für Fachbereiche, als auch für Versicherte besteht. Es ist offenbar nicht gelungen, auch nur die einfachsten sachlichen Informationen  über die kommende Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen zu vermitteln.

Die Verantwortlichen haben sich in der Vergangenheit nach meinem Eindruck zu sehr mit Informationen zu dieser Thematik zurückgehalten. Gründe dafür sind jedenfalls nicht transparent.

Es ist nun aber höchste Zeit, die beschlossenen Inhalte der Onlinephase, wie den VSD Update und die qualifizierte Signatur, perspektivisch auch den Notfalldatensatz und die elektronische Fallakte (eFA) den zukünftigen Anwendern näher zu bringen und sei es nur um „Missverständnissen“ der eingangs aufgeführten Art von vorneherein vorzubeugen.

Hierzu sollte ein sachlicher Informationsaustausch zum Thema eGK und Telematikinfrastruktur inklusive der zukünftigen Möglichkeiten etabliert werden. Damit würde mehr als bisher dem bislang durch Informationsdefizit stark verunsicherten Anwender vermittelt, was die zukünftigen Entwicklungen in diesem Bereich an neuen und eben auch positiven Leistungen zu bieten haben.

Aus meiner Sicht ist die gematik zusammen mit den Gesellschaftern der gematik aufgerufen, die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, insofern dies nicht bereits geschehen ist.

Nachdem Ende Dezember 2011 der online rollout Stufe 1 also die Einführung von Online  Abgleich der Versichertenstammdaten und qualifizierter Signatur beschlossen worden ist, wäre es aus meiner Sicht höchste Zeit hierfür.

Dieser Artikel erscheint nur gering verändert in der nächsen Printausgabe der e-Health.com (2-12)

Versichertenstammdatenmanagement und qualifizierte Signatur wird eingeführt.


Die als Alternative 2012 bezeichnete beschleunigte Einführung des VSDM (Versichertenstammdatenmanagement) wurde am Montag von der Gesellschafterversammlung der gematik mit einigen Änderungen beschlossen. So soll zusätzlich die qualifizierte Signatur eingeführt werden.

In der Meldung der gematik heisst es dazu:

Mit der Anwendung Versichertenstammdatenmanagement wird technisch die gesetzliche Vorgabe des § 291 Abs. 2b SGB V umgesetzt, nach der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Zahnärzte und Einrichtungen verpflichtet sind, die vorgelegte eGK bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal auf Gültigkeit und Aktualität der Versichertendaten zu prüfen.

und weiter heisst es:

Dazu gehört zum einen die Anwendung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM). Zum anderen aber als Mehrwert die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Sie ist in der elektronischen Kommunikation und Datenhaltung als Äquivalent zu einer handschriftlichen Unterschrift des (Zahn-)Arztes unerlässlich und bildet die sichere Basis für nahezu jegliche medizinische Anwendung, z. B. für Arztbriefe oder den Notfalldatensatz. Auch die Abrechnung kann damit weitergehend elektronisch umgesetzt werden.

Über Details werde ich berichten, sobald sie vorliegen.

Quelle:

gematik

Deutches Ärzteblatt

Pressemitteilung GKV Spitzenverband

Kassen müssen bis Ende 2012 70% der Versicherten mit der eGK ausgestattet haben


Bis Ende 2012 müssen 70 Prozent der Versicherten mit der neuen Chipkarte ausgestattet werden. Sonst drohen den Kassen finanzielle Einbußen.

In einem Änderungsantrag zum Versorgungsstrukturgesetz wird vorgeschrieben, dass Kassen, die bis Ende 2012 die 70 Prozentquote nicht erreichen, im Jahr 2013 ihre Verwaltungskosten einfrieren müssen: „Bei Krankenkassen, die bis zum 31. Dezember 2012 nicht an mindestens 70 Prozent ihrer Versicherten elektronische Gesundheitskarten nach § 291a ausgegeben haben, dürfen sich die Verwaltungsausgaben im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2012 nicht erhöhen“, heißt es im Antrag der Regierungskoalition wörtlich.

Von allen Insidern inkl. den meisten Krankenkassenvertretern, die ich persönlich gesprochen habe wurde dieser Schritt seit längerem erwartet. Bislang müssen die Kassen bis Ende 2011 10% der Versicherten mit der neuen Karte ausstatten, wenn sie keine Einbußen in Kauf nehmen wollen.

