Hardware…. Hardware… ein Bericht aus dem Nähkästchen


Die Arbeit an der Computerhardware der Praxis geht in die nächsten Runden. Unser Praxisserver hat nun nach KV-Vorschrift einen neuen Router bekommen (als Ersatz für den Telekom-Router ins Internet) mit „Black-Box-Hochsicherheitseinstellung“, eine Hardwarefirewall.  Dazu dann einen Netzwerk Virusschutz von GData, der nicht nur den Server,sondern auch alle Arbeitsplätze simultan überprüft.
Somit ist der Server selbst nun erstmals direkt mit dem Internet verbunden (Der KV Safenet Router stellt keine offene Internetverbindung her).
Soweit, so gut.
Am gleichen Tag fand dann eine Online Schulung für eine neue DMP Software statt.  Es geht um ein bislang extern geführtes DMP Programm, dessen Funktionalität nun intern in der Praxissoftware verwaltet werden soll.
Diese neue Funktionalität wird nun ganz anders als bisher verwaltet, zwar moderner und sicherlich von der Idee her besser, aber dazu sind weitreichende Änderungen an der Datenbank notwendig. Im Prinzip muss aus 2 Datenbanken eine gemacht werden.

Nun war es aber so, dass durch die Internet-Router Anbindung der Server sofort anfing, das alte Betriebssystem, das ja seit Jahren das Internet nicht gesehen hatte und daher nie aktualisiert wurde, upzudaten. Dazu war aber auf der C-Partition nicht genug Festplatte frei, was nicht sofort auffiel. Jedenfalls scheiterte das Updaten von >150 Sicherheitsupdates gleichzeitig, so dass der Server beim Neubooten nicht sauber hochfuhr. Ein Staatsdrama, wie man sich vorstellen kann. Beim zweiten Versuch aber ging es dann. In einer weiteren Fernwartungssitzung schließlich wurde die Windows Auslagerungsdatei verschoben und mehr als 3 Gbyte Temporäre Dateien (die interessanterweise bei der Datenträgerbereiigung gar nicht angeboten werden) gelöscht,  so dass schließlich ausreichend Platz da war.
Bezogen auf die Datenbanken hatten sich die Leute von medatixx Testdaten besorgt, um damit die Anpassung in Ruhe „offline“ auszuprobieren.  Dabei waren, wie ich hörte, mehrere Anläufe notwendig, jedenfalls war die Anpassung eigentlich für gestern per Fernwartung terminiert, wurde dann aber verschoben, weil die Software dazu unzählige Stunden brauchte, in der man nicht arbeiten kann. So bleibt nur, nach Praxisschluß den Vorgang zu starten, es wird erst eine Sicherung angefertigt (etwa 4-5 Gbyte, 2 Datenbanken) dann die Anpassung gestartet, was bis heute Abend dauern kann.

Über die neue DMP Funktionalität von ISYNET werde ich dann eigens berichten.

Migration von D2D zu KV Connect – Nachtrag


Wie ich bereits vor kurzem schrieb, verdichteten sich die Hinweise, dass die Migration von D2D zu KV-Connect bis Ende September 2016 möglich sein wird. Dies hat mir nun Herr Mohr von der KV-Telematik in einem Telefongespräch bestätigt. Er erwähnt auch, dies in einem Vortrag vor Vertretern der Systemhäuser im September dieses Jahres (2015) erklärt zu haben, aber offensichtlich wird das innerhalb der Hierarchie der Systemhäuser nicht bis in die Peripherie weitergegeben. Zumindest hat mein lokaler Vertrieb ganz offenbar nichts davon gewusst.

D2D vs. KV Connect


Schon seit Jahren besteht die Möglichkeit vorzugsweise die quartalsweise Abrechnung einer Kassenarztpraxis auf elektronischem Wege zur KV einzusenden. Dabei gehen die KVen durchaus unterschiedliche Wege.

Seit einiger Zeit ist aber der Trend zur Vereinheitlichung unübersehbar. In diesem Rahmen soll perspektivisch das seit langem eingeführte D2D durch das KV-Connect ersetzt werden.

Die Nutzung von D2D via ISDN war lange Zeit möglich, wurde aber bereits vor einiger Zeit in Nordrhein eingestellt, war und ist aber nach wie vor via DSL möglich.

