Expertenanhörung zur Gesundheitskarte im Bundestag


Am Mittwoch, den 4. November fand im Deutschen Bundestag eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses statt. Dabei beschäftigte man sich unter anderem mit den zuvor abgegebenen schriftlichen Stellungnahmen der Verbände zum geplanten Gesetz.

Es wurde unter anderem deutlich, dass Daten aus den Testgebieten zum Ende April 2016 noch nicht vorliegen werden, weil die Industrie aktuell die Komponenten nicht rechtzeitig liefern kann. In dem Zusammenhang sind offenbar Sanktionen für die Gesellschafter der gematik vorgestehen, die von den Verbänden aber mit Hinweis auf die Industrie abgelehnt werden.

Als erster „Mehrwertdienst“ ist der Notfalldatensatz (NFD) vorgesehen  über dessen Praktikabilität angesichts einer Planung aus dem Jahr 2006 diskutiert wurde. So seien damals z.B. noch keine USB Sticks verfügbar gewesen, so dass die Planungen darauf keine Rücksicht hätten nehmen können.

So wurde darauf hingewiesen, dass die Zeitläufe technisch gesehen über das Projekt hinweg gegangen sind. Vorgesehene Schnittstellen zum Patienten (z.B. ein Kiosk um Daten einzusehen) seien mitlerweile lebensfremd.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es vor allem, die Teilnehmer am Gesundheitswesen besser miteinander zu verbinden. Es wurde beklagt, dass mit dem KV Safenet bereits Paralellstrukturen existieren, die nicht den hohen Anforderungen des BSI unterliegen, im Gegensatz zu den Komponenten der zentralen Telematik Infrastruktur der gematik.

Quelle:

Bundestag.de

Heise

schriftliche Stellungmahmen der Verbände

Deutsches Ärzteblatt

Änderungen des eHealth Gesetzes


Seit längerem bereits ist ein eHealth Gesetz in Vorbereitung und es liegen auch bereits Änderungsvorschläge des Bundesrates vor.

Wer sich für den Gesetzestext interessiert, kann ihn hier einsehen (pdf Dokument).

Das Gesetz hat vor allem zum Ziel, die Einführung der „Mehrwertanwendungen“ der elektronischen Gesundheitskarte zu unterstützen (z.B. elektronischer Arztbrief, genannt wird auch der Notfalldatensatz),  die zentrale Telematikinfrastruktur mit ihren Sicherheitsmerkmalen  zu etablieren und sie für weitere Anwendungen im Gesundheitswesen und für weitere Leistungserbringer zu öffnen und telemedizinische Leistungen zu fördern, wie man dem Gesetzestext entnehmen kann.

Über die Änderungen gibt es ein gesondertes pdf-Dokument, demnach werden Apotheker stärker mit einbezogen und regionale Modellvorhaben bleiben unberührt.

Gedanken zum elektronischen Rezept


Wer sich als Arzt in diesen Tagen unter dem Blickwinkel medizinischer Fehlbehandlungen im Funk und Fernsehen umsieht und dabei die perspektivische Möglichkeit des – nur zurückgestellten, aber nicht völlig fallengelassenen – elektronischen Rezeptes im Hinterkopf hat, dem sollte ein Fall aufgefallen sein: der Bericht  einer offenbaren akzidentellen Überdosierung von Augentropfen um den Faktor 1000 mit der Folge von Augenschäden.
An dieser Stelle soll nicht beleuchtet werden, ob die Berichte zutreffen, oder nicht, ob sie unvollständig sind, oder nicht.
Mir geht es hier nur um ein Detail:

““Es war wohl ein Übermittlungsfehler vom Arzt an die klinikeigene Apotheke“, erklärte Kliniksprecher Martin Mackenberg-Hübner. “ wird in einem Bericht zitiert.