Quelle:

DAZ Online

Testbericht Hypercom eHealth Kartenlesegeräte medCompact – medMobile – medHybrid 4. Teil


Hier nun der 4. und letzte Teil der Testberichtserie. Die weiteren Teile finden Sie hier:

Teil 1

Teil 2

Teil 3

kompletter Bericht in pdf Format zum Download

medHybrid

Das medHybrid besitzt einen Sonderstatus unter allen anderen verfügbaren eHealth-BCS Kartenlesegeräten. Es handelt sich hierbei nämlich nicht nur um ein reines Versichertenkarten-Lesegerät, sondern auch noch um ein vollständiges Bezahlterminal für den Einsatz von EC oder Kreditkarten.

Dieser interessante Schritt von Hypercom, so ein Kombiterminal zu entwickeln, liegt aber auf der Hand, da diese Firma ja hauptsächlich aus dem Umfeld des elektronischen Bezahlens kommt.

Einsatzgebiete finden sich in den Anmeldungen von (Zahn-)Arztpraxen, Klinken und ggf. auch am Tresen in der Apotheke. Dort kann dann der Patient – neben dem Auslesen seiner Versichertenkarte – auch bargeldlos bezahlen. Dies rechnet sich heutzutage gerade in Anbetracht steigender individueller Gesundheitsleistungen (Igel) oder aber auch nur bei den reinen Praxis- oder Krankenhauszuzahlungen.

Dazu hat das medHybrid zwei große Kartenleser, einer ist für die Versichertenkarten reserviert und ein anderer kommt bei den Bezahlkarten zum Einsatz. Außerdem verfügt das medHybrid über 4 Steckplätze für kleine Chipkarten (SMC / SAM), wobei davon zwei der Gesundheitsanwendung und zwei der Bezahlanwendung zugeordnet sind.

Das Basisgerät gibt es normal mit Drucker, der rein für den BON-Ausdruck vorgesehen ist. Sollte das medHybrid an einer Kasse angeschlossen sein, die einen eigenen Drucker hat, kann man auch ein medHybrid ohne Drucker benutzen.

Verpackung und Lieferumfang

Das medHybrid wird in einem praktischen, umweltfreundlichen Papp-Karton geliefert, der auch direkt als Versandkarton benutzt werden kann.

Nach dem Öffnen der Verpackung scheint es – abhängig vom Lieferanten – einen unterschiedlichen Lieferumfang zu geben. Bei unserem Testgerät wurde folgendes vorgefunden:

–       medHybrid Hauptgerät mit Drucker

–       Serielles V.24 Anschlusskabel

–       USB Anschlusskabel

–       CD mit Treibern für Windows, Linux und MAC inkl. ausführlicher Bedienungsanleitung und weiteren Hilfsprogrammen

–       Ausgedruckte Kurzbedienungsanleitung mit weiteren Hinweiszetteln

–       Sicherheitshinweis zum Siegel

–       AHT Dokumentation (Bezahlfunktionen)

–       Ergänzungen zu AHT

–       Reinigungskarte

–       Tischnetzteil mit Anschlusskabel

Es muss wohl erwähnt werden, dass das AHT ein weit verbreitetes Bezahlterminal der Firma Hypercom ist und es sich beim medHybrid um ein ähnliches Gerät mit Erweiterung für die Gesundheitskarte handelt.

medHybrid mit Drucker

Gehäuse, Anschlüsse, Bedienung und Verarbeitung

Beim ersten Anblick meint die Erinnerung, dass man dieses Gerät irgendwo schon einmal gesehen hat. Es hat äußerlich schon mehr die Anzeichen eines Lesegerätes zum elektronischen Bezahlen. Vielleicht liegt es aber auch an der weiten Verbreitung des kleinen Bruders in mehreren großen Discount-Märkten.

Auch dieses Gehäuse macht einen qualitativ sehr hochwertigen Eindruck, die Spaltmasse sind überall gleich und zeugen ebenfalls von einer guten Verarbeitung.

