Gedanken zum elektronischen Rezept


Wer sich als Arzt in diesen Tagen unter dem Blickwinkel medizinischer Fehlbehandlungen im Funk und Fernsehen umsieht und dabei die perspektivische Möglichkeit des – nur zurückgestellten, aber nicht völlig fallengelassenen – elektronischen Rezeptes im Hinterkopf hat, dem sollte ein Fall aufgefallen sein: der Bericht  einer offenbaren akzidentellen Überdosierung von Augentropfen um den Faktor 1000 mit der Folge von Augenschäden.
An dieser Stelle soll nicht beleuchtet werden, ob die Berichte zutreffen, oder nicht, ob sie unvollständig sind, oder nicht.
Mir geht es hier nur um ein Detail:

““Es war wohl ein Übermittlungsfehler vom Arzt an die klinikeigene Apotheke“, erklärte Kliniksprecher Martin Mackenberg-Hübner. “ wird in einem Bericht zitiert.

In den Kliniken ist es üblich, dass Rezeptanforderungen per FAX oder E-Mail weitergeleitet werden. Dabei kam es dem Fernsehbericht zufolge zu einem Übermittlungsfehler. Das “m” von mg (Milligramm) sei, so der Bericht, versehentlich in der Dosierungsangabe nicht übermittel worden, die Dosierung somit um den Faktor 1000 zu hoch gewesen.
Unabhängig davon ob dies zutrifft oder nicht, eines darf an dieser Stelle festgehalten werden: mit dem elektronischen Rezept gibt es solche Fehlermöglichkeiten nicht.
Fehlerquellen dieser Art sind bei Übermittlungen von Rezepten per FAX, manuellem Abschreiben, womöglich E-Mail etc. nie ganz auzuschließen, fallen aber meistens auf, bevor Schaden entsteht, weil irgendjemand den Fehler frühzeitig bemerkt. Falls aber nicht, wie in diesem Fall, kann durchaus grosser Schaden entstehen.
Aus meiner Sicht sollte dies mit ein Grund sein, das elektronische Rezept in welcher Art auch immer wieder auf die Tagesordnung zu setzen.

Quellen:
Wdr
Berliner Umschau
Solinger Tageblatt

Arzneimitteltherapiesicherheit mit der eGK


Foto flickr creative commons CC-Lizenz. Autor: xxrobot

Nach vorläufigem Ende des elektronischen Rezeptes, das historisch gesehen einer der wesentlichen Gründe für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gewesen ist,  war es zunächst ruhig geworden um das Thema Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS). Mehrfach ist der Ruf laut geworden das Thema AMTS auch ohne elektronisches Rezept wieder aufzugreifen, nun gibt es auch einen neuen Modelversuch hierzu: Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe startet im Bochumer Stadtteil Wattenscheid unter dem Namen „TEAM eGK“ ein Pilotprojekt zur Arzneimitteltherapiesicherheit: Die Medikationsdaten der Kunden von bis zu 19 teilnehmenden Apotheken werden dabei auf einem zentralen Server gespeichert. Mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sollen die Daten erstmals apothekenübergreifend abrufbar sein.

Zur Erklärung: Grundsätzlich haben bereits alle Apotheken ihre Kundenkarten mit der Arneimittelhistorie des Patienten, so dass Unverträglichkeiten der Medikamente untereinander, z.B. von Rezepten verschiedener Ärzte, die nicht notgedrungen voneinander wissen müssen, in einer einzelnen Apotheke rasch auffallen sollten. Das ändert sich aber, wenn der Patient einige Medikamente  in einer anderen Apotheke einlöst, die seine weitere Medikation nicht kennt.

Bislang wurden von den Apotheken wettbewerbsrechtliche Gründe aufgeführt, die einer solchen AMTS Prüfung entgegen stehen, man fürchtete, dass die Konkurrenz Apotheke Einblick in die eigene Kundenkarte bekäme.

Nun werden die Daten über die verschreibenden Ärzte oder die Apotheke  anonymisiert gespeichert. Wettbewerbliche Bedenken könne man daher ausschließen, so der Sprecher.

Man wird sehen, wie erfolgreich dieses Modell werden wird. Bislang waren die Apotheken durch das Ende des elektronischen Rezeptes nicht an der neuen Pojektleiterstruktur der gematik beteiligt gewesen. Man kann sich vorstellen, dass dieses Modell in einem offiziellen Projekt der gematik münden könnte, falls es erfolgreich verläuft.