In den Kliniken ist es üblich, dass Rezeptanforderungen per FAX oder E-Mail weitergeleitet werden. Dabei kam es dem Fernsehbericht zufolge zu einem Übermittlungsfehler. Das “m” von mg (Milligramm) sei, so der Bericht, versehentlich in der Dosierungsangabe nicht übermittel worden, die Dosierung somit um den Faktor 1000 zu hoch gewesen.
Unabhängig davon ob dies zutrifft oder nicht, eines darf an dieser Stelle festgehalten werden: mit dem elektronischen Rezept gibt es solche Fehlermöglichkeiten nicht.
Fehlerquellen dieser Art sind bei Übermittlungen von Rezepten per FAX, manuellem Abschreiben, womöglich E-Mail etc. nie ganz auzuschließen, fallen aber meistens auf, bevor Schaden entsteht, weil irgendjemand den Fehler frühzeitig bemerkt. Falls aber nicht, wie in diesem Fall, kann durchaus grosser Schaden entstehen.
Aus meiner Sicht sollte dies mit ein Grund sein, das elektronische Rezept in welcher Art auch immer wieder auf die Tagesordnung zu setzen.

Quellen:
Wdr
Berliner Umschau
Solinger Tageblatt

Klage gegen die Gesundheitskarte abgewiesen


Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Klage gegen die Gesundheitskarte abgewiesen, wie facharzt.de soeben in einer Eilmeldung berichtet.

Edit (14.20 Uhr): In der Urteilsbegründung heisst es sinngemäß:

Auf der Karte seien bislang lediglich, wie auf den alten Karten, die Stammdaten des Versicherten gespeichert. Nur das Lichtbild sei neu. Alle künftig geplanten Anwendungen seien freiwillig und nur bei Einwilligung des Versicherten vorgesehen. Über diese Anwendungen wie Notfalldaten und die elektronische Krankenakte habe das Gericht aber im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden gehabt (Az.: S 9 KR 111/09). (zitiert nach Zeit online)

weiter heisst es:

Der Kläger habe gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Befreiung von der eGK. Eine Befreiung von der Pflicht zur eGK sei gesetzlich nicht vorgesehen. Dies sei auch verfassungsrechtlich unbedenklich. Der Versicherte bestimme selbst über die Informationen, die auf der eGK gespeichert würden. Allein im Hinblick auf Pflichtangaben sei der Kläger jedoch nicht beschwert, da diese identisch seien mit den Angaben auf der bisherigen Krankenversicherungskarte. Die eGK weise im Übrigen nur nach, dass der Kläger in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sei. Der Sachleistungsanspruch des Klägers werde durch die eGK nicht berührt. (zitiert nach juris)

Quelle:

Facharzt.de

Welt online

Zeit Online

Juris

Zur Bedeutung der fehlerhaften Karten


In der Presse wurde in den letzten Wochen berichtet, dass eine Minderzahl von elektronischen Gesundheitskarten mit einer fehlerhaften PIN ausgeliefert wurden. Einige Krankenkassen beeilen sich schon, mitzuteilen, dass ihre Karten alle in Ordnung sind.
Es wird also Zeit, einmal einen Überblick zu geben, was es mit den PINs auf der eGK auf sich hat.
Im Grunde gibt es drei PINs für den Patienten:

Die Privat-PIN („PIN@home“)
Eine PIN für das „Versicherter@home“ Szenario, mit dem sich der Versicherte zumindest perspektivisch gegenüber der Krankenkasse zum Beispiel am heimatlichen Computer auf der Internetseite der Kasse, oder auch an einem Terminal in der Geschäftsstelle ausweisen kann. Diese ersetzt die bisherige „login – passwort“ Situation, die man ansonsten bislang verwendete. Diese PIN sollte mitsamt der Karte erzeugt werden oder wird passend zur Karte erzeugt, wenn sie ausgegeben wird. Man kennt ähnliches  von seiner Bank mit dem PIN Brief.

