Der eHealth Kiosk für die Gesundheitskarte


Im Zusammenhang mit der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte für zunächst 10% der Versicherten ab Ende des Jahres wurden auf der diesjährigen Telehealth (Cbit 2011) die ersten eKioske vorgestellt. Diese Geräte ermöglichen den freien Zugang der Versicherten auf die Daten der eGK, werden in Zukunft teils aber auch zur Erfassung der Fotos in den Geschäftsstellen einiger Krankenkassen eingesetzt.

Auf der Telehealth wurden dabei unterschiedliche Konzepte vorgestellt, die sowohl über einen eKiosk, teils aber auch vom heimatlichen Rechner aus den Zugang z.B auf eine Adressänderung ermöglichen.

So stellte die KKH-Allianz ein IT Sicherheitskit vor, ein Lesegerät für die eGK und den neuen elektronischen Personalausweis, welches die erforderliche Identifikation des Versicherten beim Zugang auf das Portal der Krankenkasse vom heimatlichen Rechner aus sicher stellt. In der Vorführung auf der Telehealth wurde dann eine Adressänderung des Versicherten nach einem Umzug simuliert. Die geänderte Adresse wurde in der Simulation mit Hilfe des Sicherheitskits auf einem heimatlichen Computer in ein Kassenportal hochgeladen und nach einer Überprüfung der Daten durch die Krankenkasse  freigegeben. Später dann werden die neuen Adressdaten durch einen eKiosk auf die Karte geschrieben. Daher muß in Zukunft bei einer Änderung der Adresse nicht jedesmal eine neue Karte ausgegeben werden.

Abseits der Messe verglichen einige eKiosk Hersteller die Situation mit der Einführung von Geldautomaten im Bankensektor vor Jahrzehnten.

Aus Sicht der Krankenkassen könnten die eKioske einige Vorteile haben:

  • es können die erforderlichen Bilder für den Aufdruck auf die Karte erfasst werden
  • Die Geräte stellen eine Werbeplattform dar, die es den Kassen ermöglicht, sich wettbewerbsmäßig voneinander zu unterscheiden
  • es ist eine bidirektionale Kommunikation möglich, die Geräte  wären also auch für die Prävention einsetzbar
  • skalierbare Oberflächen erlauben einen zugeschnittenen Auftritt für 18jährige wie für 80jährige mit jeweils angepassten Inhalten.
  • Grundsätzlich könnten – wie heute auch die Geldautomaten – in Zukunft die Geräte auch außerhalb von Geschäftsstellen der Krankenkassen aufgestellte werden.

Bedenkt man die Entwicklung im Bankensektor (Stichwort Online-Bank) so könnten die Folgen dieser Geräte aus Sicht der Kassen in Zukunft ganz ähnlich sein, denkbar wären Online Kassen mit einem Minimum an  Geschäftsstellen.

Quellen

eGK TrustTerminal

Telehealth 2011

FuturCare

KKH Allianz IT Sicherheitskit

Praxisgebühr wird bald per Gesundheitskarte eingezogen


Kassenpatienten werden die Praxisgebühr in Zukunft  nicht mehr mit Bargeld bezahlen müssen. Dazu soll ein automatisches Verfahren eingerichtet werden. Ein entsprechendes Gesetz soll im nächsten Jahr beschlossen werden. Dies berichtet „Die Welt“ in ihrer Ausgabe vom 4.11.10.

Über ein entsprechendes Gerät, das aus meiner Sicht im Wesentlichen genau diesen Zweck hat, hatte ich bereits berichtet.

In dem Artikel wird Minister Rösler zitiert:

„Unser Ziel ist es, die Praxisgebühr über die elektronische Gesundheitskarte einzuziehen“, sagte Rösler bei einer Veranstaltung in der Berliner Charité. Für Ärzte und Patienten werde dies eine spürbare Erleichterung sein. Möglich werde das Verfahren, weil die Krankenkassen nun für jedes ihrer Mitglieder ein Konto eingerichtet hätten, auf dem sie die möglicherweise anfallenden Zusatzbeiträge verbuchen.

Für die Ärzte wäre dann sofort ersichtlich, ob die Gebühr schon entrichtet wurden. Einen zusätzlichen Bericht findet man bei finanzen.de.

Artikel zum Thema:

Welt

finanzen.de

Offenbar Einigung über bundesweite Pauschale für die eGK Kartenleser


Nachdem bereits vor längerer Zeit der Basisrollout für die eGK in Nordrhein stattgefunden hatte, hat man sich nun offenbar auch über die Kostenpauschalen für den Rest der Republik geeinigt und zwar offenbar gleich bundesweit, was für Eingeweihte auch erwartet worden war. Dies berichtet aktuell die Ärztezeitung.

Weiter heisst es:

Über die Höhe schwiegen sich die Vertreter allerdings noch aus. „Das Ergebnis muss erst verschriftlicht und unterzeichnet werden, bevor der Betrag bekannt gegeben wird“, sagte Ann Marini vom GKV-Spitzenverband zur „Ärzte Zeitung“.