Ich persönlich bin auch der Meinung, das wir vom elektronischen Rezept auch noch hören werden, wenn auch technisch ganz anders, als damals gedacht.

Quelle:

Heise

Apotheke adhoc

Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) als Baustein der Telematikinfrastruktur


Foto flickr creative commons CC-Lizenz. Autor: fujoshi

Seit längerem wird die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) als ein Modul der neuen Telematikinfrastruktur gedacht, wurde wegen des Moratoriums und der Beschränkung auf die Module Notfalldaten, Datenaustausch zwischen Ärzten (KOM-LE) und Versichertenstammdatenaktualisierung (VSDD) sowie dann auch elektronische Fallakte (eFA übrigens nicht identisch mit ePA=elektronische Patientenakte) dann aber zusammen mit dem eRezept zurückgestellt, da es in der ursprünglichen Konzeption darauf aufbaute.

Nun aber gibt es einen neuen Versuch die AMTS ganz ohne eRezept erneut an die Telematik anzubinden. Herr Dr. Jürgen Faltin aus dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen aus Rheinland Pfalz, stellte das Konzept auf der eHealth conference in Hannover vor.

Als Ausgangspunkt nannte Herr Faltin Zahlen aus 2009. Demnach  lösten bundesweit mehr als 80 Prozent aller Bundesbürger mindestens ein Rezept in einer Apotheke ein, dabei ist die Selbstmedikation nicht berücksichtigt, mehr als 7 Mio. Patienten erhalten elf oder mehr verordnete Wirkstoffe in einer Verordnung. Ausgehend von der Tatsache, dass damit auch das Risiko der Wechselwirkung steigt, zumal wenn noch apothekenpflichtige, das heisst nicht rezeptpflichtige Medikamente dazu kommen, ergibt sich die Notwendigkeit einer AMTS Prüfung ganz von alleine.

Als Beispiel nannte Herr Faltin den damaligen Lipobay Skandal, wobei historisch gesehen eben dieser Skandal als die Geburtsstunde der eGK angesehen werden kann.

In den meisten Apotheken ist es seit langem Standard, die Arzneimittelhistorie (AMDOK) auf sog. Kundenkarten zu speichern. Dies ist eine Apothekenanwendung, in der die tatsächlich ausgegebenen Arzneimittel, also auch die OTC („over the counter“=apothekenpflichtige, aber nicht rezeptpflichtige)  Arzneimittel erfasst werden. Dazu kommen noch Kosmetika, ggf. Angaben zu Hilfsstoffen und Pflegemittel.

Diese Kundenkarten sind aber bislang nicht vernetzt, sind also bez. AMTS unwirksam, wenn ein Versicherter seine Medikation aus mehr als einer Apotheke bezieht, z.B. weil er seine nervenärztlichen Medikamente oder sein Viagra mit Absicht nicht aus der Apotheke in der Nachbarschaft unter den Augen von Bekannten und Verwandten bezieht. Schlecht ist es dann, wenn genau diese Medikamente Wechselwirkungen mit einer anderen Verordnung haben, die aus einer weiteren Apotheke bezogen wurde. Dies bleibt dann unbemerkt, vor allem wenn die Verordnungen noch von mehreren Ärzte ausgestellt werden, die nichts voneinander wissen.

Die Idee ist es nun, in einem telematischen Projekt AMDOK in zwei Standorten, genannt wurden Trier und Bochum, in einem Testverfahren die Kundenkarten unter Federführung der Apotheker zu vernetzen mit dem Ziel  die apothekenübergreifende Erfassung von AMTS Daten und damit die Qualitätssteigerung der Arzneimittelversorgung der Patienten zu bewirken.

Der Apotheker soll mit Hilfe der übergreifenden AMTS Prüfung folgende Problemfelder erkennen:

  • Doppelmedikation
  • Arzneimittelinteraktionen
  • für eine Altersgruppe untypische Medikation
  • atypisches Einnahmeverhalten
  • Arzneimittelallergien
  • Kontraindikationen

Kooperationspartner sollen die Apothekenrechenzentren und die Landesapothekerkammern sein. Voraussetzung ist aber neben der eGK die Verfügbarkeit der TI Komponenten, aus die man sich nach Beendigung des Moratoriums geeinigt hat, sowie die Abstimmung mit der gematik und dem Datenschutz in den Ländern.

