Hardware…. Hardware… ein Bericht aus dem Nähkästchen


Die Arbeit an der Computerhardware der Praxis geht in die nächsten Runden. Unser Praxisserver hat nun nach KV-Vorschrift einen neuen Router bekommen (als Ersatz für den Telekom-Router ins Internet) mit „Black-Box-Hochsicherheitseinstellung“, eine Hardwarefirewall.  Dazu dann einen Netzwerk Virusschutz von GData, der nicht nur den Server,sondern auch alle Arbeitsplätze simultan überprüft.
Somit ist der Server selbst nun erstmals direkt mit dem Internet verbunden (Der KV Safenet Router stellt keine offene Internetverbindung her).
Soweit, so gut.
Am gleichen Tag fand dann eine Online Schulung für eine neue DMP Software statt.  Es geht um ein bislang extern geführtes DMP Programm, dessen Funktionalität nun intern in der Praxissoftware verwaltet werden soll.
Diese neue Funktionalität wird nun ganz anders als bisher verwaltet, zwar moderner und sicherlich von der Idee her besser, aber dazu sind weitreichende Änderungen an der Datenbank notwendig. Im Prinzip muss aus 2 Datenbanken eine gemacht werden.

Nun war es aber so, dass durch die Internet-Router Anbindung der Server sofort anfing, das alte Betriebssystem, das ja seit Jahren das Internet nicht gesehen hatte und daher nie aktualisiert wurde, upzudaten. Dazu war aber auf der C-Partition nicht genug Festplatte frei, was nicht sofort auffiel. Jedenfalls scheiterte das Updaten von >150 Sicherheitsupdates gleichzeitig, so dass der Server beim Neubooten nicht sauber hochfuhr. Ein Staatsdrama, wie man sich vorstellen kann. Beim zweiten Versuch aber ging es dann. In einer weiteren Fernwartungssitzung schließlich wurde die Windows Auslagerungsdatei verschoben und mehr als 3 Gbyte Temporäre Dateien (die interessanterweise bei der Datenträgerbereiigung gar nicht angeboten werden) gelöscht,  so dass schließlich ausreichend Platz da war.
Bezogen auf die Datenbanken hatten sich die Leute von medatixx Testdaten besorgt, um damit die Anpassung in Ruhe „offline“ auszuprobieren.  Dabei waren, wie ich hörte, mehrere Anläufe notwendig, jedenfalls war die Anpassung eigentlich für gestern per Fernwartung terminiert, wurde dann aber verschoben, weil die Software dazu unzählige Stunden brauchte, in der man nicht arbeiten kann. So bleibt nur, nach Praxisschluß den Vorgang zu starten, es wird erst eine Sicherung angefertigt (etwa 4-5 Gbyte, 2 Datenbanken) dann die Anpassung gestartet, was bis heute Abend dauern kann.

Über die neue DMP Funktionalität von ISYNET werde ich dann eigens berichten.

elektronische Fallakte Version 2.0 vorgestellt


Auf der diesjährigen conhIT wurde die zweite Version der elektronischen Fallakte zusammen mit dem IHE-cookbook  (Spezifikation) vorgestellt.   Bei dem internationalen IHE Projekt geht es um Standardisierung und Harmonisierung des Datenaustausches von IT Systemen im Gesundheitswesen und zwar prinzipiell auf internationaler Basis.

Das nun vorgetellte Paket stellt die Kompatibilität zwischen der elektronischen Fallakte und den IHE Spezifikationen („cookbook“) sicher, so dass IHE konforme Systeme vom Grundsatz her einen einwandfreien Zugang zur Fallakte haben.

Richtungsweisend sollte also sein, bei der zukünftigen Anschaffung von Aktensystemen in der Klinik und Praxis, die IHE Konformität einzufordern. Es wird spannend sein, die zukünftige Entwicklung in diesem Bereich weiter zu verfolgen.