Das medHybrid ist mit einem grünlichen, kontrastreichen Grafikdisplay ausgestattet und verfügt über ein gummiertes hinterleuchtetes Tastaturfeld, das einen zusätzlichen Sichtschutz aufweist. Auch dieses Display ist durch eine feste Linse vor mechanischen Beschädigungen geschützt und die Tasten lassen sich angenehm bedienen.

Auch hier findet sich – ähnlich zum medCompact – eine Zugentlastung hinter den zahlreichen Anschlussbuchsen.

Anschlüsse medHybrid / geöffnete Zugentlastung

Als Anschlüsse finden sich:

–       Stromversorgung

–       2x Seriell – V.24 (für den Anschluss an das Primärsystem bzw. Kassensteuerung)

–       USB-Slave (für den Anschluss an das Primärsystem bzw. Kassensteuerung)

–       LAN Buchse (für die Bezahlanwendung und für den zukünftigen Anschluss im eHealth-KT Modus – Phase 2)

–       ISDN / V.34 – Modembuchse (für die Bezahlanwendung)

Das Gerät kann ebenfalls durchgängig von oben mit einer Hand bedient werden und besitzt dafür auch die nötige Stand- und Rutschfestigkeit. Es ist also wie gemacht für einen beengten Empfangstresen und durch die Doppelfunktionalität lässt sich sogar noch ein Gerät einsparen.

Inbetriebnahme, Installation und Nutzung

Da das medHybrid zum Einen die Gesundheitsanwendung und zum Anderen die Bezahlanwendung integriert hat, ist für beide Bereiche getrennt eine Inbetriebnahme nötig. Auch scheinen beide Anwendungen im Gerät getrennt zu laufen und werden je nach Anforderung automatisch aktiviert.

Gesundheitsanwendung

Hypercom hat hier größtmöglichen Wert auf Kompatibilität zum medCompact gelegt. Nach dem ersten Start der Gesundheitsanwendung muss auch hier ein mind.
8-stelliges Administratorpasswort vergeben werden, das sich gut gemerkt werden sollte. Wie schon beim medCompact beschrieben, empfiehlt es sich, das Passwort an einem gesonderten Ort zusätzlich gesichert aufzubewahren. Der Startbildschirm erinnert dann auch vollständig an den des medCompact.

medHybrid Display mit Statuszeile – V.24 Modus

Da sich das medHybrid – bis auf Kleinigkeiten – so verhält, wie das medCompact, sei auf die obigen Kapitel verwiesen. Auch bei den Treibern und der zugehörigen Installation kommen die identischen Installationsroutinen zum Einsatz.

Lediglich der Ruhemodus ist im Menü nicht mehr vorhanden, der scheint wohl der Verheiratung beider Anwendungen zum Opfer gefallen zu sein.


Bezahlanwendung

Um eine elektronische, bargeldlose Bezahlung vorzunehmen, müssen Kartenlesegeräte in Deutschland diese sog. Transaktionen über einen zertifizierten Netzanbieter durchführen. Deshalb ist das medHybrid auch nur über Anbieter zu bestellen, die diese Funktionalität bieten können. Für die Bezahlanwendung ist somit eine eigene Inbetriebnahme und Konfiguration erforderlich, die meistens durch den Netzanbieter erfolgt. Unser medHybrid war soweit vorkonfiguriert, dass man dieses nur noch über LAN das „Bezahl-Netz“ zur Verfügung stellen musste und danach waren sofort Transaktionen möglich. Natürlich kann man diesen Zugang auch mit einem normalen Analog- oder ISDN-Telefonanschluss zur Verfügung stellen.

Für eine bargeldlose Bezahlung gibt es nun zwei Möglichkeiten:

1.)  Man tippt den Betrag direkt über die Tastatur am Gerät ein und bestätigt diesen. Danach führt das Gerät durch den Bezahlvorgang mit Karte und druckt den entsprechenden Bon aus.

2.)  Das Praxisprogramm hat eine sog. Kassenschnittstelle und man kann den Bezahlvorgang komfortabel vom PC-Programm aus steuern.


Überprüfungs- und Testprogramm – medView

Das für alle Kartenterminals der medline Reihe konzipierte Test- und Überprüfungsprogramm funktioniert auch mit dem medHybrid.

Hier ist gesondert zu beachten, dass eine zu lesende Karte angefordert werden muss.