Meine Kritik an der grundsätzlich guten Idee ist einzig, dass  die Ärzte erst in einem weiteren Schritt beteiligt werden sollen. Ich als Hausarzt würde aber auch gerne frühzeitig über den gleichen Überblick über die Medikamentendaten verfügen können, der in diesem Plan zumindest zunächst exklusiv nur den Apothekern zugebilligt wird.

Quelle:

persönliche Mitteilung Herr Faltin, eHealth conference Hannover

Inhalt des Vortrages im Internet noch nicht verfügbar

elektronisches Rezept – bessere Kontrolle über veranlasste Ausgaben?


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Foto von flickr creative commons Autor: Adamos Maximus

Ein wesentliches Argument für die Einführung von elektronischen Rezepten im Zusammenhang mit der Onlinephase der elektronischen Gesundheitskarte könnte die dadurch eingeführte Möglichkeit sein,  Ärzten zeitnah ein Feedback über die veranlassten Ausgaben zu geben, schreibt jedenfalls die KV:

Für ärztliche Kooperationen dürfte die Implementierung des elektronischen Rezepts in der Regel keine Priorität haben, da vom elektronischen Rezept hauptsächlich andere Akteure – Apotheker, Krankenkassen – profitieren, indem sie ihre administrativen Verfahren straffen und Fehlerquellen minimieren können. Für niedergelassene Ärzte bleibt derAufwand für die Rezepterstellung bei elektronischem Versand und beim konventionellen Verfahren nahezu gleich. Ein Vorteil des elektronischen Rezepts könnte allerdings darin liegen, dass die technische Infrastruktur dazu genutzt werden kann, den Ärzten zeitnah ein Feedback über die veranlassten Ausgaben zu geben. Dies wäre bei Übernahme von Budgetverantwortung von Bedeutung. Die Relevanz des elektronischen Rezepts kann sich mit der Erlaubnis, Medikamente über Versandapotheken zu beziehen, gravierend ändern.

Quelle

Das elektronische Rezept führt im Vergleich zum Papierrezept zu einer wesentlichen Verbesserung der Datenqualität. Das Risiko von Fehlinterpretationen lässt sich damit weitgehend ausschließen. Aus haftungsrechtlicher Sicht ist daher der zweifelsfreie Nachweis, ob der Arzt die Abgabe des Originalpräparates explizit verlangt hat oder nicht, entscheidend. Mit dem elektronischen Rezept ist dieser Nachweis möglich. Bei Rezepten auf Papier ist demgegenüber wegen deren Anfälligkeit für Manipulationen die Frage manchmal nicht eindeutig zu klären. Somit bringt auch hier das elektronische Rezept eine erhöhte Sicherheit.

Quellen

KV- Onlineabrechnung ─ Teilnehmende Softwarehäuser


pc

Foto von flickr, creative commons, Autor: anh quan

Ich möchte an dieser Stelle einmal eine Liste der Softwarehäuser zusammenstellen, die an der Onlineabrechnung, zumeist via D2D, teilnehmen. Entsprechende Listen findet man an verschiedenen Stellen im Internet.

Nach einer Zusammenstellung der KV gilt mit Stand Ende März 2009:

Folgende Produkte haben den D2D-Funktionstest Online-Abrechnung für die KVen Nordrhein/Sachsen (KVNO/KVS), Baden-Württemberg (KVBW) oder KV Bayerns (KVB) erfolgreich absolviert:

