Der eHealth Kiosk für die Gesundheitskarte


Im Zusammenhang mit der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte für zunächst 10% der Versicherten ab Ende des Jahres wurden auf der diesjährigen Telehealth (Cbit 2011) die ersten eKioske vorgestellt. Diese Geräte ermöglichen den freien Zugang der Versicherten auf die Daten der eGK, werden in Zukunft teils aber auch zur Erfassung der Fotos in den Geschäftsstellen einiger Krankenkassen eingesetzt.

Auf der Telehealth wurden dabei unterschiedliche Konzepte vorgestellt, die sowohl über einen eKiosk, teils aber auch vom heimatlichen Rechner aus den Zugang z.B auf eine Adressänderung ermöglichen.

So stellte die KKH-Allianz ein IT Sicherheitskit vor, ein Lesegerät für die eGK und den neuen elektronischen Personalausweis, welches die erforderliche Identifikation des Versicherten beim Zugang auf das Portal der Krankenkasse vom heimatlichen Rechner aus sicher stellt. In der Vorführung auf der Telehealth wurde dann eine Adressänderung des Versicherten nach einem Umzug simuliert. Die geänderte Adresse wurde in der Simulation mit Hilfe des Sicherheitskits auf einem heimatlichen Computer in ein Kassenportal hochgeladen und nach einer Überprüfung der Daten durch die Krankenkasse  freigegeben. Später dann werden die neuen Adressdaten durch einen eKiosk auf die Karte geschrieben. Daher muß in Zukunft bei einer Änderung der Adresse nicht jedesmal eine neue Karte ausgegeben werden.

Abseits der Messe verglichen einige eKiosk Hersteller die Situation mit der Einführung von Geldautomaten im Bankensektor vor Jahrzehnten.

Aus Sicht der Krankenkassen könnten die eKioske einige Vorteile haben:

  • es können die erforderlichen Bilder für den Aufdruck auf die Karte erfasst werden
  • Die Geräte stellen eine Werbeplattform dar, die es den Kassen ermöglicht, sich wettbewerbsmäßig voneinander zu unterscheiden
  • es ist eine bidirektionale Kommunikation möglich, die Geräte  wären also auch für die Prävention einsetzbar
  • skalierbare Oberflächen erlauben einen zugeschnittenen Auftritt für 18jährige wie für 80jährige mit jeweils angepassten Inhalten.
  • Grundsätzlich könnten – wie heute auch die Geldautomaten – in Zukunft die Geräte auch außerhalb von Geschäftsstellen der Krankenkassen aufgestellte werden.

Bedenkt man die Entwicklung im Bankensektor (Stichwort Online-Bank) so könnten die Folgen dieser Geräte aus Sicht der Kassen in Zukunft ganz ähnlich sein, denkbar wären Online Kassen mit einem Minimum an  Geschäftsstellen.

Quellen

eGK TrustTerminal

Telehealth 2011

FuturCare

KKH Allianz IT Sicherheitskit

Kassen protestieren gegen die Maßnahmen zur beschleunigten eGK Einführung [Update]


Wie von mir berichtet, drohen den gesetzlichen Krankenkassen empfindliche Geldstrafen, wenn sie nicht bis Ende 2011 mindestens 10% ihrer Versicherten mit der Gesundheitskarte ausstatten.

In einer aktuellen Stellungnahme protestiert der GKV Dachverband gegen diese Gesetzesänderung, die unmittelbar bevorsteht:

„Den vorgeschlagenen Änderungsantrag, wonach die Kassen mit einer Kürzung ihrer Verwaltungskosten in Höhe von zwei Prozent ‚bestraft’ werden, wenn sie nicht bis Ende 2011 an mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ausgegeben haben, halten wir weder für sachgerecht noch für angemessen. Vielmehr birgt er die Gefahr, dass die Kassen zu unwirtschaftlichem Verhalten gezwungen werden, um die vorgesehenen finanziellen Konsequenzen zu vermeiden.

Zurzeit müssen wir davon ausgehen, dass bis zu dem avisierten Termin bei Weitem nicht alle Arzt- und Zahnarztpraxen mit Kartenlesegeräten ausgestattet sein werden. Denn dafür müsste die Ärzteschaft bereits jetzt beginnen, umfängliche logistische Voraussetzungen zu schaffen. Wenn die Arztpraxen nicht mehrheitlich über moderne Kartenlesegeräte verfügen, müssten die Versicherten auf absehbare Zeit zwei Karten mit sich führen – eine alte und eine neue Versichertenkarte. Hinzu kommt: Ändern sich Versichertendaten, müssten zudem immer zwei Karten ausgetauscht werden, da eine Online-Aktualisierung noch nicht zur Verfügung steht.

Es drohe ein Chaos in den Praxen, wird behauptet.

Insgesamt kann man aus dieser Reaktion ableiten, dass die Kassen nicht vor hatten 2011 bereits mit der Ausgabe der eGK zu beginnen. Ansonsten ist die Reaktion nicht verständlich. Die Hersteller der Lesegeräte und der damit verbundenen Hardware jedoch können die Geräte nicht beliebig vorrätig halten und sind erwiesenermaßen wirtschaftlich teils bereits am Ende, haben sie doch große Investitionen getätigt, ohne bislang damit Umsätze tätigen zu können. Folgerichtig begrüßt der Dachverband BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) die Maßnahme des Bundesgesundheitsministers.