EIne komplette Einstellung von D2D war bislang in Nordrhein für Anfang 2016 vorgesehen, wie mir nun mitgeteilt wurde, soll die Einstellung von D2D verschoben werden. Sobald ich mehr dazu erfahre, werde ich in meinem Blog berichten.

langfristig wird man um eine Umstellung auf KV-Connect nicht herum kommen.

Einen Vergleich der Systeme findet man hier.

Versichertenstammdatenmanagement und qualifizierte Signatur wird eingeführt.


Die als Alternative 2012 bezeichnete beschleunigte Einführung des VSDM (Versichertenstammdatenmanagement) wurde am Montag von der Gesellschafterversammlung der gematik mit einigen Änderungen beschlossen. So soll zusätzlich die qualifizierte Signatur eingeführt werden.

In der Meldung der gematik heisst es dazu:

Mit der Anwendung Versichertenstammdatenmanagement wird technisch die gesetzliche Vorgabe des § 291 Abs. 2b SGB V umgesetzt, nach der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Zahnärzte und Einrichtungen verpflichtet sind, die vorgelegte eGK bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal auf Gültigkeit und Aktualität der Versichertendaten zu prüfen.

und weiter heisst es:

Dazu gehört zum einen die Anwendung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM). Zum anderen aber als Mehrwert die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Sie ist in der elektronischen Kommunikation und Datenhaltung als Äquivalent zu einer handschriftlichen Unterschrift des (Zahn-)Arztes unerlässlich und bildet die sichere Basis für nahezu jegliche medizinische Anwendung, z. B. für Arztbriefe oder den Notfalldatensatz. Auch die Abrechnung kann damit weitergehend elektronisch umgesetzt werden.

Über Details werde ich berichten, sobald sie vorliegen.

Quelle:

gematik

Deutches Ärzteblatt

Pressemitteilung GKV Spitzenverband

Verschlüsselung von Dateien mit dem elektronischen Arztausweis – Hinweise zur Openlimit Software


Mittlerweile ist zumindest in Nordrhein der elektronische Arztausweis weitgehend verfügbar. Ich hatte über das Antragsverfahren und erste Erfahrungen mit dem elektronischen Arztausweis bereits vor längerer Zeit berichtet. Hier noch einmal eine Übersicht der wesentlichen Berichte:

Details zum neuen Arztausweis

Der neue Heilberufeausweis ist angekommen – 4 Monate nach dem Antrag

Das Antragsverfahren zum neuen Arztausweis – ein Erfahrungsbericht

Nachtrag zum Artikel über das Antragsverfahren zum neuen Arztausweis

Der elektronische Heilberufeausweis macht’s möglich: Online-Abrechnung digital signiert

Mit dem elektronischen Arztausweis erhielt man in Nordrhein auf Wunsch auch ein kleines Kartenlesegerät (nicht zu verwechseln mit einem eGK Lesegerät!) und eine Signatursoftware Openlimit SignCubes. Diese wird zur Signatur und /oder Verschlüsselung von Dateien verwendet. Unter anderem kann man in Nordrhein damit bereits als Kassenarzt seine Abrechnung elektronisch signieren.

Im folgenden möchte ich mich mit der Verschlüsselung (also nicht Signatur!) von Dateien mit der erwähnten Ausstattung, also Openlimit Software, Kartenlesegerät und Arztausweis, beschäftigen. Im Grundsatz werden für die Verschlüsselung zwei Schlüssel gebraucht, ein öffentlicher und ein privater, letzterer ist auf dem Ausweis selbst untergebracht. ein Beispiel: Dr. A will Dr. B einen verschlüsselten Arztbrief schicken. Dazu benötigt er dessen öffentlichen Schlüssel (aus einem Verzeichnis), verschlüsselt die Datei mit Hilfe dieses Schlüssels und der Signatursoftware Openlimit signCubes und verschickt die Datei an den Kollegen Dr. B.   Die Datei ist nun so verschlüsselt, dass sie nur vom Kollegen B mit Hilfe des privaten Schlüssels (auf dessen Arztausweis) entschlüsselt werden kann.