Softwarehaus Produkt KVNO/ KVS KVBW KVB
Abasoft EVA X X X
Aeskulap Aeskulap X X
ALBIS Ärzteservice Product GmbH & Co. KG Albis (telemed KV-SafeNet) X X X
APW-Wiegand GmbH Arztpraxis Wiegand X X X
Arzt & Praxis GmbH medibit (GUSbox) X X X
ASD GmbH & Co. KG Orgaprax X
CompuMED Praxiscomputer GmbH Compumed-M1 (telemed KV-SafeNet) X X X
DATA VITAL GmbH & Co. KG DAVID / DAVID X (telemed KV-SafeNet) X X X
Data Control Datensysteme GmbH MeDo.med (GUSbox) X X X
Data Control Datensysteme GmbH MeDo.win (GUSbox) X X X
DBI Informatik InterMediNet X X X
dc-systeme Informatik GmbH dc-Ross / dc-Pathos X X X
DOCexpert Computer GmbH DOCconnector X X X
Dr. Steinbrecher RST-MED X X X
Duria eG Duria X X X
Ergosoft GmbH PsychoDat X X X
Frey ADV GmbH Quincy (GUSbox) X X X
GENODATA Genoprax (GUSbox) X X X
GLP networks AG star.net X X
GMC Systems mbH MCC Padok X X X
Hasomed GmbH Elefant X X X
ifa systems AG ifa-Augenarzt X X X
INDAMED GmbH MEDICAL OFFICE (GUSbox) X X X
InterData InterARZT (GUSbox) X X X
iSOFT Deutschland GmbH LORENZO Solution Centre X X X
MCS AG MCS-ISYNET X X X
MCS Pie Data GmbH PDE-TOP X X X
Medat Computersysteme GmbH David X X X
Mediamed Systec S3 (GUSbox) X X X
Medistar Praxiscomputer GmbH Medistar (telemed KV-SafeNet) X X X
Momberger Datentechnik praxsys+ X
Neutz GmbH PRO-MEDICO X
new media company GmbH & Co. KG Smarty X X X
NoemaLife GmbH WindoPath X
Pega Elektronik GmbH PegaMed X X X
Pharmatechnik GmbH & Co. KG LinuMed X X X
Pro Medisoft AG PROFIMEDwin X X X
promedico easymed X
PSS Psycom Software Solutions GmbH PSYCOM X
Psyprax GmbH PSYprax X X X
SCHWERDTNER Medizin-Software Q-MED.PRAXIS (GUSbox) X X X
Turbomed EDV GmbH

Turbomed

(telemed KV-SafeNet)

X X X
Zimmer-AL GmbH Data-AL X X X

Im übringen ist entscheidend, dass ab Januar 2010 die Teilnahme an der Onlineabrechnung verpflichtend ist, wie man hier nachlesen kann.

Details zum Hypercom Kartenterminal


Nach einem längeren Telefonat mit Hypercom stellte mir die Firma einige zusätzliche Informationen zur Verfügung, die ich an dieser Stelle den Lesern nicht vorenthalten möchte. Die E-mail bestätigt noch einmal, dass das Gerät nicht etwa erweiterbar ist in Bezug auf die HBA slots,  sondern in verschiedenen Varianten verfügbar sein wird.

Wie versprochen anbei noch ein „paar“ zusätzliche Informationen, [……}.

1.) Allgemeine Informationen zum Basisrollout Nordrhein und zu den Kartenterminals:
http://www.kvno.de/mitglieder/itidprax/lese-egk/index.html
http://www.kv-telematik.de/index.php?id=113

2.) Deutsche Homepage zur medline Familie:
www.medline.hypercom.com

3.) Kompatibilitätsliste der uns bekannten Primärsysteme:
https://www.medline-online.com/produkte/medcompact/kompatibilitaet.html

4.) Treiber und Testprogramm (medView) zum medCompact
(Zur Info, medCompact bietet funktionierende Treiber für Windows, Linux und MAC. Unter Linux und MAC werden keine Adapter benötigt, das Gerät kann dort direkt mit V.24 oder USB an das Primärsystem angeschlossen werden.)
https://www.medline-online.com/support/medcompact.html

5.) Partner, die unser medCompact im Angebot haben:
http://www.ehealth-bcs-terminals.de
http://www.minitec-btd.de/index.php?page=140
https://www.medisign.de/partner/telecash/05homepage/index.html?source=apobank
http://www.sanitascard.de/
http://www.smdata.de/gesundheitskarte/index.html
http://www9.wirecard.com/kartenterminal/medCompact.html

6.) Einige Erfahrungsberichte/Installationsbeschreibungen:
http://www.psyprax.de/
http://www.jakobsmeyer.org/pageID_7071044.html (Die CD ist auch schon verfügbar.)
http://resmedicinae.sourceforge.net/manuals/apwlin/ch06s10.html
http://www.ehealth-bcs-terminals.de/66-0-NoName.html
http://www.computer-konkret.de/viomatrix/imgs/pdf/mappe_14_systemvoraussetzungen.pdf (Nach medCompact suchen.)