Die Praxis-PIN
Hier handelt es sich ausdrücklich um eine weitere PIN, die von der oben genannten zu unterscheiden ist. Sie wird im Auslieferungszustand als Null-PIN auf der eGK erzeugt. Der Versicherte selbst soll sich nun eine eigene PIN ausdenken und diese, z.B. in Anwesenheit des Arztes, auf die Karte schreiben lassen.Diese PIN ist also der geschützten Infrastruktur vorbehalten und dient zur Freischaltung von freiwilligen Modulen der kommenden Infrastruktur. Nur wenn beide Karten, die Gesundheitskarte und der Heilberufeausweis des Arztes (bzw. dessen Signaturkarte) im Leser stecken und beide PINS, die des Arztes und die selbst gewählte PIN des Versichten eingegeben worden sind, sind die Daten gespeichert. Zu denken wäre hier beispielhaft an die kommende elektronische Organspenderklärung oder der Notfalldatensatz.

Die Signatur PIN
Grundsätzlich ist auf der Gesundheitskarte noch eine dritte PIN technisch vorgesehen bzw. einrichtbar, eine Signatur PIN.  Damit wäre dann ähnlich wie mit dem elektronischen Personalausweis eine Signatur möglich. Meines Wissens nach ist dieses technisch denkbare Angebot an den Versicherten jedoch nicht weiter verfolgt worden, so dass diese dritte PIN absehbar keine Bedeutung haben wird.

Man kann leicht erkennen, dass diese PINs überwiegend zukünftig Verwendung finden.

Wie die WAZ berichtete, ist nun offenbar bei einigen Kassen auf einer Anzahl von Karten fälschlicherweise die Privat PIN als Nullstellen PIN ausgeliefert worden. Dies war der Praxis PIN vorbehalten. Da diese PIN aber in der Arztpraxis nicht zum Einsatz kommt, etwa bei einer zukünftigen freiwilligen Anwendung, ist das Risiko für den betroffenen Versicherten klein zumal die betroffenen Karten ausgetauscht werden.
Das theoretische Risiko besteht darin, dass jemand die frisch ausgelieferte fehlerhafte Gesundheitskarte abfängt mit der nun fälschlichen Null-PIN als Privat-PIN, sich eine PIN erzeugt und sich damit am Rechner gegenüber dem Kassenportal fälschlicherweise als die Person ausweist, für die die Karte eigentlich gedacht war und dort auf Daten zugreift.
Bei der Praxis-PIN wird die Null-PIN toleriert, weil die PIN dort in der Praxis vor dem Arzt benutzt würde, der sich mit dem Passfoto auf der Karte durch Augenschein von der Identität des Versicherten überzeugen muss. Die Privat-PIN jedoch ist dazu gedacht, zu Hause am Computer gegenüber dem Kassenportal benutzt zu werden.
Da im Augenblick aber noch keine Anwendungen für diese PINS existieren, scheint das Risiko mehr theoretischer Natur zu sein.

Quellen:
DAK
WAZ
Heise

Wir brauchen einen besseren Informationsaustausch für die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen


Bei vielen Veranstaltungen, die ich in den letzten Monaten  zum Thema eGK besucht habe, vertraten kritische Ärzte immer wieder die These, dass Versichertenstammdatenupdate (VSD-update)  bedeute, der Versicherte komme zum Arzt, teile der Arzthelferin seine neuen Daten mit (z.B. Wohnortwechsel, Namensänderung) und diese trage dann die neue Anschrift via Praxisverwaltungssystem (PVS)  in die Karte ein. Weil das so sei, müssten die Ärzte, so heißt es dann weiter, natürlich den VSD-update ablehnen und gegen den zusätzlichen Verwaltungsaufwand in der Arztpraxis protestieren.

Tatsächlich jedoch geht der Versicherte wie bisher auch zu seiner Krankenkasse und teilt dieser seine neue Stammdaten mit. Perspektivisch kann der Versicherte das auch online erledigen, natürlich auch schriftlich oder im persönlichen Kontakt mit seinem Sachbearbeiter in der Krankenkasse.