Ich habe erste Erfahrungen mit genau diesem Vorgang gemacht und konnte eine Datei verschlüsselt mit einem Kollegen austauschen. Zunächst benötigt man für den Verschlüsselungsvorgang den öffentlichen Schlüssel des Kollegen. Den kann man jedesmal nachschlagen (Hinweise hierzu am Ende des Artikels) oder aber man läßt die Software „automatisch“ in einem Verzeichnisdienst nachschlagen. Dazu müssen aber einige Einstellungen gemacht werden. Den entsprechenden Vorgang möchte ich unter Windows XP hier schildern.

1. Verschlüsselung einer Datei mit der  Openlimit Software

Man geht wie folgt vor: Rechtsklick auf die zu verschlüsselnde Datei aus dem Windows  Explorer, Menueauswahl „Openlimit Sign Cubes“, dann „Datei verschlüsseln“, es öffnet sich ein Fenster zur Auswahl des Zertifikates. Bereits installierte Zertifikate sind links im Fenster dargestellt, neue erhält man entweder  indem man über die Schaltfläche „aus Datei“ die Zertifikatsdatei auswählt, die man zuvor manuell geladen hat oder aber man wählt die Schaltfläche „weitere“ und kommt an den Verzeichnisdienst:

Bild 1: Auswahl des Zertifikates, für das verschlüsselt werden soll

Bild 2: Der Verzeichnis client

Genau hierum geht es im folgenden. Dort vermisst man leider in der normalen, d.h. nicht angepassten Version der Software das Verzeichnis von medisign für die öffentlichen Zertifikate der Schlüssel. Die Verzeichnisse müssen manuell eingetragen werden. Dazu ist eine Anpassung notwendig.

2. Anpassung des OPENLIMIT Signcubes Verzeichnis-clients

Dazu fügt man  in der Datei siqLDAP.ini (C:\Programme\OPENLiMiT) die nachfolgend aufgelisteten drei Einträge hinzu (nachdem man sich eine Sicherheitskopie dieser Datei irgendwohin gespeichert hat!)

——————————————————
[DGN Service/Medisign 2103]
Server=ldap.medisign.de
SearchBase=ou=Mandant2103,o=ENC,c=de
Port=389

[DGN Service/Medisign 2104]
Server=ldap.medisign.de
SearchBase=ou=Mandant2104,o=ENC,c=de
Port=389

[DGN Service/Medisign 2116]
Server=ldap.medisign.de
SearchBase=ou=Mandant2116,o=ENC,c=de
Port=389
——————————————————

Startet man nun den Verschlüsselungsvorgang wie oben beschrieben, so hat man drei neue Servereinträge, die man zur Auswahl des Namens der Reihe nach durchprobiert.

3. Hinweise zur Namenssuche im Verzeichnis-client

Gesucht werden kann nur nach Namen, nicht aber nach Email-Adressen.  Dabei gelten einige Regeln:

Über ‚Start‘ wird der Suchvorgang aktiviert. Mit * setzt man einen Platzhalter.

Suchvarianten:

mei*  –  alle, deren Nachname mit „mei“ beginnt

*mei*  –  alle, deren Nachname oder Vorname „mei“ beinhaltet

meier* – alle, deren Nachname mit „meier“ beginnt.

Die  selektierten Zertifikate werden dann direkt zum Verschlüsseln benutzen und lokal installiert. Man klickt auf ‚Übernehmen‘, ‚Installieren‘ und dann auf ‚Fertig stellen‘.

Die aufgeführte Erweiterung der INI Datei wurde auf meine Anfrage ausdrücklich vom Support von Openlimit empfohlen und frei gegeben. Auf meinem Rechner funktioniert es einwandfrei, wenn man in der Suchmaske das Sternchen  wie oben erwähnt verwendet.

4. Hinweise zur manuellen Suche nach den öffentlichen Teilnehmerzertifikaten

Will man Openlimit SignCubes nicht wie oben dargestellt anpassen, muß man den Schlüssel des Kollegen, an den man die Datei verschicken will jedesmal neu suchen und die Schlüsseldatei in dem Verzeichnis client wie oben dargestellt auswählen. Durch Doppelklick auf die Schlüsseldatei ist der Schlüssel für zukünftige Verwendung dauerhaft installiert und findet sich im dem Verzeichnis-client nun im dem linken Fenster. (Siehe Bild 1).