7.) Alles was man zu Spezifikationen lesen möchte:
www.ct-api.de
http://www.teletrust.org/projekte/sicct/
http://www.teletrust.org/publikationen/spezifikationen/mkt/
http://www.gematik.de/(S(0ljgs445qzodl355a5ldxt55))/Uebersichtsseite_Release_0_5_2.Gematik (Basisrollout)
http://www.gematik.de/(S(fyf1wr45rcnnta3hwhjpb12h))/Uebersichtsseite_Release_2_3_4.Gematik (Aktuellester Stand – Online – Konnektor)

8.) Sicherheitspapier – Gematik (Gläsener Patient???)
http://www.gematik.de/upload/gematik_whitepaper_sicherheit_3571.pdf

9.) Zulassungsseite Hypercom Kartenterminals – Gematik
http://www.gematik.de/(S(cdiz0zilqw122sn4fmclvbjf))/Zulassungsverfahren___Kartenterminals___Hypercom.Gematik

Ansonsten noch einmal die Antworten auf Ihre Fragen, schnell zusammengefasst:

In der Standartausführung 2Slot, das es bislang ausschließlich zu kaufen gibt, sind 2 Kartenleser für große Chipkarten und 3 Kartenleser für kleine Chipkarten vorhanden.
Ein 1Slot Gerät wird es in absehbarer Zeit auch zu kaufen geben.
Die 5 Slot und 9 Slot Varianten sind bislang noch nicht verfügbar, sollten aber für den SICCT (Konnektor) Start auf jeden Fall zu bekommen sein.

Das Gerät ist dann in diesen Varianten erhältlich: 1Slot, 2Slot, 5Slot, 9Slot.
(Es kann nicht von einem 2Slot zu einem 5Slot erweitert werden. (Missverständlich im Datenblatt erläutert!)

Das Gerät hat einen LAN Switch, V.24 (Seriell), USB Master und USB Slave Anschlüsse / Schnittstellen.

Gerät hat EAL3+ Zulassung des BSI und berichtigt zur Signatur.
Die geplante Signatur (Doctor2Doctor) bei der KVNO muss mit einer Software, die mit unserem medCompact zusammenarbeitet, integriert werden. (Konkrete Planungen sind mir hier noch nicht weiter bekannt.)

Update von BCS auf SICCT (Konnektorversion). Wir stellen dann dem Kunden ein Programm (medLoader) zur Verfügung der unter Windows, MAC und auch Linux den Softwareupload problemlos möglich macht. (Achtung hierzu ist die Adminstrator-PIN nötig, die der Kunde bei Erstinbetriebnahme eingeben muss. Diese also bitte nicht vergessen!)

Komfortsignatur – Diese befindet sich immer noch in der Entwicklungsphase, finale Spezifikationen sind noch nicht verfügbar.
Komfortsignatur ist für den Basisrollout irrelevant.
Wir werden durch unseren USB Anschluss flexibel reagieren, sobald es hier endgültige und zertifizierbare Lösungen gibt.

Im einzelnen ergeben sich einige kleine Details, in denen das Gerät hervorsticht:

Großes helles gut lesbares Display -> Dies wird gerade in Online Betrieb interessant, wenn dann auch Patienten mit diesem Gerät arbeiten müssen.

Große Tasten -> Auch hier ist der Online Betrieb im Fokus. Mann kann nicht davon ausgehen, dass Patienten Geräte mit kleinen Tasten richtig bedienen können. (Kennt man ja schon vom Handy, die Tasten sind so klein geworden, dass man sie entweder nicht trifft, oder gleich 2 Tasten auf einmal drückt.)

Beide Obere Punkte -> Barrierefreiheit insgesamt.

Kabel – Zugentlastung. (Das betrifft Erfahrungen in den SICCT Testregionen. Die Geräte müssen natürlich im Praxisbetrieb viel aushalten. Hier sollte man wirklich darauf achten, dass die Kabel nicht einfach direkt vom Gerät weggehen. Kabelbrüche, Platinenabbrüche usw. sind schnell die Folge und die Geräte müssen dann frühzeitig erneuert werden.)

Lightguide -> Hell erleuchteten Einfügeschacht für eGK / KVK. (Barrierefreiheit / Bedienerfreundlichkeit.)

HBA Steckbar von oben – Einhandbetrieb des Terminal möglich. Seitliche Einschübe für den  HBA bedeuten, dass
1.) dieser Platz neben dem Terminal reserviert ist
2.) nicht mehr mit einer Hand schnell bedient werden kann.