Dies ist durch Drücken der kleinen, symbolisierten Karte mit der Aufschrift 1 oben links in der Ecke möglich. (siehe roter Kreis in der Abbildung.)

Testprogramm medView – medHybrid


Kompatibilität zu Primärsystemen / Praxisprogrammen

Die Aussagen zu diesem Kapitel unter medCompact treffen auch auf das medHybrid unter der Gesundheitsanwendung zu.

Ob das Primärsystem des Leistungserbringers eine Kassenschnittstelle integriert hat, ist in der Hypercom-Kompatibilitätsliste leider nicht zu finden.

Für die Bezahlanwendung steht so eine Liste also noch aus. Hier hilft nur, sich bei seinem Softwarehersteller zu erkundigen. Bei einigen größeren Praxisprogrammen konnte eine funktionierende Kassenschnittstelle gefunden und erfolgreich getestet werden.

Fazit

Auch beim medHybrid handelt es sich um ein hochwertig verarbeitetes und formschönes Kartenlesegerät, das für den Leistungserbringer wie den Patienten einfach zu bedienen und zu handhaben ist.

Die Installation und Einrichtung verläuft ebenfalls problemlos.

Durch das Konzept zwei Anwendungen in einem Gerät zu verbinden, ist es gerade für Leistungserbringer interessant, die wenig Platz auf dem Tresen haben, aber trotzdem gerne, neben dem Auslesen der Versichertenkarten, ihren Patienten auch das bargeldlose Zahlen ermöglichen zu wollen.

Die Bedienungsanleitungen und Beschreibungen sind verständlich und übersichtlich gehalten und helfen bei den meisten Problemen.

Die Homepage des Herstellers www.medline.hypercom.com bietet alle nötigen Informationen und ist ebenfalls übersichtlich gehalten. Es sind alle Treiber und Dokumentationen zu finden und eine FAQ ist ebenfalls vorhanden.

Hypercom gibt für das medHybrid keine UVP an, da die verschiedenen Netzbetreiber, die das Gerät vermarkten, unterschiedliche Finanzierungsmodelle anbieten.

Es ist zu erwähnen, dass man neben den Kosten bzw. Leasingkosten des Gerätes auch unterschiedliche Transaktionskosten pro Bezahlung hat. Ein Vergleich der Netzanbieter lohnt auf alle Fälle.

Eine Übersicht der Anbieter des medHybrid findet sich ebenfalls auf der Hypercom-medline-Homepage und ist unter folgendem Link zu finden:

https://www.medline-online.com/fileadmin/medline_relaunch/Bezugsquellen/Bezugsquellen-Vertriebspartner__medHybrid.pdf

Testbericht Hypercom eHealth Kartenlesegeräte medCompact – medMobile – medHybrid 3. Teil


im 3. Teil des Testberichtes wird nun das medMobile besprochen. Einen link zum kompletten Bericht findet sich am Anfang des 2. Teils. Den ersten Teil des Tests findet man hier.

medMobile

Beim medMobile handelt es sich um einen mobilen Kartenleser mit einer sog. 1+ Zulassung der gematik. Das bedeutet, auch dieses Gerät kann ohne Hardwaretausch für die Phase 2, die der Online-Phase bei den stationären Kartenlesern der Gesundheitskarte entspricht, eingesetzt werden.

Zum Einsatz kommt es vorwiegend bei Ärzten, die Ihre Patienten zuhause besuchen, bei Notfalleinsätzen, Ambulanzen aber auch gerne bei Psychotherapeuten, die Ihre Abrechnung dann abends zuhause machen wollen.

Verpackung und Lieferumfang

Das medMobile wird mit einer umweltfreundlichen Papp-Kartonage geliefert, die mit einer ansprechend bunten Schutzverpackung vor dem versehentlichen Öffnen geschützt wird.

Karton medMobile

Zum Lieferumfang gehören neben dem Hauptgerät:

–       2 NiMH Akkus Typ AAA

–       CD mit Treibern für Windows, Linux und MAC inkl. ausführlicher Bedienungsanleitung und weiteren Hilfsprogrammen

–       Ausgedruckte Kurzbedienungsanleitung

–       Anschlusskabel USB zu Mini-USB

–       Ladeadapterstecker USB

–       Adapterkarte für SMC-Karten (wichtig für Phase 2)

–       Gehäuseabdeckung mit Kartenschlitz für HBA (wichtig für Phase 2)

Das medMobile selber wurde nochmals in einer schützenden, luftgepolsterten Plastiktüte im Karton vorgefunden.