Manuell findet man den Schlüssel für die von medisign ausgegebenen Karten hier. Für die Namenssuche gilt das oben gesagte, also Namen werden immer mit „Sternchen“ gesucht. In dem folgenden Fenster kann man das Zertifikat anklicken und danach im DER Format laden. Seltsamerweise gelingt dies ohne Probleme nur mit dem Internet Explorer, nicht mit firefox, das mit einer Fehlermeldung abbricht. Die so geladene Datei muß nun wie oben aufgeführt ausgewählt werden.

Zuletzt erhält man die verschlüsselte Datei die man nun an den Kollegen verschicken kann. Nur er kann nun die Datei entschlüsseln, da nur er den privaten Schlüssel hierzu hat. Im Augenblick muß man die Datei wohl noch per E-Mail verschicken, in Zukunft erfolgt dies in dem geschlossenen System des online rollouts der eGK. Die Verschlüsselung wird dann überwiegend im Hintergrund erfolgen.

Der Vorgang des Entschlüsselns ist dem gegenüber einfacher. Hierüber werde ich in einem weiteren Artiel berichten.

Quellen und Infos:

Seite der ÄkNo zum Arztausweis

Öffentliche Teilnehmer Zertifikate  von Medisign

KV- Onlineabrechnung ─ Teilnehmende Softwarehäuser


pc

Foto von flickr, creative commons, Autor: anh quan

Ich möchte an dieser Stelle einmal eine Liste der Softwarehäuser zusammenstellen, die an der Onlineabrechnung, zumeist via D2D, teilnehmen. Entsprechende Listen findet man an verschiedenen Stellen im Internet.

Nach einer Zusammenstellung der KV gilt mit Stand Ende März 2009:

Folgende Produkte haben den D2D-Funktionstest Online-Abrechnung für die KVen Nordrhein/Sachsen (KVNO/KVS), Baden-Württemberg (KVBW) oder KV Bayerns (KVB) erfolgreich absolviert:

Softwarehaus Produkt KVNO/ KVS KVBW KVB
Abasoft EVA X X X
Aeskulap Aeskulap X X
ALBIS Ärzteservice Product GmbH & Co. KG Albis (telemed KV-SafeNet) X X X
APW-Wiegand GmbH Arztpraxis Wiegand X X X
Arzt & Praxis GmbH medibit (GUSbox) X X X
ASD GmbH & Co. KG Orgaprax X
CompuMED Praxiscomputer GmbH Compumed-M1 (telemed KV-SafeNet) X X X
DATA VITAL GmbH & Co. KG DAVID / DAVID X (telemed KV-SafeNet) X X X
Data Control Datensysteme GmbH MeDo.med (GUSbox) X X X
Data Control Datensysteme GmbH MeDo.win (GUSbox) X X X
DBI Informatik InterMediNet X X X
dc-systeme Informatik GmbH dc-Ross / dc-Pathos X X X
DOCexpert Computer GmbH DOCconnector X X X
Dr. Steinbrecher RST-MED X X X
Duria eG Duria X X X
Ergosoft GmbH PsychoDat X X X
Frey ADV GmbH Quincy (GUSbox) X X X
GENODATA Genoprax (GUSbox) X X X
GLP networks AG star.net X X
GMC Systems mbH MCC Padok X X X
Hasomed GmbH Elefant X X X
ifa systems AG ifa-Augenarzt X X X
INDAMED GmbH MEDICAL OFFICE (GUSbox) X X X
InterData InterARZT (GUSbox) X X X
iSOFT Deutschland GmbH LORENZO Solution Centre X X X
MCS AG MCS-ISYNET X X X
MCS Pie Data GmbH PDE-TOP X X X
Medat Computersysteme GmbH David X X X
Mediamed Systec S3 (GUSbox) X X X
Medistar Praxiscomputer GmbH Medistar (telemed KV-SafeNet) X X X
Momberger Datentechnik praxsys+ X
Neutz GmbH PRO-MEDICO X
new media company GmbH & Co. KG Smarty X X X
NoemaLife GmbH WindoPath X
Pega Elektronik GmbH PegaMed X X X
Pharmatechnik GmbH & Co. KG LinuMed X X X
Pro Medisoft AG PROFIMEDwin X X X
promedico easymed X
PSS Psycom Software Solutions GmbH PSYCOM X
Psyprax GmbH PSYprax X X X
SCHWERDTNER Medizin-Software Q-MED.PRAXIS (GUSbox) X X X
Turbomed EDV GmbH