Erhabene Symbole auf den Tasten. -> Barrierefreiheit.

Funktionskontrolle: Mit einem Blick in die Symbolleiste sehen Sie den Zustand des Gerätes / der Karten. (Supportfreundlich.)


Probleme beim Förderprojekt „Online Abrechnung mit HBA“


in den letzten Tagen erreichte ein Schreiben der KV Nordrhein alle Kollegen, die an dem Föderprojekt online Abrechnung mit HBA teilnehmen. Bei diesem Projekt geht es kurz gesagt um die „online Abrechnung“. Bislang wurde die Abrechnung entweder noch ganz manuell (Abrechnungsscheine im Schuhkarton zur KV getragen) oder auf Diskette bzw CD geschrieben und zur KV gebracht (da man sich nicht traute, die Diskette der Post anzuvertrauen).

Neu war nun schon seit einiger Zeit, dass man die Abrechnung online, via D2D verschicken konnte. Dazu war eine Ergänzung der  Abrechnungssoftware notwendig und ein fest eingestellter Router, der die Dateien z.B. via ISDN an einen Server der KV überträgt.

So weit so gut.

Das Problem nun war, dass immer noch Papier verschickt werden musste, speziell die sogenannte Gesamtaufstellung, auf der mehrere Unterschriften des oder der Praxisinhaber notwendig waren.

Und genau darum geht es nun: diese Gesamtaufstellung soll nun als „eGeamtaufstellung“ elektronisch signiert werden und zwar mit dem neuen HBA (Heilberufeausweis bzw. Arztausweis).

Wer nun glaubte, dass dies nun praktischerweise mit den neuen Kartenterminals gehen wird, hat sich geirrt! Wie aus dem oben verlinkten Schreiben hervorgeht, sind die neuen Terminals erst in der Online Phase (siehe hierzu meinen blog Eintrag) signaturfähig, so dass in der Tat ein weiteres, spezielles signaturfähiges Kartenterminal zusätzlich angeschaft werden soll. Genannt werden die beiden (KAAN Advanced und  Kobil SecOVID reader) ebenfalls bei mir im blog diskutierten Geräte, die zusammen mit dem HBA Antrag bestellt werden konnten. Hierzu heisst es in dem Schreiben:

Eine qualifizierte Signatur, wie wir sie für die eGesamtaufstellung anstreben, ist nur mit Komponenten zu erzeugen, die entspre­chend hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen. D.h. konkret, es bedarf neben eines qualifizier­ten HBA, auch eines entsprechend für diesen Zweck zertifizierten Lesegerätes, damit eine Signatur mit einem HBA insgesamt das Gütemerkmal „qualifiziert“ erlangen kann. Leider erfül­len die e-Health-BCS-Geräte, die jetzt im Rahmen des eGK-Basisrollout verteilt werden, diese Anforderungen noch nicht. Erst nachdem sie – wie geplant – in ca. zwei Jahren per Software­update für den Online-Rollout aufgerüstet worden sind, sind die Geräte formal juristisch dazu in der Lage. Vor diesem Hintergrund machen wir darauf aufmerksam, dass die zusätzliche Anschaffung eines geeigneten Lesegerätes für die qualifizierte Signatur in unserem Projekt aus formalen Gründen erforderlich ist, eHealth-BCS-Kartenterminals erfüllen die Anforderun­gen zurzeit nicht.

Demnach gibt es hier eine Liste mit speziell für die Signatur für die e Gesamtaufstellung geeigneten Geräten. Beide von mir oben zitierten Geräte sind dort aufgeführt und werden auch speziell noch einmal im Schreiben genannt.

Weitere Listen mit signaturfähigen Readern speziell für die Abrechnung sind hier und hier zu finden. Beide Quellen werden in dem Schreiben aufgeführt.

Ich persönlich halte hier mehrere Dinge für problematisch: erstens erfährt man erst jetzt, dass die beiden in der Anlage zum HBA-Antrag unkommentiert als Zubehör bestellbaren Reader für die online Abrechnung der eGesamtaufstellung notwendig sind. Das war selbstverständlich im Antrag nicht zu erkennen und wer versuchte, sich zu informieren, erhielt buchstäblich die Aussage „wir wissen auch nicht, wofür die da sind“.