Ich werde erneut berichten, sobald weiteres zu erfahren ist.

Quelle:

Ärztezeitung

als pdf

Concat liefert die KoCo Box mit Support


Die KoCo Connector AG wurde im August 2007  gegründet. Sie entwickelt im Kerngeschäft einen spezifikationskonformen Serienkonnektor. Er ist eine der wichtigsten Komponenten in der Telematikinfrastruktur für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der kommenden Onlinephase des eGK rollouts.

Die im Moment politisch diskutierten Hausarztverträge mit dem Hausärzteverband sehen im Vertragstext (Beispiel Vertrag mit der TK, §3 (2) g)  eine Onlineanbindung vor, sobald diese zur Verfügung steht.  Hierfür werden ebenfalls die gematik konformen Konnektoren eingesetzt. Die benötigte Konformitätsbescheinigung vom Hausärzteverband wurde nun erteilt.

Die KoCo-Box ist somit einsatzfähig für die Vernetzung im Rahmen von Selektivverträgen nach § 73c SGB V und für die  Hausarztvernetzung nach § 73b SGB V und steht zertifizierten Providern für KV-SafeNet offen. Zukünftig bindet sie die Primärsysteme sicher in die zentrale Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens ein.

Vor Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) bindet sie Arztpraxen an Hausarztvernetzung und Selektivverträge an.  Zukünftige Anwendungen sehen nach Einführung der IT Infrastruktur u.a. die Aktualisierung der Versichertendaten (VSDD) sowie das Abrufen/Aufspielen elektronischer Arztbrief (MWK-LE) und von  elektronische Formulare mit qualifizierter Signatur vor. Weiteres ist in Vorbereitung.

Auf Basis höchster Sicherheitsstandards können Haus- und Fachärzte die genannten Verträge mit der Krankenkasse online verwalten oder Abrechnungen übermitteln.

Im Gegensatz zur noch ausstehenden Finanzierungsvereinbarung im Bundesprojekt ist in Baden-Württemberg die Investition der Infrastruktur bereits geregelt und umgesetzt. Die Anschaffung der notwendigen Komponenten wird durch den Arzt getragen und durch die extrabudgetäre Vergütung amortisiert. Schnellere Quartalsabrechnung, geringere Abzüge sowie die extrabudgetäre Vergütung sind nur einige Vorteile, die die teilnehmenden Ärzte durch die Selektivverträge haben, berichtet Emily Andreae von der KoCo Konnector AG  in einem Interview.

Meines Erachtens nach sollte in der aktuellen Diskussion der angeblich zu hohen Honorare, die diese neuen Verträge für den Hausarzt bedeuten, berücksichtigt werden, dass zumindest im Moment  der Arzt die notwendige TI Infrastruktur, also den Konnektor, noch selbst bezahlen muß und natürlich durch die höheren Honorare gegenfinanziert, die diese Verträge bedeuten,  zumindest solange, bis eine bundesweite Finanzierungsvereinbarung existiert.  Der momentane Angebots-Preis von Concat (abhängig vom Dollarkurs) ist incl. Installation und 3 Jahre Softwaresupport bei 1.861,16€ incl. Mwst.

Nachtrag vom 23.7.10: Ich habe das Bild des Konnektors gegen ein aktuelles Bild des Herstellers ersetzt. Herzlichen Dank an Herrn Brockt von der concat AG.

Nachtrag vom 27.7.10: Der Produktflyer wurde aktualisiert sowie die Stempel

Quelle:

Pressemitteilung

weitere Pressemitteilung

Produktflyer

Homepage der KoCo Connector AG

Concat AG

Interwiew zum Thema

Bestellschein KoCoKonnector mit Preis

gemalto GCR5500 – eHealth-BCS Kartenterminal für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)


Das eHealth-BCS-Terminals GCR 5500 von gemalto ist der eGK-Nachfolger des bekannten GCR550 von Gemplus und wurde schon vor längerer Zeit von der gematik als eHealth-BCS-Terminal zugelassen. Das GCR 5500 eHealth-BCS Kartenterminal kann im Rahmen des Basis-Rollouts sofort in Betrieb genommen werden, da es sowohl Krankenversichertenkarten, als auch elektronische Gesundheitskarten lesen kann. Ein Ethernet-Anschluss zur Nutzung von Online-Diensten, USB-Optionen wie Bluetooth, WiFi und biometrische Identifizierungen sowie eine kontaktlose Option stehen zur Verfügung.

Das GCR 5500 kann sowohl die Krankenversichertenkarte (KVK) als auch die Elektronische Gesundheitskarte (eGK) verarbeiten und ins Praxisprogramm einlesen.