Gehäuse, Anschlüsse, Bedienung und Verarbeitung

Erfreulich klein und leicht präsentiert sich das medMobile nach dem Auspacken. Dies sollte natürlich auch ein mobiles Kartenlesegerät sein und es passt auch wirklich in die berühmte Hemdentasche.

Die Verarbeitung ist qualitativ hochwertig und das Gerät hält auch mehreren Stürzen aus 2m Höhe stand und funktioniert danach wie vorher (mehrfach getestet).

Durch seine ergonomische Gestaltung liegt das Gerät sehr gut in der Hand und die Tasten sind gut  und einfach auch mit einer Hand bedienbar. Das große Display ist problemlos abzulesen und eine Beleuchtung kann hinzu geschaltet werden.

Das medMobile verfügt über eine Mini-USB Buchse und einen Dockingstation-Anschluss, letzterer kommt bei diesem Gerät aber nicht zum Einsatz.

Die Kartenkontaktiereinheit für die Versichertenkarten (eGK / KVK) befindet sich hinter einer automatisch zurückweichenden Staubschutzklappe, die den Leser vor möglichen Fremdkörpern schützt. Diese ist einfach von oben zu erreichen. Der Kartenleser für den HBA bzw. die SMC befindet sich auf der Rückseite des Gerätes hinter der Abdeckklappe. Dieser Steckplatz wird in der Phase 2 der Gesundheitskarte benötigt, um dann z.B. Notfalldaten durch Freigabe des HBA anzuzeigen.

Inbetriebnahme, Installation und Nutzung

Da das Gerät nur über USB verfügt, ist dies auch die einzig mögliche Anschlussoption. Der Betrieb mit einer älteren seriellen V.24 Schnittstelle ist damit im Gegensatz zum medCompact nicht möglich. Dies sollte aber bei der heutzutage seit über 15 Jahren an PCs zu findenden USB-Schnittstelle kein Problem mehr darstellen.

medMobile Kartenlesegerät

Inbetriebnahme

Nach dem Einlegen der Akkus schaltet man das Gerät durch längeres Drücken des Ein-/Aus-Taste () an. Es folgt die  Eingabe der Transport-PIN, die aus 5 Nullen besteht. Daraufhin muss man sein eigenes 6-stelliges Administratorpasswort eingeben.

Auch hier gilt der gleiche Hinweis – wie beim medCompact – diese PIN sich gut zu merken und nochmals gesichert zu hinterlegen.

Ganz so selten wie beim medCompact, wird man sie aber nicht brauchen, da man vor dem Auslesen von gespeicherten Datensätzen diese PIN wieder eingeben muss.

Danach wird man dazu aufgefordert, das Datum und die Uhrzeit zu setzen. Dies sollte man auch tunlichst genau tun, da die gespeicherten Datensätze mit Datum hinterlegt werden und dieses Datum abrechnungsrelevant ist.

Auch das medMobile verfügt über eine gut geordnete und einfach zu bedienende Menüstruktur, mit der man das Gerät komfortabel steuern kann.

Nach den FAQ-Seiten und der Anleitung scheint es wichtig zu sein, nun die Akkus einmal vollständig zu laden. Dies geschieht entweder am PC direkt oder aber am mitgelieferten Ladeadapter. Da ein vollständiger Ladezyklus von mind. 8 Stunden benötigt wird, empfiehlt es sich, den Steckerlader zu benutzen, denn wer will schon seinen PC so lange angeschaltet haben.

Treiberinstallation

Auch für das medMobile wird ein CT-API Treiber mitgeliefert, den man neben einigen anderen hilfreichen Dokumentationen und Programmen auf der beigelegten CD findet.

Auch hier sei wieder angemerkt, nach neusten Treibern auf der Hypercom Homepage zu schauen:

https://www.medline-online.com/support/medmobile.html

Autostartseite nach Einlegen der medMobile CD

Nachfolgend beispielhaft die Installationsroutine unter MAC OSX, die Windows Installation läuft fast analog zu der schon unter medCompact beschriebenen ab.