Zweitens wird eine Auswahl von 2 Geräten angeboten. Wer aber hat diese Auswahl aufgestellt? Wenn ich alles richtig sehe, gibt es mindestens ein Dutzend geeigneter Geräte, warum werden speziell diese beiden Geräte mit dem Antrag angeboten? Für mich ist das nicht erkennbar.

Drittens ist nicht einzusehen, ob mit der ein oder anderen Ergänzung nicht doch eines der eHealth Geräte für diesem Zweck gebraucht werden kann, da einige der Hersteller auch VISA Karten taugliche reader produzieren, die technisch und juristisch wohl sicher geeignet wären. Es wäre sicher denkbar gewesen, beide Funktionalitäten in einem Gerät zu vereinbaren.

Viertens ist es mit der Anschaffung dieses zusätzlichen readers nicht getan. Die Softwarehersteller der Abrechnungssoftware müssen dies alles nun noch implementieren

weitere Artkel zum Thema:

Ärzteblatt online

Deutsches Ärzteblatt Praxis

Details und Zahlen zu D2D

SAGEM Monetel ORGA 6041 L eGK


orga6041

Das ORGA 6041 L eGK ist ein migrationsfähiges stationäres Chipkartenterminal mit LAN Interface für den Betrieb in Netzwerken oder am Konnektor . Als Nachfolger des bekannten HML 5010 ist das ORGA 6041 L eGK seriell, per USB oder per LAN anschließbar.

Das ORGA 6041 L eGK eHealth BCS können Sie über viele verschiedene Arten anschließen. Und der Anschluß von weiteren externen Geräten wie PIN Pads oder Komfortsignaturerstellungseinheiten sind ebenfalls möglich. Der bereits integrierte LAN Switch erspart Ihnen unnötigen Verkabelungsaufwand. Anschlußmöglichkeiten: USB/seriell/LAN/USB vCOM/USB CCID

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Der HBA (Heilberufeausweis/Arztausweis) wird gemäß Spezifikationen sicher eingeführt, also im vorliegenden Fall auf der Unterseite des Gerätes, wo er verriegelt werden kann, offenbar in der Absicht, die Karte im Verlauf des Arbeitstages in dem Gerät zu belassen. In einer Praxis mit mehreren Ärzten müssen dann wohl mehrere dieser Geräte angeschafft werden.

Es besteht eine upgrade Garantie.

Das Gerät verfügt über einen USB Anschluß um es später mit Modulen für die Komfortsignatur erweitern zu können (z.B. RFID Leser, bereits angekündigt), um es an einem Konnektor zu betreiben, muß es erweitert werden.

Produktversionen:
ORGA 6041 ohne LAN Modul, aufrüstbar, z.Z. nicht lieferbar
ORGA 6041 L eGK eHealth-BCS
ORGA 6041 F mit Fingerprint Modul (Produktankündigung)

Zubehör:
Seriell-Kit-6000.0 für den Anschluss über eine
serielle COM Schnittstelle
LAN Modul für die Aufrüstung eines ORGA 6041
zum 6041 L

Quelle:

SCM Microsystems – eHealth 200 BCS


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Das Chipkartenterminal eHealth200 BCS wird sowohl für die aktuelle Krankenversichertenkarte als auch für die zukünftige Gesundheitskarte verwendet.

Besonderheiten des SCM eHealth200:

  • Das eHealth200 wird standardmäßig über USB angeschlossen. Dafür ist notwendig, dass es mit dem Praxisverwaltungsprogramm kompatibel ist, da es ohne die Einbindung des Gerätespezifischen Treibers nicht erkannt werden kann.
  • Das SCM eHealth200 ist in den Farbvarianten schwarz/silber und weiß/silber erhältlich.
  • Das eHealth200 verfügt über ein großes, grafisches, beleuchtetes Display
  • Das eHealth200 ist mit einem LAN-Switch ausgestattet.Abmessungen: 217 mm x 122 mm x. 74 mm (T x B x H)
  • Das Gerät scheint nicht über einen seriellen Anschluß zu verfügen

Nachtrag zum CARD STAR /medic2


Nach einer ausführlichen E-mail der Firma, die auch Prospektmaterial enthielt, habe ich den Artikel zu dem Gerät überarbeitet und vor allem das Prospekt verlinkt. Danke noch einmal Herrn Rainer Czmok Vertriebsleiter CCV Deutschland GmbH, Celectronic eHealth Division.