Impfdaten auf der Gesundheitskarte


Auf  Wunsch der Ärztekammer sollen auch Impfdaten auf der eGK gespeichert werden, dies berichtet heute die Ärztezeitung. Dies soll als freiwillige Anwendung kurzfristig realisiert werden. Langfristig soll also die eGK wohl den Impfausweis ergänzen oder ersetzen. Dokumentierte Impfunverträglichkeiten könnten Komplikationen verhindern.

Quelle:

Ärztezeitung

eHealth Report


In den Medien ist in den letzten Tagen über den eHealth Report berichtet worden, der im Auftrag der Bundesärztekammer erstellt worden ist. Unter anderem messen Ärzte demnach  von den Anwendungen der elektroni­schen Gesundheitskarte den Notfalldaten  die größte Bedeutung  bei. 76 Prozent sehen in einer elektroni­schen Speicherung von Notfalldaten einen großen bis sehr großen Nutzen. Aber auch Skepsis bezüglich des Datenschutzes wird deutlich.

Damit man nun selbst hineinsehen kann, sei an dieser Stelle auf den Originaltext hingewiesen, den man hier finden kann:

Langversion

Kurzfassung

Der Report wurde in einer Pressekonferenz präsentiert, das Statement von Dr. Franz-Josef Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer auf dieser Pressekonferenz kann hier nachgelesen werden.

Quelle:

Bundesärztekammer

Organspende und Gesundheitskarte


Angesichts der aktuellen Diskussion um die Organspende, insbesondere die Lebendspende bekannter Politiker sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Erklärung zur Organspende auf der eGK als freiwillige Anwendung möglich ist, denn im Rahmen der freiwilligen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sollen auch Patientenerklärungen wie etwa der Organspendeausweis unterstützt werden.
Vor einigen Jahren ging die Diskussion sogar noch weiter: die bayerische Sozialministerin, Christa Stewens forderte Mitte 2007 in der Zeitung „Die Welt“ eine „Erklärungspflicht“ jedes Versicherten: „Zu den Pflichtangaben auf der elektronischen Gesundheitskarte sollte eine Auskunft darüber gehören, ob der Besitzer der Karte bereit ist, nach seinem Tod Organe zu spenden oder nicht. Hierzu sollte es drei Optionen geben: ‚Ja‘, ‚Nein‘, ‚Weiß nicht‘“.

Umstritten war in der damaligen Diskussion allenfalls die Art der Speicherung, ob im Notfalldatensatz (wie zunächst vorgesehen) oder nicht.  Der Patient könnte prinzipiell jederzeit bei einer Meinungsänderung den entsprechenden Eintrag ändern.
Quelle:
Archiv Ärzteblatt

Sächsische Zeitung