In der kommenden Onlinephase des Rollouts steckt der Arzt die eGK dann in das Lesegerät und automatisch (!) ohne weiteres Zutun des Arztes wird geprüft, ob ein aktualisierter VSD vorliegt, wenn ja,  wird dieser direkt auf die Karte geschrieben.

Die Argumentation zum zusätzlichen Verwaltungsaufwand erscheint somit unsachlich und vorgeschoben.

Hier wird schlaglichtartig deutlich, dass möglicherweise ein erhebliches Defizit in der bisherigen Kommunikationsstrategie sowohl für Fachbereiche, als auch für Versicherte besteht. Es ist offenbar nicht gelungen, auch nur die einfachsten sachlichen Informationen  über die kommende Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen zu vermitteln.

Die Verantwortlichen haben sich in der Vergangenheit nach meinem Eindruck zu sehr mit Informationen zu dieser Thematik zurückgehalten. Gründe dafür sind jedenfalls nicht transparent.

Es ist nun aber höchste Zeit, die beschlossenen Inhalte der Onlinephase, wie den VSD Update und die qualifizierte Signatur, perspektivisch auch den Notfalldatensatz und die elektronische Fallakte (eFA) den zukünftigen Anwendern näher zu bringen und sei es nur um „Missverständnissen“ der eingangs aufgeführten Art von vorneherein vorzubeugen.

Hierzu sollte ein sachlicher Informationsaustausch zum Thema eGK und Telematikinfrastruktur inklusive der zukünftigen Möglichkeiten etabliert werden. Damit würde mehr als bisher dem bislang durch Informationsdefizit stark verunsicherten Anwender vermittelt, was die zukünftigen Entwicklungen in diesem Bereich an neuen und eben auch positiven Leistungen zu bieten haben.

Aus meiner Sicht ist die gematik zusammen mit den Gesellschaftern der gematik aufgerufen, die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, insofern dies nicht bereits geschehen ist.

Nachdem Ende Dezember 2011 der online rollout Stufe 1 also die Einführung von Online  Abgleich der Versichertenstammdaten und qualifizierter Signatur beschlossen worden ist, wäre es aus meiner Sicht höchste Zeit hierfür.

Dieser Artikel erscheint nur gering verändert in der nächsen Printausgabe der e-Health.com (2-12)

Versichertenstammdatenmanagement und qualifizierte Signatur wird eingeführt.


Die als Alternative 2012 bezeichnete beschleunigte Einführung des VSDM (Versichertenstammdatenmanagement) wurde am Montag von der Gesellschafterversammlung der gematik mit einigen Änderungen beschlossen. So soll zusätzlich die qualifizierte Signatur eingeführt werden.

In der Meldung der gematik heisst es dazu:

Mit der Anwendung Versichertenstammdatenmanagement wird technisch die gesetzliche Vorgabe des § 291 Abs. 2b SGB V umgesetzt, nach der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Zahnärzte und Einrichtungen verpflichtet sind, die vorgelegte eGK bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal auf Gültigkeit und Aktualität der Versichertendaten zu prüfen.

und weiter heisst es:

Dazu gehört zum einen die Anwendung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM). Zum anderen aber als Mehrwert die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Sie ist in der elektronischen Kommunikation und Datenhaltung als Äquivalent zu einer handschriftlichen Unterschrift des (Zahn-)Arztes unerlässlich und bildet die sichere Basis für nahezu jegliche medizinische Anwendung, z. B. für Arztbriefe oder den Notfalldatensatz. Auch die Abrechnung kann damit weitergehend elektronisch umgesetzt werden.

Über Details werde ich berichten, sobald sie vorliegen.

Quelle:

gematik

Deutches Ärzteblatt

Pressemitteilung GKV Spitzenverband

Kassen müssen bis Ende 2012 70% der Versicherten mit der eGK ausgestattet haben


Bis Ende 2012 müssen 70 Prozent der Versicherten mit der neuen Chipkarte ausgestattet werden. Sonst drohen den Kassen finanzielle Einbußen.