Eine Stellungnahme des Bundesgesundheitsministers auf die Reaktion der GKV liegt bereits vor:

Zu den wiederholten Mahnungen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu bremsen, sagt Staatsekretär Stefan Kapferer: „Ein modernes Gesundheitswesen benötigt funktionsfähige und sichere Wege der elektronischen Kommunikation und eine elektronische Gesundheitskarte. Patienten und Versicherte erwarten zu Recht, dass der Austausch
von Informationen zwischen Ärzten sicher und der Datenschutz gewährleistet ist und dass im Notfall wichtige medizinische Informationen schnell zur Verfügung stehen. Das soll das neue System leisten, außerdem wird die Karte zukünftig die unberechtigte Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zu Lasten der Versichertengemeinschaft verhindern. Das spart Kosten und sollte im Interesse der Kassen sein.
Es ist mir unverständlich, wie die Kassen heute Regelungen in Frage stellen können, die sie gestern noch selbst beschlossen haben. Ich fordere alle Beteiligten auf, sich an die gemeinsamen Absprachen zu halten und diese zügig umzusetzen.“

Demnach ist eine Änderung des Vorhabens nicht zu erwarten. Zu Recht, wie ich meine.

[Update vom 8.11.10]: Den originalen Gesetzestext bzw. den Änderungsantrag gibt es hier.

Quellen:

Welt

BMG Bund

Stellungnahme GKV

Stellungnahme BITKOM

Gesetzestext / Änderungsantrag

Praxisgebühr wird bald per Gesundheitskarte eingezogen


Kassenpatienten werden die Praxisgebühr in Zukunft  nicht mehr mit Bargeld bezahlen müssen. Dazu soll ein automatisches Verfahren eingerichtet werden. Ein entsprechendes Gesetz soll im nächsten Jahr beschlossen werden. Dies berichtet „Die Welt“ in ihrer Ausgabe vom 4.11.10.

Über ein entsprechendes Gerät, das aus meiner Sicht im Wesentlichen genau diesen Zweck hat, hatte ich bereits berichtet.

In dem Artikel wird Minister Rösler zitiert:

„Unser Ziel ist es, die Praxisgebühr über die elektronische Gesundheitskarte einzuziehen“, sagte Rösler bei einer Veranstaltung in der Berliner Charité. Für Ärzte und Patienten werde dies eine spürbare Erleichterung sein. Möglich werde das Verfahren, weil die Krankenkassen nun für jedes ihrer Mitglieder ein Konto eingerichtet hätten, auf dem sie die möglicherweise anfallenden Zusatzbeiträge verbuchen.

Für die Ärzte wäre dann sofort ersichtlich, ob die Gebühr schon entrichtet wurden. Einen zusätzlichen Bericht findet man bei finanzen.de.

Artikel zum Thema:

Welt

finanzen.de

KKH Allianz stellt kombiniertes Lesegerät für elektronischen Personalausweis und eGK vor


Kombinierter Kartenleser für eGK und ePA

Sicherheitskit der KKH

Quelle: KKH Allianz, Herr Hesse Abt. für Organisationsberatung und Telematik (30.9.10)

Die KKH-Allianz hat auf der eHealth Conference in Hannover bereits am 14. September ein Kartenlesegerät vorgestellt, das sowohl für den elektronischen Personalausweis (ePA), die Krankenversichertenkarte als auch die künftige elektronische Gesundheitskarte (eGK) nutzbar ist. Versicherte der KKH-Allianz erhalten dieses Gerät auf Wunsch unentgeltlich,  für die Nutzung ist der ePA notwendig, der Ende des Jahres erhältlich ist.

Bei der Vorführung des Gerätes auf dem Messestand wurde deutlich, dass das Gerät aus Sicht des Versicherten vor allem die Praxisgebühr von 10 € elektronisch verwaltet, also auf Wunsch die 10 € in der Praxis bargeldlos entrichtet werden kann. Den Überblick darüber behält der Versichterte von zu Hause aus. Dafür wurde ein Sicherheitskit entworfen. Dazu heisst es in der Presserklärung:

Versicherte der KKH-Allianz erhalten dieses Gerät, mit dem sie in Kombination mit neuem Personalausweis, entsprechender Software und vorheriger Online-Registrierung ihre Identität im Internet nachweisen können, ab Oktober auf Wunsch kostenlos. Damit ist das IT-Sicherheitskit der Schlüssel für vielerlei Aktionen vom heimischen PC aus: gespeicherte Daten auf der eGK lesen, Online-Funktionen des nPA nutzen, beispielsweise ein Konto online eröffnen oder Dokumente elektronisch abzeichnen, oder auch die elektronische Gesundheitskarte für die Zahlung ärztlicher Leistungen nutzen.

Die Mittel für die Finanzierung des Kartenlesers stammen aus dem IT-Investitionsprogramm der Bundesregierung, wie das Ärzteblatt berichtet.

Nachtrag vom 30.9.10: Her Hesse von der Abt. Organisationsberatung und Telematik der KKH Allianz hat mir heute eine Foto des kombinierten Lesegerätes zur Verfügung gestellt. Herzlichen Dank dafür!

Quelle:

Presserklärung

Ärzteblatt