Turbomed

(telemed KV-SafeNet)

X X X
Zimmer-AL GmbH Data-AL X X X

Im übringen ist entscheidend, dass ab Januar 2010 die Teilnahme an der Onlineabrechnung verpflichtend ist, wie man hier nachlesen kann.

Die Testabrechnung


Eine der wesentlichsten Vorteile der Onlineabrechnung ist die Möglichkeit zur Testabrechnung. Wer nun meint, das könne seine Praxissoftware auch, der irrt gewaltig! Per Testabrechnung steht das amtliche Regelwerk quasi on demand – Tag und Nacht  – für praxisindividuelle Prüfungen zur Verfügung. Nach dem Online-Versand der Abrechnungsdaten erhält die Praxis spätestens drei Stunden später von der KV Nordrhein eine automatisch generierte elektronische Antwort. Diese enthält Informationen zur formalen, aber auch zur inhaltlichen Richtigkeit der Abrechnung. Hierbei werden alle lokalen Abrechnungsbesonderheiten, Sonderziffern, Verträge, zugelassenen und nicht zugelassenen Ziffern, Fachgruppenbesonderheiten etc. automatisch  berücksichtigt, die Praxisverwaltungssoftware kennt nicht notwendig alle Zulassungen und Sonderverträge und würde auch den Eintrag von Ziffern erlauben, für die der Arzt beispielsweise keine Zulassung hat. Die Testabrechnung berücksichtigt dies alles automatisch.

Natürlich kann dies alles auch in der Praxisoftware eingestellt werden, die Testabrechnung jedoch liefert die verbindlichen Kommentare der KV zu ihrer Abrechnung!

Im Grunde handelt es sich um einen Probelauf zur Abrechnung, mit der Möglichkeit die sachlich rechnerischen Berichtigungen schon vorher direkt von der KV zu erfahren – bevor überhaupt die endgültige Abrechnung elektronisch versendet wird. Somit erhält man die Möglichkeit zur Korrektur.

Eine Stunden nachdem die Testabrechnung verschickt wurde, erhält man ein Protokoll mit Hinweisen zu eventuellen Fehlern. Ein Beispiel kann man sich hier ansehen.  In dem Beispiel wurde bei der Patientin „Käthe Test“ die Ziffer 01430 gestrichen, die Begründung ist auch gleich erkennbar. Auf genau diese Art werden alle Patienten, bei denen etwas korrigiert werden musste, Punkt für Punkt durchgegangen, so dass man die Gelegenheit zur Nachkorrektur erhält.

Außerdem werden die Abzüge für die Praxisgebühr aufgeführt inkl. der Gesamtsumme, so dass man wiederum die Möglichkeit erhält, diese Summe mit der eigenen Buchführung zu vergleichen.

Während die Testabrechnung mehrfach im Quartal ad hoc durch die Praxis verschickt werden kann, darf die Echtabrechnung nur einmal im Quartal versandt werden. Der Eingang wird lediglich mit einer Empfangsbestätigung quittiert, es gibt kein Fehlerprotokoll wie bei der Testabrechnung. Die Daten der Echtabrechnung online fließen genauso in den Abrechnungprozess ein, wie die per Diskette übermittelten Abrechnungen.

Zu den technischen Voraussetzungen gehört natürlich D2D. Dazu erfährt man bei der KV:

Zunächst einmal muss die Praxissoftware in der Lage sein, die Daten online zu schicken. Bisher haben dreizehn Softwareprodukte die Integration der Online-Abrechnung mit D2D realisiert und in einem Test bewiesen, dass sie richtig funktionieren. Das Programm von GMC-Systems hat dabei eine Sonderstellung, weil es auf beliebige Praxiscomputersysteme aufgesetzt werden kann. Jede Praxis kann es also unabhängig vom verwendeten Abrechnungsystem einsetzen. [….]