In einem Änderungsantrag zum Versorgungsstrukturgesetz wird vorgeschrieben, dass Kassen, die bis Ende 2012 die 70 Prozentquote nicht erreichen, im Jahr 2013 ihre Verwaltungskosten einfrieren müssen: „Bei Krankenkassen, die bis zum 31. Dezember 2012 nicht an mindestens 70 Prozent ihrer Versicherten elektronische Gesundheitskarten nach § 291a ausgegeben haben, dürfen sich die Verwaltungsausgaben im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2012 nicht erhöhen“, heißt es im Antrag der Regierungskoalition wörtlich.

Von allen Insidern inkl. den meisten Krankenkassenvertretern, die ich persönlich gesprochen habe wurde dieser Schritt seit längerem erwartet. Bislang müssen die Kassen bis Ende 2011 10% der Versicherten mit der neuen Karte ausstatten, wenn sie keine Einbußen in Kauf nehmen wollen.

Quelle:

DAZ Online

Neues zu Celectronic Geräten


Heute erreichte mich eine E-Mail von Rainer Czmok,Vertriebsleiter Celectronic eHealth Division, der mich dankenswerterweise mit neuen Bildern und Daten zu den Celectronic Geräten versorgte. Unter anderem habe ich damit einen älteren Artikel zu diesen Geräten aktualisiert. In naher Zukunft werde ich über die neuen Daten an dieser Stelle berichten. Herzlichen Dank an Herrn Czmok.

Arzneimitteltherapiesicherheit mit der eGK


Foto flickr creative commons CC-Lizenz. Autor: xxrobot

Nach vorläufigem Ende des elektronischen Rezeptes, das historisch gesehen einer der wesentlichen Gründe für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gewesen ist,  war es zunächst ruhig geworden um das Thema Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS). Mehrfach ist der Ruf laut geworden das Thema AMTS auch ohne elektronisches Rezept wieder aufzugreifen, nun gibt es auch einen neuen Modelversuch hierzu: Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe startet im Bochumer Stadtteil Wattenscheid unter dem Namen „TEAM eGK“ ein Pilotprojekt zur Arzneimitteltherapiesicherheit: Die Medikationsdaten der Kunden von bis zu 19 teilnehmenden Apotheken werden dabei auf einem zentralen Server gespeichert. Mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sollen die Daten erstmals apothekenübergreifend abrufbar sein.

Zur Erklärung: Grundsätzlich haben bereits alle Apotheken ihre Kundenkarten mit der Arneimittelhistorie des Patienten, so dass Unverträglichkeiten der Medikamente untereinander, z.B. von Rezepten verschiedener Ärzte, die nicht notgedrungen voneinander wissen müssen, in einer einzelnen Apotheke rasch auffallen sollten. Das ändert sich aber, wenn der Patient einige Medikamente  in einer anderen Apotheke einlöst, die seine weitere Medikation nicht kennt.

Bislang wurden von den Apotheken wettbewerbsrechtliche Gründe aufgeführt, die einer solchen AMTS Prüfung entgegen stehen, man fürchtete, dass die Konkurrenz Apotheke Einblick in die eigene Kundenkarte bekäme.

Nun werden die Daten über die verschreibenden Ärzte oder die Apotheke  anonymisiert gespeichert. Wettbewerbliche Bedenken könne man daher ausschließen, so der Sprecher.

Man wird sehen, wie erfolgreich dieses Modell werden wird. Bislang waren die Apotheken durch das Ende des elektronischen Rezeptes nicht an der neuen Pojektleiterstruktur der gematik beteiligt gewesen. Man kann sich vorstellen, dass dieses Modell in einem offiziellen Projekt der gematik münden könnte, falls es erfolgreich verläuft.

Ich persönlich bin auch der Meinung, das wir vom elektronischen Rezept auch noch hören werden, wenn auch technisch ganz anders, als damals gedacht.

Quelle:

Heise

Apotheke adhoc