Installationsablauf MAC OSX

Nach erfolgreicher Installation kann das medMobile am PC angeschlossen werden. Der Treiber installiert sich dann automatisch und problemlos. Das Gerät wechselt dann sofort in den Akku-Lade-Modus.

Wenn die Akkus das erste Mal vollständig geladen wurden, kann man das Gerät verwenden.

Die Nutzung ist sehr einfach, man steckt eine Versichertenkarte in den Kartenleser und die Daten der Karte werden überprüft und abgelegt. Das medMobile kann bis zu 200 dieser Datensätze zwischenspeichern, bis diese dann am Primärsystem ausgelesen werden müssen. Es empfiehlt sich aber, jeden Abend eine Übertragung der gespeicherten Datensätze in sein Softwaresystem durchzuführen.

Abgelaufene und ungültige Karten werden erkannt und sofort mit einem akustischen Warn-Ton und einer Displayausgabe bemängelt.

Vor der Anzeige oder vor der Übertragung an das Primärsystem muss der Benutzer sich durch Eingabe seiner PIN authentisieren.

Alle vorhandenen Karten konnten fehlerfrei und problemlos eingelesen, an den PC übertragen und dort verarbeitet werden.

Überprüfungs- und Testprogramm – medView

Wie schon vom medCompact bekannt, kann das nützliche Testprogramm medView auch für die Überprüfung des medMobile angewandt werden. Dazu muss man im Menü – Kartenterminal das medMobile auswählen. Hierbei werden Karten nicht sofort ausgelesen, sondern man fordert eine Karte mit dem kleinen Symbol in der linken oberen Ecke an. Nach Eingabe der PIN am Kartenleser wird die erste eingelesene Karte angezeigt aber nicht gelöscht.

Hypercom denkt hier an seine Kunden, denn dieser Datensatz könnte natürlich abrechungsrelevant sein und wenn das Testprogramm diesen vom mobilen Gerät löscht, besteht für den Leistungserbringer keine Möglichkeit mehr zur Abrechung.

Dies hat leider den Nachteil, dass man dann bei der Anzeige im Display vom medMobile einen nicht vollständig übertragenden Datensatz angemerkt bekommt. Dies sollte aber in Anbetracht der Möglichkeit, diesen dann doch noch erfolgreich in sein Primärsystem zu übertragen und abrechnen zu können, nicht weiter stören.

medView mit medMobile

Kompatibilität zu Primärsystemen / Praxisprogrammen

Auch das medMobile ist in zahlreichen Primärsystemen erfolgreich integriert worden. Dazu gehören natürlich auch wieder die „Großen“.

Die bereits beim medCompact erwähnte Liste beinhaltet auch die Softwaresysteme, die das medMobile unterstützen.

Seit der CT-API Version 3.0 können alle medline Terminals mit nur einer CTAPI

angesprochen werden. Dies hat Hypercom schlau gelöst, ist das medMobile angesteckt, wird dieses dem Primärsystem angeboten, ansonsten das stationäre Kartenlesegerät am USB-Anschluss.

Diese neue Version der CT-API spricht man unter dem gleichen Namen cthyc32.dll an, wie bei den stationären Kartenterminals. Bei der älteren Treibervariante muss noch auf cthycmob.dll zugegriffen werden. Beide haben eine Autosuchfunktion, die mit der Portnummer 0 aktiviert wird. Diese Nummer muss logischerweise in der Kartenleserkonfiguration einstellbar sein.

 Fazit

Beim medMobile handelt es sich ebenfalls um ein hochwertig verarbeitet und formschönes Kartenlesegerät, das hervorragend für den mobilen Einsatz geeignet ist.

Die kleinen Maße bei großem Display, das leichte Gewicht, die ergonomische Bedienung und die umweltfreundliche Akkutechnologie zeichnen das Gerät aus.

Die Installation und Einrichtung verläuft ebenfalls problemlos.

Wie schon von Hypercom gewohnt, sind die Bedienungsanleitungen und Beschreibungen verständlich und übersichtlich gehalten und helfen bei den meisten Problemen.

Die Homepage des Herstellers www.medline.hypercom.com bietet alle nötigen Informationen.

Hypercom gibt für das medMobile eine UVP von 299€ incl. MwSt an.