Neben geeigneter Praxissoftware brauchen Sie einen Online-Anschluss. In der Regel ist das bei D2D eine ganz normale ISDN-Verbindung. Es gibt aber auch Anbieter, die mit so genannten Virtuellen Privaten Netzwerken (VPN) arbeiten, die meist mit DSL betrieben werden. Wenn die Technik passt, reicht eine kurze formale Anmeldung bei der KV Nordrhein, dann können die Daten fließen.

Aus meiner Sicht ist die Möglichkeit der Testabrechnung das mächtigste Argument für die Onlineabrechnung.

Details zum Thema

Die Online-Initiative der KV

Artikel im Ärzteblatt zum Thema

eDMP


Ein Teilgebiet der Onlineabrechnung ist das eDMP. Dazu ist zunächst zu definieren:

Ein Disease-Management-Programm (abgekürzt DMP) ist ein systematisches Behandlungsprogramm für chronisch kranke Menschen, das sich auf die Erkenntnisse der evidenzbasierten Medizin stützt. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden diese Programme auch als strukturierte Behandlungprogramme oder Chronikerprogramme bezeichnet. Hierzu definiert die AOK:

Die Teilnahme an einem Disease-Management-Programm ist für Patient und Arzt freiwillig. Patienten mit entsprechenden chronischen Erkrankungen (z.B. Diabetes mellitus Typ 2) können sich bei ihrem behandelnden Arzt oder ihrer Krankenkasse über Inhalt und Ablauf des Programms informieren. Wenn die Kasse des Patienten ein DMP für die vorliegende Krankheit anbietet und der Patient die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann er sich bei einem in das Programm eingebundenen Arzt, den er damit als seine Koordinierungsstelle auswählt, in das Programm eintragen lassen. Der Patient unterschreibt die Teilnahmeerklärung und seine Einwilligung zur Datenweitergabe. Diese Dokumente werden vom Arzt an die DMP– Datenstelle der AOK weitergeleitet. Der Ärzte bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung das die Teilnahmevoraussetzungen vorliegen und koordiniert von diesem Moment an die Behandlung des Patienten.

Ärzte und Patienten folgen Diagnose- und Therapieplänen, die auf einer aktuellen und gesicherten Auswertung medizinischer Forschung (evidenzbasierte Medizin) beruhen. Verlauf der Behandlung und Therapieziele werden zwischen Arzt und Patient abgestimmt, regelmäßige Folgetermine und ggf. Schulungen vereinbart. Der Arzt dokumentiert den Verlauf der Behandlung systematisch und übermittelt die Dokumentationsdaten elektronisch an die DMP-Datenstelle der AOK Rheinland-Pfalz. Aus diesen Daten erstellte Feedback-Berichte unterstützen den Arzt in der Bewertung der Prozess- und Behandlungsqualität seiner Praxis. Die Aufwendungen für Dokumentationen und programmabhängige Behandlungsgespräche bzw. Schulungen werden gesondert vergütet. (Quelle)

Zu den Ergebnissen dieser Programme schreibt die BARMER:

Weniger Schlaganfälle und Amputationen, eine häufigere leitliniengerechte medikamentöse Versorgung und mehr vorsorgende Augenarztkontakte.

Diabetes-Patienten, die in strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease-Management-Programmen) medizinisch betreut werden, haben signifikante Vorteile gegenüber nicht DMP-Patienten, das ergab eine breit angelegte Studie, welche die Barmer jetzt veröffentlichte.

Während DMP bei der Behandlung chronischer Erkrankungen anfangs umstritten war, belegen heute nachweisbare Fakten den Erfolg. Ich bin froh, dass wir als bundesweit größte Krankenversicherung mit unseren Erfahrungen den Versicherten helfen können, von Erfolgsmodellen und einer hohen Qualität der Versorgung zu profitieren, so Birgit Fischer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Barmer.(Quelle)

Ärzte können nur noch an DMP teilnehmen, wenn sie ihre Daten elektronisch erfassen und auch auf elektronischem Weg übertragen. Eine entsprechende Gesetzesregelung wurde mit der Gesundheitsform von 2007 eingeführt.