Quelle:

Viadavinci

Youtube Video

GKV-Änderungsgesetz (GKVÄndG) mit Online Datenabgleichspflicht passiert den Bundesrat


Der Bundesrat stimmte heute dem GKV-Änderungsgesetz (GKVÄndG) zu, das unter anderem die Krankenkassen   verpflichtet, Online-Dienste zum Datenabgleich bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) anzubieten. Dies berichtet Apotheke adhoc. Damit wurde das Gesetz in der letzten Sitzung des Bundesrates vor der Sommerpause beschlossen. Es wird damit ab 1.August wirksam. Diese Sitzung des Bundesrates war voraussichtlich die letzte Sitzung, in der die Regierungskoalition eine Mehrheit hatte. Bis zur nächsten Sitzung werden Union und FDP voraussichtlich ihre Mehrheit in der Länderkammer verlieren. Voraussetzung ist, dass die in Nordrhein-Westfalen angestrebte rot-grüne Minderheitsregierung zustande kommt.

Aus diesem Grunde stehen insgesamt rund 80 Punkte bei der letzten Bundesratssitzung vor der parlamentarischen Sommerpause  auf der Tagesordnung.

Gesundheitskarte – Kommentar nach Ärztetag und Gesetz zur online Anbindung


Foto flickr creative commons CC-Lizenz. Autor: Joel MArk Witt

In einem neuen Artikel hat Philip Graetzel von Graetz meiner Ansicht nach den aktuellen Stand zum Thema sehr schön kommentiert. Zu den unüberlegten und vor allem inkonsequenten Beschlüssen des Ärztetages sagt er:

Nachdem die Delegierten in Dresden, wie in den Vorjahren, nicht den Mut gefunden haben, die Mitarbeit der Ärztevertreter in der gematik grundsätzlich in Frage zu stellen, entsteht jetzt eine Konstellation, bei der die Ärzteverbände sich irgendwie weiter in Sachen Telematik werden engagieren müssen – schon deswegen, weil der elektronische Arztbrief befürwortet wurde. Auf der anderen Seite müssen sie sich von der eGK-Politik im engeren Sinne möglichst fern halten, um dem Dresdener Votum zumindest ansatzweise gerecht zu werden. Weil Politik und Krankenkassen nicht auf die eGK verzichten werden, dürfte Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler gezwungen sein, die derzeit in Arbeit befindlichen gesetzlichen Regelungen so zu formulieren, dass eine Einführung – nach dem Vorbild Österreichs – auch ohne ärztliche Zustimmung möglich wird. Wer sagt, das gehe nicht, ist naiv. Die Krankenkassen könnten die Karte durchaus einführen, und sie könnten den Nichtgebrauch der eGK für Arztpraxen im Prinzip auch so teuer und/oder umständlich machen, dass der ärztlichen Opposition schnell Atemzügen die Luft ausgehen würde. Das ist kein schönes Szenario, aber es ist in den Dresdner Beschlüssen durchaus angelegt. Franz-Josef Bartmann hat davon gesprochen, dass sich die Ärzte selbst auf die Zuschauertribüne zu verbannen drohen. Er hat zwar nicht gesagt, dass es auf dieser Tribüne aller Wahrscheinlichkeit nach ungemütlicher sein wird als unten. Aber sein Gesicht sprach Bände. Dort oben könnte es regnen.

Derweil droht Deutschland in Sachen Telematik europaweit ins Hintertreffen zu  kommen mit den Konsequenzen irgendwann von fremden Entwicklungen abhängig zu werden, ohne auf diese Einfluß gehabt zu haben. Hier seien nur die Stichworte Microsoft und Google genannt (Stichwort MS HealthVault, Google hat einen ähnlichen Dienst mit einer elektronischen Patientenakte gestartet).

Originalartikel

Online-Stammdatenabgleich kommt


Wie Facharzt.de heute berichtet, sprach sich Staatssekretär Bahr für die Einführung des sog. Online Stammdatenabgleiches aus. Dabei wird die Anbindung der PVS Software fakultativ sein:

Der Aufwand in der Arztpraxis entspreche dem heutigen bei Einlesen der Krankenversichertenkarte. Eine Anbindung der Praxisverwaltungssysteme sei nicht erforderlich, wenn der Praxisinhaber dies nicht wünsche. „Dies ist ausdrücklich im Gesetzentwurf so vorgesehen.“

Die Prüfung und Aktualisierung der Daten werde mittels der sicheren Telematikinfrastruktur automatisiert, so dass die Prüfung und Aktualisierung schneller und effizienter erfolgen könne, ohne dass eine Erweiterung oder Änderung der Zweckbestimmung der Daten erfolge. Bahr: „Es ist sinnvoll und richtig, die Prüfung und Aktualisierung der Karte dort vorzunehmen, wo diese eingesetzt wird. Der Vorschlag, Aktualisierungen stattdessen etwa in Geschäftsstellen der Krankenkassen vornehmen zu lassen, scheitert alleine schon daran, dass nicht jede Krankenkasse ein flächendeckend ausgebautes Netz von Geschäftsstellen vorhält. Auch könnte dann die missbräuchliche Nutzung abhanden gekommener Karten nicht verhindert werden.“

Staatssekretär Bahr führte weiter aus, dass der Datenschutzbeauftragte diese moderne Krankenversichertenkarte  unterstützt  , weil die alte Krankenversichertenkarte den Anforderungen an den Datenschutz schlicht nicht mehr gerecht wird., wie er sagte.