Quellen:

e-Helath.com

IHE

conhIT

IHE-Deutschland

Wir brauchen einen besseren Informationsaustausch für die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen


Bei vielen Veranstaltungen, die ich in den letzten Monaten  zum Thema eGK besucht habe, vertraten kritische Ärzte immer wieder die These, dass Versichertenstammdatenupdate (VSD-update)  bedeute, der Versicherte komme zum Arzt, teile der Arzthelferin seine neuen Daten mit (z.B. Wohnortwechsel, Namensänderung) und diese trage dann die neue Anschrift via Praxisverwaltungssystem (PVS)  in die Karte ein. Weil das so sei, müssten die Ärzte, so heißt es dann weiter, natürlich den VSD-update ablehnen und gegen den zusätzlichen Verwaltungsaufwand in der Arztpraxis protestieren.

Tatsächlich jedoch geht der Versicherte wie bisher auch zu seiner Krankenkasse und teilt dieser seine neue Stammdaten mit. Perspektivisch kann der Versicherte das auch online erledigen, natürlich auch schriftlich oder im persönlichen Kontakt mit seinem Sachbearbeiter in der Krankenkasse.

In der kommenden Onlinephase des Rollouts steckt der Arzt die eGK dann in das Lesegerät und automatisch (!) ohne weiteres Zutun des Arztes wird geprüft, ob ein aktualisierter VSD vorliegt, wenn ja,  wird dieser direkt auf die Karte geschrieben.

Die Argumentation zum zusätzlichen Verwaltungsaufwand erscheint somit unsachlich und vorgeschoben.

Hier wird schlaglichtartig deutlich, dass möglicherweise ein erhebliches Defizit in der bisherigen Kommunikationsstrategie sowohl für Fachbereiche, als auch für Versicherte besteht. Es ist offenbar nicht gelungen, auch nur die einfachsten sachlichen Informationen  über die kommende Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen zu vermitteln.

Die Verantwortlichen haben sich in der Vergangenheit nach meinem Eindruck zu sehr mit Informationen zu dieser Thematik zurückgehalten. Gründe dafür sind jedenfalls nicht transparent.

Es ist nun aber höchste Zeit, die beschlossenen Inhalte der Onlinephase, wie den VSD Update und die qualifizierte Signatur, perspektivisch auch den Notfalldatensatz und die elektronische Fallakte (eFA) den zukünftigen Anwendern näher zu bringen und sei es nur um „Missverständnissen“ der eingangs aufgeführten Art von vorneherein vorzubeugen.

Hierzu sollte ein sachlicher Informationsaustausch zum Thema eGK und Telematikinfrastruktur inklusive der zukünftigen Möglichkeiten etabliert werden. Damit würde mehr als bisher dem bislang durch Informationsdefizit stark verunsicherten Anwender vermittelt, was die zukünftigen Entwicklungen in diesem Bereich an neuen und eben auch positiven Leistungen zu bieten haben.

Aus meiner Sicht ist die gematik zusammen mit den Gesellschaftern der gematik aufgerufen, die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, insofern dies nicht bereits geschehen ist.

Nachdem Ende Dezember 2011 der online rollout Stufe 1 also die Einführung von Online  Abgleich der Versichertenstammdaten und qualifizierter Signatur beschlossen worden ist, wäre es aus meiner Sicht höchste Zeit hierfür.

Dieser Artikel erscheint nur gering verändert in der nächsen Printausgabe der e-Health.com (2-12)

Online-Stammdatenabgleich kommt


Wie Facharzt.de heute berichtet, sprach sich Staatssekretär Bahr für die Einführung des sog. Online Stammdatenabgleiches aus. Dabei wird die Anbindung der PVS Software fakultativ sein:

Der Aufwand in der Arztpraxis entspreche dem heutigen bei Einlesen der Krankenversichertenkarte. Eine Anbindung der Praxisverwaltungssysteme sei nicht erforderlich, wenn der Praxisinhaber dies nicht wünsche. „Dies ist ausdrücklich im Gesetzentwurf so vorgesehen.“

Die Prüfung und Aktualisierung der Daten werde mittels der sicheren Telematikinfrastruktur automatisiert, so dass die Prüfung und Aktualisierung schneller und effizienter erfolgen könne, ohne dass eine Erweiterung oder Änderung der Zweckbestimmung der Daten erfolge. Bahr: „Es ist sinnvoll und richtig, die Prüfung und Aktualisierung der Karte dort vorzunehmen, wo diese eingesetzt wird. Der Vorschlag, Aktualisierungen stattdessen etwa in Geschäftsstellen der Krankenkassen vornehmen zu lassen, scheitert alleine schon daran, dass nicht jede Krankenkasse ein flächendeckend ausgebautes Netz von Geschäftsstellen vorhält. Auch könnte dann die missbräuchliche Nutzung abhanden gekommener Karten nicht verhindert werden.“

Staatssekretär Bahr führte weiter aus, dass der Datenschutzbeauftragte diese moderne Krankenversichertenkarte  unterstützt  , weil die alte Krankenversichertenkarte den Anforderungen an den Datenschutz schlicht nicht mehr gerecht wird., wie er sagte.

Telematik das unbekannte Wesen? Unkenntnis der Ärzteschaft über Medizintelematik


Dies legt eine repräsentative Studie unter 440 Ärzten nahe, die der Verband Deutscher Arztinformationssystemhersteller und Provider (VDAP) gestern in Berlin vorstellte.

Dies berichtet Arzt am Abend in der aktuellen Ausgabe.

33 Prozent der befragten Ärzte konnten nichts mit dem Begriff  Versicherten- stammdatendienst (VSDD) anfangen.  Auch unter einem Notfalldatensatz könnten sich 28 Prozent der Ärzte nichts vorstellen. 14 Prozent der Ärzte hätten keine Ahnung, was der Heilberufeausweis (HBA) leisten soll.

In einer Podiumsdiskussion, die vom VDAP organisiert wurde, wurde über Datensicherheit, Kosten und neue Kommunikationswege diskutiert. Beteiligt waren Politiker sowie Kassen- und Patientenvertreter.

Dabei äußerte sich nach Angaben der Zeitung unter anderem der CDU Abgeordnete Dr. Rolf  Koschorrek zum Thema Gesundheitskarte.

Koschorrek zeigte sich überzeugt davon, dass neue Telematik-Strukturen Vorteile für die Praxen bringen könnten. In der Ärzteschaft sei die Debatte jedoch manchmal geprägt von den Horrorszenarien und fragwürdigen Argumenten. „Da geht es den Ärzten doch zum Teil nicht um den Schutz des gläsernen Patienten – sie wollen nur den gläsernen Arzt verhindern“, betonte Koschorrek, der im Verlauf der Diskussion auch darauf verwies, dass man bei einem solchen Großprojekt leider „nicht jeden in Boot holen und alle fragen“ könne.
Der FDP-Abgeordnete und Arzt Dr. Erwin Lotter erinnerte daran, dass die Regierung nicht das Kartenprojekt der Vorgängerregierung weiterführe. Vielmehr gebe es zunächst eine „verbesserte Versichertenkarte“. Bei allen künftigen Änderungen müsse darauf geachtet und durch Feldtests erwiesen werden.

Quelle:

„Arzt am Abend“ vom 21.Mai 2010

Elektronische Patientenakten – im Ausland bereits verfügbar


Wie bekannt existieren elektronische Patientenakten bereits in den USA und nun auch bald in Österreich. Diese Formen der elektronischen Patientenakte werden in einem bemerkenswerten Artikel bei doccheck beleuchtet. In den USA gibt es vor allem Microsofts HealthVault Akte.  Dabei geht es um eine  Kooperation zwischen Microsoft mit seiner internetbasierten HealthVault-Akte („Gesundheitstresor“) für jedermann und CVS Caremark, einem breit aufgestellten medizinisch-pharmazeutischen Dienstleister. CVS verdient sein Geld sowohl mit der Rezeptabwicklung für Dritte als auch mit rund 7000 eigenen Apotheken, heisst es in dem Artikel.  Kunden von CVS können sich mittlerweile Befunde, Laborwerte und andere ärztliche Dokumente, die in den MinuteClinics erhoben werden, in ihre HealthVault-Akte hochladen lassen. Sie können außerdem ihre komplette Medikationshistorie online schicken, zumindest insofern sich diese Historie aus Verschreibungen zusammensetzt, die in einer CVS-Apotheke eingelöst wurden. Der Clou ist jetzt das Zusammenspiel zwischen beidem: Wer seine CVS-Medikation online verwaltet, der kann bei Dauermedikamenten Rezeptverlängerungen direkt am Monitor beantragen, berichtet der Autor weiterhin. Via MinuteClinic werden die ärztlich abgenickt, und der Kunde kann sich seinen Refill dann in jeder beliebigen CVS-Apotheke abholen. Viel komfortabler geht so etwas nicht.

Über die Situation in Österreich berichtet der Autor:

Um innovative Projekte in Sachen Online-Verwaltung von Arzneimitteln zu finden, muss man aber nicht zwangsläufig über den großen Teich. Österreich tuts auch. Dort soll die österreichische Gesundheitskarte E-Card um eine elektronische Arzneimitteldokumentation erweitert werden. Unter dem Namen Arzneimittel-Sicherheitsgurt wird diese von der österreichischen Apothekerkammer nicht – wie das wahrscheinlich in Deutschland üblich wäre – kritisch begleitet, sondern viel mehr mit Verve vorangetrieben.

Quellen: doccheck, HealthVault, Arzneimittelsicherheitsgurt

elektronischer Arztbrief – eine Standortbestimmung


brief

Bild von flikr, creative commons. Autor: myguerrilla

Aus meiner Sicht existieren zum Thema elektronischer Arztbrief aktuell erst Insellösungen. Ein allgemeingültiger Standard wird erst mit der breiten Einführung von D2D bzw. der Onlinephase der elektronischen Gesundheitskarte eintreten, weil dann der elektronische Arztbrief sozusagen nebenher gleich mit Teil des Praxisalltags wird.

Leider haben bei weitem nicht alle Firmen, die D2D in ihrer Software anbieten auch den elektronischen Arztbrief installiert, das hat teils mit der nötigen digitalen Signatur zu tun, die via HBA nun sowieso Pflicht wird, nach Auskunft der Firma MCS, die dies bislang nicht anbietet, sei der elektronischer Arztbrief zu wenig nachgefragt worden.

Aus Sicht des Datenschutzes werden von den meisten Spezialisten Arztbriefe via E-mail, auch verschlüsselt und signiert, nicht bevorzugt, statt dessen wird die ohnehin bereits zur Verfügung gestellte Plattform D2D und/oder KV Safenet verwendet. Dies wird in Zukunft auch in der Breite Standard werden.

Interessanterweise wird das elektronische Rezept als Sonderform des elektronischen Arztbriefes gedacht:

Elektronisches Rezept: Sonderform des elektronischen Arztbriefs
Die elektronische Übermittlung von Verordnungsinformationen ist unter dem Stichwort „Elektronisches Rezept“ bekannt. Das elektronische Rezept ist eine Sonderform des Arztbriefs: Absender sind Ärzte, Empfänger hauptsächlichApotheken, aber auch Erbringer von Heil- und Hilfsmitteln.

Quelle

Dies spricht ebenfalls dafür, dass zusammen mit dem elektronischen Rezept auch der elektronische Arztbrief eingeführt wird.

Zum Thema Gesundheitskarte empfiehlt sich auch der Übersichtsartikel.

KV- Onlineabrechnung ─ Teilnehmende Softwarehäuser


pc

Foto von flickr, creative commons, Autor: anh quan

Ich möchte an dieser Stelle einmal eine Liste der Softwarehäuser zusammenstellen, die an der Onlineabrechnung, zumeist via D2D, teilnehmen. Entsprechende Listen findet man an verschiedenen Stellen im Internet.

Nach einer Zusammenstellung der KV gilt mit Stand Ende März 2009:

Folgende Produkte haben den D2D-Funktionstest Online-Abrechnung für die KVen Nordrhein/Sachsen (KVNO/KVS), Baden-Württemberg (KVBW) oder KV Bayerns (KVB) erfolgreich absolviert:

Softwarehaus Produkt KVNO/ KVS KVBW KVB
Abasoft EVA X X X
Aeskulap Aeskulap X X
ALBIS Ärzteservice Product GmbH & Co. KG Albis (telemed KV-SafeNet) X X X
APW-Wiegand GmbH Arztpraxis Wiegand X X X
Arzt & Praxis GmbH medibit (GUSbox) X X X
ASD GmbH & Co. KG Orgaprax X
CompuMED Praxiscomputer GmbH Compumed-M1 (telemed KV-SafeNet) X X X
DATA VITAL GmbH & Co. KG DAVID / DAVID X (telemed KV-SafeNet) X X X
Data Control Datensysteme GmbH MeDo.med (GUSbox) X X X
Data Control Datensysteme GmbH MeDo.win (GUSbox) X X X
DBI Informatik InterMediNet X X X
dc-systeme Informatik GmbH dc-Ross / dc-Pathos X X X
DOCexpert Computer GmbH DOCconnector X X X
Dr. Steinbrecher RST-MED X X X
Duria eG Duria X X X
Ergosoft GmbH PsychoDat X X X
Frey ADV GmbH Quincy (GUSbox) X X X
GENODATA Genoprax (GUSbox) X X X
GLP networks AG star.net X X
GMC Systems mbH MCC Padok X X X
Hasomed GmbH Elefant X X X
ifa systems AG ifa-Augenarzt X X X
INDAMED GmbH MEDICAL OFFICE (GUSbox) X X X
InterData InterARZT (GUSbox) X X X
iSOFT Deutschland GmbH LORENZO Solution Centre X X X
MCS AG MCS-ISYNET X X X
MCS Pie Data GmbH PDE-TOP X X X
Medat Computersysteme GmbH David X X X
Mediamed Systec S3 (GUSbox) X X X
Medistar Praxiscomputer GmbH Medistar (telemed KV-SafeNet) X X X
Momberger Datentechnik praxsys+ X
Neutz GmbH PRO-MEDICO X
new media company GmbH & Co. KG Smarty X X X
NoemaLife GmbH WindoPath X
Pega Elektronik GmbH PegaMed X X X
Pharmatechnik GmbH & Co. KG LinuMed X X X
Pro Medisoft AG PROFIMEDwin X X X
promedico easymed X
PSS Psycom Software Solutions GmbH PSYCOM X
Psyprax GmbH PSYprax X X X
SCHWERDTNER Medizin-Software Q-MED.PRAXIS (GUSbox) X X X
Turbomed EDV GmbH

Turbomed

(telemed KV-SafeNet)

X X X
Zimmer-AL GmbH Data-AL X X X

Im übringen ist entscheidend, dass ab Januar 2010 die Teilnahme an der Onlineabrechnung verpflichtend ist, wie man hier nachlesen kann.

Die Testabrechnung


Eine der wesentlichsten Vorteile der Onlineabrechnung ist die Möglichkeit zur Testabrechnung. Wer nun meint, das könne seine Praxissoftware auch, der irrt gewaltig! Per Testabrechnung steht das amtliche Regelwerk quasi on demand – Tag und Nacht  – für praxisindividuelle Prüfungen zur Verfügung. Nach dem Online-Versand der Abrechnungsdaten erhält die Praxis spätestens drei Stunden später von der KV Nordrhein eine automatisch generierte elektronische Antwort. Diese enthält Informationen zur formalen, aber auch zur inhaltlichen Richtigkeit der Abrechnung. Hierbei werden alle lokalen Abrechnungsbesonderheiten, Sonderziffern, Verträge, zugelassenen und nicht zugelassenen Ziffern, Fachgruppenbesonderheiten etc. automatisch  berücksichtigt, die Praxisverwaltungssoftware kennt nicht notwendig alle Zulassungen und Sonderverträge und würde auch den Eintrag von Ziffern erlauben, für die der Arzt beispielsweise keine Zulassung hat. Die Testabrechnung berücksichtigt dies alles automatisch.

Natürlich kann dies alles auch in der Praxisoftware eingestellt werden, die Testabrechnung jedoch liefert die verbindlichen Kommentare der KV zu ihrer Abrechnung!

Im Grunde handelt es sich um einen Probelauf zur Abrechnung, mit der Möglichkeit die sachlich rechnerischen Berichtigungen schon vorher direkt von der KV zu erfahren – bevor überhaupt die endgültige Abrechnung elektronisch versendet wird. Somit erhält man die Möglichkeit zur Korrektur.

Eine Stunden nachdem die Testabrechnung verschickt wurde, erhält man ein Protokoll mit Hinweisen zu eventuellen Fehlern. Ein Beispiel kann man sich hier ansehen.  In dem Beispiel wurde bei der Patientin „Käthe Test“ die Ziffer 01430 gestrichen, die Begründung ist auch gleich erkennbar. Auf genau diese Art werden alle Patienten, bei denen etwas korrigiert werden musste, Punkt für Punkt durchgegangen, so dass man die Gelegenheit zur Nachkorrektur erhält.

Außerdem werden die Abzüge für die Praxisgebühr aufgeführt inkl. der Gesamtsumme, so dass man wiederum die Möglichkeit erhält, diese Summe mit der eigenen Buchführung zu vergleichen.

Während die Testabrechnung mehrfach im Quartal ad hoc durch die Praxis verschickt werden kann, darf die Echtabrechnung nur einmal im Quartal versandt werden. Der Eingang wird lediglich mit einer Empfangsbestätigung quittiert, es gibt kein Fehlerprotokoll wie bei der Testabrechnung. Die Daten der Echtabrechnung online fließen genauso in den Abrechnungprozess ein, wie die per Diskette übermittelten Abrechnungen.

Zu den technischen Voraussetzungen gehört natürlich D2D. Dazu erfährt man bei der KV:

Zunächst einmal muss die Praxissoftware in der Lage sein, die Daten online zu schicken. Bisher haben dreizehn Softwareprodukte die Integration der Online-Abrechnung mit D2D realisiert und in einem Test bewiesen, dass sie richtig funktionieren. Das Programm von GMC-Systems hat dabei eine Sonderstellung, weil es auf beliebige Praxiscomputersysteme aufgesetzt werden kann. Jede Praxis kann es also unabhängig vom verwendeten Abrechnungsystem einsetzen. [….]

Neben geeigneter Praxissoftware brauchen Sie einen Online-Anschluss. In der Regel ist das bei D2D eine ganz normale ISDN-Verbindung. Es gibt aber auch Anbieter, die mit so genannten Virtuellen Privaten Netzwerken (VPN) arbeiten, die meist mit DSL betrieben werden. Wenn die Technik passt, reicht eine kurze formale Anmeldung bei der KV Nordrhein, dann können die Daten fließen.

Aus meiner Sicht ist die Möglichkeit der Testabrechnung das mächtigste Argument für die Onlineabrechnung.

Details zum Thema

Die Online-Initiative der KV

Artikel im Ärzteblatt zum Thema

eDMP


Ein Teilgebiet der Onlineabrechnung ist das eDMP. Dazu ist zunächst zu definieren:

Ein Disease-Management-Programm (abgekürzt DMP) ist ein systematisches Behandlungsprogramm für chronisch kranke Menschen, das sich auf die Erkenntnisse der evidenzbasierten Medizin stützt. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden diese Programme auch als strukturierte Behandlungprogramme oder Chronikerprogramme bezeichnet. Hierzu definiert die AOK:

Die Teilnahme an einem Disease-Management-Programm ist für Patient und Arzt freiwillig. Patienten mit entsprechenden chronischen Erkrankungen (z.B. Diabetes mellitus Typ 2) können sich bei ihrem behandelnden Arzt oder ihrer Krankenkasse über Inhalt und Ablauf des Programms informieren. Wenn die Kasse des Patienten ein DMP für die vorliegende Krankheit anbietet und der Patient die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann er sich bei einem in das Programm eingebundenen Arzt, den er damit als seine Koordinierungsstelle auswählt, in das Programm eintragen lassen. Der Patient unterschreibt die Teilnahmeerklärung und seine Einwilligung zur Datenweitergabe. Diese Dokumente werden vom Arzt an die DMP– Datenstelle der AOK weitergeleitet. Der Ärzte bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung das die Teilnahmevoraussetzungen vorliegen und koordiniert von diesem Moment an die Behandlung des Patienten.

Ärzte und Patienten folgen Diagnose- und Therapieplänen, die auf einer aktuellen und gesicherten Auswertung medizinischer Forschung (evidenzbasierte Medizin) beruhen. Verlauf der Behandlung und Therapieziele werden zwischen Arzt und Patient abgestimmt, regelmäßige Folgetermine und ggf. Schulungen vereinbart. Der Arzt dokumentiert den Verlauf der Behandlung systematisch und übermittelt die Dokumentationsdaten elektronisch an die DMP-Datenstelle der AOK Rheinland-Pfalz. Aus diesen Daten erstellte Feedback-Berichte unterstützen den Arzt in der Bewertung der Prozess- und Behandlungsqualität seiner Praxis. Die Aufwendungen für Dokumentationen und programmabhängige Behandlungsgespräche bzw. Schulungen werden gesondert vergütet. (Quelle)

Zu den Ergebnissen dieser Programme schreibt die BARMER:

Weniger Schlaganfälle und Amputationen, eine häufigere leitliniengerechte medikamentöse Versorgung und mehr vorsorgende Augenarztkontakte.

Diabetes-Patienten, die in strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease-Management-Programmen) medizinisch betreut werden, haben signifikante Vorteile gegenüber nicht DMP-Patienten, das ergab eine breit angelegte Studie, welche die Barmer jetzt veröffentlichte.

Während DMP bei der Behandlung chronischer Erkrankungen anfangs umstritten war, belegen heute nachweisbare Fakten den Erfolg. Ich bin froh, dass wir als bundesweit größte Krankenversicherung mit unseren Erfahrungen den Versicherten helfen können, von Erfolgsmodellen und einer hohen Qualität der Versorgung zu profitieren, so Birgit Fischer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Barmer.(Quelle)

Ärzte können nur noch an DMP teilnehmen, wenn sie ihre Daten elektronisch erfassen und auch auf elektronischem Weg übertragen. Eine entsprechende Gesetzesregelung wurde mit der Gesundheitsform von 2007 eingeführt.

Ärzte müssen zur Teilnahme am eDMP

Das Versenden stellt in der Regel kein Problem dar, denn die Softwarehäuser haben besonderen Wert auf Anwenderfreundlichkeit und Praktikabilität gelegt. Der elektronische Versand kann vom Anwender innerhalb der Applikation direkt gewählt werden.

Dass Ärztinnen und Ärzte vor allem die Online-Variante nutzen, liegt daran, dass sie deutlich bequemer und sicherer ist als das Versenden von Disketten oder CDs. Bei Disketten kommt es in zehn bis 20 Prozent der Fälle vor, dass die Datenträger defekt und dadurch nicht lesbar sind. Das Online-Verfahren kennt solche Mängel nicht. Außerdem erhält jeder Einsender sofort nach dem erfolgreichen Versand eine Einsendequittung von der Annahmestelle zurückgesandt, was den Praxen entsprechende Verfahrenssicherheit gibt.

Die Daten werden möglichst wöchentlich über D2D an eine zentrale Datenstelle übertragen. Aus Sicht des Arztes ist es dabei von Vorteil, dass es eine rasche elektronische Rückantwort gibt und die Daten sicher und von der Datenstelle lesbar übertragen werden.

Links:

KBV Info

weitere KBV Quelle

Quellen der Pharmaindustrie

Merkblatt

Vortrag zum Thema