Ärzte müssen zur Teilnahme am eDMP

Das Versenden stellt in der Regel kein Problem dar, denn die Softwarehäuser haben besonderen Wert auf Anwenderfreundlichkeit und Praktikabilität gelegt. Der elektronische Versand kann vom Anwender innerhalb der Applikation direkt gewählt werden.

Dass Ärztinnen und Ärzte vor allem die Online-Variante nutzen, liegt daran, dass sie deutlich bequemer und sicherer ist als das Versenden von Disketten oder CDs. Bei Disketten kommt es in zehn bis 20 Prozent der Fälle vor, dass die Datenträger defekt und dadurch nicht lesbar sind. Das Online-Verfahren kennt solche Mängel nicht. Außerdem erhält jeder Einsender sofort nach dem erfolgreichen Versand eine Einsendequittung von der Annahmestelle zurückgesandt, was den Praxen entsprechende Verfahrenssicherheit gibt.

Die Daten werden möglichst wöchentlich über D2D an eine zentrale Datenstelle übertragen. Aus Sicht des Arztes ist es dabei von Vorteil, dass es eine rasche elektronische Rückantwort gibt und die Daten sicher und von der Datenstelle lesbar übertragen werden.

Links:

KBV Info

weitere KBV Quelle

Quellen der Pharmaindustrie

Merkblatt

Vortrag zum Thema

Streit innerhalb der Ärzteschaft – keine eGK-Lesegeräte kaufen ?


Die Vollversammlung der KV Nordrhein hat die KV-Spitze aufgefordert, den Rollout der elektronischen Gesundheitskarte in Nordrhein auszusetzen. Sie fordert die Kollegen auch auf, keine Kartenlesegeräte zu kaufen, berichten Sitzungsteilnehmer.

Bei der VV waren rund 70 Basisärzte sowie zahlreiche Mitglieder der freien Ärzteschaft zeitweise oder ständig anwesend, berichten Teilnehmer der Sitzung. Teilweise seien zu den Themen Honorar, Perspektive des KV-Systems und e-Card massive Unmutsäußerungen der Besucher laut geworden. Besonders zum Thema eCard seien diese so heftig gewesen, dass die Vorsitzende der VV, Frau Friedländer, mehrfach mit Abbruch der Versammlung drohte.

Die Resolution lautete:

Die VV wiederholt ihre Aufforderung an den Vorstand der KV zur Aufnahme von Verhandlungen zum Aussetzen des rollout der e-card in Nordrhein.

Die VV unterstützt gleichzeitig die Aufforderung des Präsidenten der Bundesärztekammer der Ärztekammer Nordrhein:

„Derzeit keine Lesegeräte anschaffen“

„Die Ärztekammer Nordrhein empfiehlt den Ärzten im Rheinland, zurzeit keine Geräte zum Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte anzuschaffen. …Nach Auffassung der ÄKNo ist eine Denkpause erforderlich, solange wesentliche Systemfragen offen sind . …Solange wesentliche Punkte in der Diskussion sind, sollten die Ärzte und Ärztinnen nicht zu übereiltem Handeln gedrängt werden.“

Zuvor schon haben Ärztekammer und KV über den Einsatz der Lesegeräte in den Praxen gestritten. Während die ÄKNo für eine „Denkpause“ plädiert, setzt die KVNo auf die Ausrüstung der Praxen mit Lesegeräten. Die neuen Lesegeräte seien problemlos einsetzbar und liefen reibungslos, sagte dagegen KVNo-Chef Dr. Leonhard Hansen. „Anderslautende Behauptungen der Ärztekammer Nordrhein entbehren jeder Grundlage.“

Nordrheinische Ärzte, die zwischen 15. März und 31. Juli neue Lesegeräte für die elektronische Gesundheitskarte anschaffen, erhalten pauschal 430 Euro für ein stationäres Lesegerät, 375 Euro für ein mobiles Gerät und 215 Euro als Installationspauschale.

Meines Erachtens nach ist die Entscheidung längst gefallen für einen Protest ist es zu spät. Die Patienten werden ab Mitte des Jahres mit den neuen Karten kommen, so dass man die neuen Lesegeräte kaufen sollte.

Quelle: