Erste Stufe des Telematik Online-Rollouts


Gastautor: Georg Kalman, Trust Terminal AG, Usingen

Lange Zeit hatte man den Eindruck, dass  die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte auf bestem Wege sei. Der  Auftrag für die Entwicklung der zweiten Generation der elektronischen Gesundheitskarte wurde von der Gematik erteilt und das Vergabeverfahren  für den Aufbau der Telematikinfrastruktur zur Erprobung der eGK (Online-Rollout Stufe 1) ist im vollen Gange. Auch wurde bei jeder Gelegenheit die konstruktive Zusammenarbeit aller Akteure in den eGK-Projektgruppen und der Gesellschafterversammlung der Gematik gelobt. Doch die ruhigen Tage scheinen vorbei zu sein und die alten Grabenkämpfe sind wieder aufgebrochen.

Nach einem Bericht der Ärztezeitung konnte sich die KBV im März in der gematik mit zwei wichtigen Anliegen nicht durchsetzen. Man hatte gefordert, dass die Krankenkassen in ihren Geschäftsstellen Patiententerminals für die Aktualisierung und Prüfung der Versichertenstammdaten aufstellen. Auch die alte Forderung nach Freiwilligkeit für Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte  am Online-Versichertenstammdatenmanagement teilzunehmen stand wieder auf der Agenda.

Es liegt im ureigenen und gerechtfertigten Interesse von  Ärzten sich zu wehren, wenn immer neue administrative Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf sie übertragen werden sollen. Es dürfte zudem unstrittig sein, dass Aktualität und Pflege der  Versichertenstammdaten vom Grundsatz her in der Verantwortung der Kassen liegen.  Insofern liegt es auf der Hand, dass zunächst  die Kassen ihrer Verpflichtung gerecht werden und entsprechende Verfahren anbieten. Doch der Vorschlag die Onlineaktualisierung der Versichertenstammdaten über Patiententerminals in den Geschäftsstellen der Krankenkassen durchzuführen führt in eine Sackgasse. Es ist den Versicherten kaum zuzumuten, dass sie 4x pro Jahr den Weg in eine Geschäftsstelle auf sich nehmen, nur um einen VSD Update durchzuführen.

Der Konflikt könnte jedocBildh sehr leicht gelöst werden. Ein Blick in andere Branchen kann dabei helfen. Bei  Banken beispielsweise ist es selbstverständlich, dass die Kunden sowohl Bargeld direkt an Automaten ziehen als auch Einzahlungen vornehmen. Auf gleiche Weise könnte der VSD Update durch die Versicherten auf einem eKiosk (Patiententerminal)  in den Arztpraxen oder sonstigen medizinischen Einrichtung durchgeführt werden. Bevor der Patient sich beim Empfang meldet,  geht er an einen sehr einfach konzipierten Selbstbedienungsterminal und steckt seine  elektronische Gesundheitskarte in den dafür vorgesehenen eHealth-Kartenleser. Das System prüft automatisch den Versicherungsstatus bzw. die Gültigkeit der Karte. Im gleichen Prozessschritt wird auch nachgeschaut, ob sich die Stammdaten des Versicherten geändert haben. Wenn ja, wird eine automatische Aktualisierung der Versichertenstammdaten durchgeführt und der Versicherte erhält eine Bestätigung am System angezeigt.

Ein solch einfacher Selbstbedienungsansatz würde einerseits die Forderungen nach Freiwilligkeit der Onlineanbindung erfüllen, denn das PVS muss nicht am Internet angeschlossen sein  und gleichzeitig  den administrativen Aufwand in den Arztpraxen auf ein Minimum reduzieren.  Aufgrund der Einfachheit des Prozesses wäre es den Patienten zumutbar, dass sie  bei jedem Arztbesuch diese Prozedere durchführen und damit die Aktualität und Datenqualität der eGK nachhaltig erhöhen. Gleichzeitig könnten die eKiosksysteme auch dazu genutzt werden, damit die Kassen ihrer Verpflichtung nach §6c des Bundesdatenschutzgesetz zur Patienteninformation nachkommen.

Da der eKiosk sowieso Bestandsteil der geplanten Telematikinfrastruktur ist und somit vom Grundsatz her von den Kostenträgern finanziert werden müsste, stellt sich deshalb nur die Frage, ab welchem Zeitpunkt und an welchen Orten der eKiosk flächendeckend den Patienten zur Verfügung gestellt wird.

Für ein modernes Gesundheitswesen ist die elektronische Gesundheitskarte sowie eine sichere Telematikinfrastruktur ein wichtiger Baustein. Es ist auch davon auszugehen, dass die eGK mittelfristig den Patienten aber auch den Ärzten mehr Vorteile als Nachteiledie bringen wird. Mit unserem Vorschlag möchten wir den neuerlichen Sand im Getriebe entfernen und einen Beitrag leisten, damit die Möglichkeiten und Potenziale der elektronischen Gesundheitskarte endlich den Patienten zur Verfügung gestellt werden kann.

Über TrustTerminal AG:

Die TrustTerminal AG ist ein spezialisierter Systemintegrator für eKiosksysteme, DigitalSignage und Onlineberatung. Das Angebot der TrustTerminal AG umfasst Hard- und Software und insbesondere die Bereitstellung der sicheren und stabilen Technologieplattform PUBLIQ®. Im Mittelpunkt des Unternehmensangebots steht das umfassende und kundenorientierte Betreiberkonzept, das den wirtschaftlichen Einsatz der Systeme sicherstellt. Die TrustTerminal AG bietet an, die komplette technische Verantwortung für den reibungslosen Betrieb zu übernehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.trustterminal.com

Bundesverfassungsgericht verwirft Beschwerde gegen Einführung der eGK


In einer Entscheidung (BVerfG, 1 BvR 1184/04 vom 13.2.2006, Absatz-Nr. (1 – 68) hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die Einführung der Gesundheitskarte im Februar verworfen. Erst wenn wirklich Anwendungen der eGK existieren und Echtdaten gespeichert werden, könnte nach Auffassung der Richter über die Beschwerde vor Fachgerichten geurteilt werden. Auch rechtlich gesehen steht der Gesundheitskarte damit bis auf weiteres nichts mehr im Wege.

NRW plant flächendeckenden elektronischen Arztbrief, falls notwendig unabhängig vom Stand der bundesweiten Telematikinfrastruktur


Nach Informationen der Ärztezeitung und einer Pressemitteilung des NRW Gesundheitsministeriums zu Folge ist in NRW eine flächendeckende Versogung mit einem elektronischem Arztbrief geplant, wenn die Modellversuche in Düren erwartungsgemäß erfolgreich sein sollten.

Die Briefe werden mit dem in NRW eingeführten elektronsichen Arztausweis signiert, der ebenso schon zur rechtsgültigen Signatur der elektronischen KV Abrechnung im niedergelassenen Bereich (Signatur der Gesamtaufstellung) verwendet wird.  Die Übermittlung soll offenbar über KV Safenet erfolgen.

Soweit zu erfahren war,  soll die Anwendung in Nordrhein und Westfalen-Lippe ausgerollt werden – unabhängig vom Stand der Entwicklung einer bundesweiten Telematik-Infrastruktur unter Führung der gematik, wie es in der Ärztezeitung heisst.

Quelle:

Pressemitteilung NRW Gesundheitsministerium

Ärztezeitung

Ersatzkassen haben Probleme mit dem Institutskennzeichen auf der eGK


Nach einem Bericht von Hausarzt.de weisen die von den Ersatzkassen herausgegebenen eGK auf dem Chip ein regionalisiertes Institutskennzeichen (IK) aus, auf der Karte selber ist aber ein bundeseinheitliches Kennzeichen aufgedruckt, also eine andere IK.

Zum Fehler kann es kommen, wenn die Karte nicht lesbar ist (z.B. weil kein Lesegerät angeschafft wurde…….) und nun die Daten manuell in die Praxissoftware eingetragen werden müssen und dabei dann die falsche IK eingetragen wird, nämlich die außen aufgedruckte.

Nach dem Bericht führt das dazu, dass der Patient dann der regionalen Niederlassung seiner Ersatzkasse zugeordnet wird, was ja auch meistens stimmt, allerdings Probleme geben kann, wenn der Patient in einem anderen KV Bezirk wohnt, als er zum Arzt geht. Dann wird er dem falschen Bezirk zugeordnet. Dem Bericht zufolge könne das zu verfälschten Honorardaten führen.

Offenbar hat auch mindestes ein PVS System (im Bericht nicht genannt) Probleme mit dem IK und übernimmt ein falsches Instituskennzeichen.

Das Problem ist schon zahlenmäßig nachgeordnet, dennoch macht es Korrekturen  dieser Daten in den KVen notwendig, um an die korrekten Honorarzahlungen zu gelangen.

Ich werde weiter berichten, wenn ich Näheres erfahre.

Quelle: Hausrazt.de

Gedanken zum elektronischen Rezept


Wer sich als Arzt in diesen Tagen unter dem Blickwinkel medizinischer Fehlbehandlungen im Funk und Fernsehen umsieht und dabei die perspektivische Möglichkeit des – nur zurückgestellten, aber nicht völlig fallengelassenen – elektronischen Rezeptes im Hinterkopf hat, dem sollte ein Fall aufgefallen sein: der Bericht  einer offenbaren akzidentellen Überdosierung von Augentropfen um den Faktor 1000 mit der Folge von Augenschäden.
An dieser Stelle soll nicht beleuchtet werden, ob die Berichte zutreffen, oder nicht, ob sie unvollständig sind, oder nicht.
Mir geht es hier nur um ein Detail:

““Es war wohl ein Übermittlungsfehler vom Arzt an die klinikeigene Apotheke“, erklärte Kliniksprecher Martin Mackenberg-Hübner. “ wird in einem Bericht zitiert.

In den Kliniken ist es üblich, dass Rezeptanforderungen per FAX oder E-Mail weitergeleitet werden. Dabei kam es dem Fernsehbericht zufolge zu einem Übermittlungsfehler. Das “m” von mg (Milligramm) sei, so der Bericht, versehentlich in der Dosierungsangabe nicht übermittel worden, die Dosierung somit um den Faktor 1000 zu hoch gewesen.
Unabhängig davon ob dies zutrifft oder nicht, eines darf an dieser Stelle festgehalten werden: mit dem elektronischen Rezept gibt es solche Fehlermöglichkeiten nicht.
Fehlerquellen dieser Art sind bei Übermittlungen von Rezepten per FAX, manuellem Abschreiben, womöglich E-Mail etc. nie ganz auzuschließen, fallen aber meistens auf, bevor Schaden entsteht, weil irgendjemand den Fehler frühzeitig bemerkt. Falls aber nicht, wie in diesem Fall, kann durchaus grosser Schaden entstehen.
Aus meiner Sicht sollte dies mit ein Grund sein, das elektronische Rezept in welcher Art auch immer wieder auf die Tagesordnung zu setzen.

Quellen:
Wdr
Berliner Umschau
Solinger Tageblatt

Nachtrag zum Artikel: Zur Bedeutung der fehlerhaften Karten


mitlerweile hat der Dienstleister, der die betroffnen Karten hergestellt hat, eine Pressemitteilung herausgegeben.Den Originalartikelartikel zum Thema finden Sie weiter unten im blog.

Quelle:

itsc

Zur Bedeutung der fehlerhaften Karten


In der Presse wurde in den letzten Wochen berichtet, dass eine Minderzahl von elektronischen Gesundheitskarten mit einer fehlerhaften PIN ausgeliefert wurden. Einige Krankenkassen beeilen sich schon, mitzuteilen, dass ihre Karten alle in Ordnung sind.
Es wird also Zeit, einmal einen Überblick zu geben, was es mit den PINs auf der eGK auf sich hat.
Im Grunde gibt es drei PINs für den Patienten:

Die Privat-PIN („PIN@home“)
Eine PIN für das „Versicherter@home“ Szenario, mit dem sich der Versicherte zumindest perspektivisch gegenüber der Krankenkasse zum Beispiel am heimatlichen Computer auf der Internetseite der Kasse, oder auch an einem Terminal in der Geschäftsstelle ausweisen kann. Diese ersetzt die bisherige „login – passwort“ Situation, die man ansonsten bislang verwendete. Diese PIN sollte mitsamt der Karte erzeugt werden oder wird passend zur Karte erzeugt, wenn sie ausgegeben wird. Man kennt ähnliches  von seiner Bank mit dem PIN Brief.

Die Praxis-PIN
Hier handelt es sich ausdrücklich um eine weitere PIN, die von der oben genannten zu unterscheiden ist. Sie wird im Auslieferungszustand als Null-PIN auf der eGK erzeugt. Der Versicherte selbst soll sich nun eine eigene PIN ausdenken und diese, z.B. in Anwesenheit des Arztes, auf die Karte schreiben lassen.Diese PIN ist also der geschützten Infrastruktur vorbehalten und dient zur Freischaltung von freiwilligen Modulen der kommenden Infrastruktur. Nur wenn beide Karten, die Gesundheitskarte und der Heilberufeausweis des Arztes (bzw. dessen Signaturkarte) im Leser stecken und beide PINS, die des Arztes und die selbst gewählte PIN des Versichten eingegeben worden sind, sind die Daten gespeichert. Zu denken wäre hier beispielhaft an die kommende elektronische Organspenderklärung oder der Notfalldatensatz.

Die Signatur PIN
Grundsätzlich ist auf der Gesundheitskarte noch eine dritte PIN technisch vorgesehen bzw. einrichtbar, eine Signatur PIN.  Damit wäre dann ähnlich wie mit dem elektronischen Personalausweis eine Signatur möglich. Meines Wissens nach ist dieses technisch denkbare Angebot an den Versicherten jedoch nicht weiter verfolgt worden, so dass diese dritte PIN absehbar keine Bedeutung haben wird.

Man kann leicht erkennen, dass diese PINs überwiegend zukünftig Verwendung finden.

Wie die WAZ berichtete, ist nun offenbar bei einigen Kassen auf einer Anzahl von Karten fälschlicherweise die Privat PIN als Nullstellen PIN ausgeliefert worden. Dies war der Praxis PIN vorbehalten. Da diese PIN aber in der Arztpraxis nicht zum Einsatz kommt, etwa bei einer zukünftigen freiwilligen Anwendung, ist das Risiko für den betroffenen Versicherten klein zumal die betroffenen Karten ausgetauscht werden.
Das theoretische Risiko besteht darin, dass jemand die frisch ausgelieferte fehlerhafte Gesundheitskarte abfängt mit der nun fälschlichen Null-PIN als Privat-PIN, sich eine PIN erzeugt und sich damit am Rechner gegenüber dem Kassenportal fälschlicherweise als die Person ausweist, für die die Karte eigentlich gedacht war und dort auf Daten zugreift.
Bei der Praxis-PIN wird die Null-PIN toleriert, weil die PIN dort in der Praxis vor dem Arzt benutzt würde, der sich mit dem Passfoto auf der Karte durch Augenschein von der Identität des Versicherten überzeugen muss. Die Privat-PIN jedoch ist dazu gedacht, zu Hause am Computer gegenüber dem Kassenportal benutzt zu werden.
Da im Augenblick aber noch keine Anwendungen für diese PINS existieren, scheint das Risiko mehr theoretischer Natur zu sein.

Quellen:
DAK
WAZ
Heise

Wir brauchen einen besseren Informationsaustausch für die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen


Bei vielen Veranstaltungen, die ich in den letzten Monaten  zum Thema eGK besucht habe, vertraten kritische Ärzte immer wieder die These, dass Versichertenstammdatenupdate (VSD-update)  bedeute, der Versicherte komme zum Arzt, teile der Arzthelferin seine neuen Daten mit (z.B. Wohnortwechsel, Namensänderung) und diese trage dann die neue Anschrift via Praxisverwaltungssystem (PVS)  in die Karte ein. Weil das so sei, müssten die Ärzte, so heißt es dann weiter, natürlich den VSD-update ablehnen und gegen den zusätzlichen Verwaltungsaufwand in der Arztpraxis protestieren.

Tatsächlich jedoch geht der Versicherte wie bisher auch zu seiner Krankenkasse und teilt dieser seine neue Stammdaten mit. Perspektivisch kann der Versicherte das auch online erledigen, natürlich auch schriftlich oder im persönlichen Kontakt mit seinem Sachbearbeiter in der Krankenkasse.

In der kommenden Onlinephase des Rollouts steckt der Arzt die eGK dann in das Lesegerät und automatisch (!) ohne weiteres Zutun des Arztes wird geprüft, ob ein aktualisierter VSD vorliegt, wenn ja,  wird dieser direkt auf die Karte geschrieben.

Die Argumentation zum zusätzlichen Verwaltungsaufwand erscheint somit unsachlich und vorgeschoben.

Hier wird schlaglichtartig deutlich, dass möglicherweise ein erhebliches Defizit in der bisherigen Kommunikationsstrategie sowohl für Fachbereiche, als auch für Versicherte besteht. Es ist offenbar nicht gelungen, auch nur die einfachsten sachlichen Informationen  über die kommende Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen zu vermitteln.

Die Verantwortlichen haben sich in der Vergangenheit nach meinem Eindruck zu sehr mit Informationen zu dieser Thematik zurückgehalten. Gründe dafür sind jedenfalls nicht transparent.

Es ist nun aber höchste Zeit, die beschlossenen Inhalte der Onlinephase, wie den VSD Update und die qualifizierte Signatur, perspektivisch auch den Notfalldatensatz und die elektronische Fallakte (eFA) den zukünftigen Anwendern näher zu bringen und sei es nur um „Missverständnissen“ der eingangs aufgeführten Art von vorneherein vorzubeugen.

Hierzu sollte ein sachlicher Informationsaustausch zum Thema eGK und Telematikinfrastruktur inklusive der zukünftigen Möglichkeiten etabliert werden. Damit würde mehr als bisher dem bislang durch Informationsdefizit stark verunsicherten Anwender vermittelt, was die zukünftigen Entwicklungen in diesem Bereich an neuen und eben auch positiven Leistungen zu bieten haben.

Aus meiner Sicht ist die gematik zusammen mit den Gesellschaftern der gematik aufgerufen, die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, insofern dies nicht bereits geschehen ist.

Nachdem Ende Dezember 2011 der online rollout Stufe 1 also die Einführung von Online  Abgleich der Versichertenstammdaten und qualifizierter Signatur beschlossen worden ist, wäre es aus meiner Sicht höchste Zeit hierfür.

Dieser Artikel erscheint nur gering verändert in der nächsen Printausgabe der e-Health.com (2-12)

Versichertenstammdatenmanagement und qualifizierte Signatur wird eingeführt.


Die als Alternative 2012 bezeichnete beschleunigte Einführung des VSDM (Versichertenstammdatenmanagement) wurde am Montag von der Gesellschafterversammlung der gematik mit einigen Änderungen beschlossen. So soll zusätzlich die qualifizierte Signatur eingeführt werden.

In der Meldung der gematik heisst es dazu:

Mit der Anwendung Versichertenstammdatenmanagement wird technisch die gesetzliche Vorgabe des § 291 Abs. 2b SGB V umgesetzt, nach der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Zahnärzte und Einrichtungen verpflichtet sind, die vorgelegte eGK bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal auf Gültigkeit und Aktualität der Versichertendaten zu prüfen.

und weiter heisst es:

Dazu gehört zum einen die Anwendung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM). Zum anderen aber als Mehrwert die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Sie ist in der elektronischen Kommunikation und Datenhaltung als Äquivalent zu einer handschriftlichen Unterschrift des (Zahn-)Arztes unerlässlich und bildet die sichere Basis für nahezu jegliche medizinische Anwendung, z. B. für Arztbriefe oder den Notfalldatensatz. Auch die Abrechnung kann damit weitergehend elektronisch umgesetzt werden.

Über Details werde ich berichten, sobald sie vorliegen.

Quelle:

gematik

Deutches Ärzteblatt

Pressemitteilung GKV Spitzenverband

medHybrid – Kartenlesegerät für Bezahlkarten und eGK


Das medHybrid ist  das einzige zugelassene Gerät in Deutschland zum Lesen der elektronischen Gesundheitskarte, Krankenversichertenkarte und zur Verarbeitung von allen gängigen Bezahlkarten (VISA etc.). Es kombiniert beides in einem Gerät.

Damit empfiehlt es sich für alle Ärzte,  die in der Praxis auf IGEL setzen oder schon aus anderen Gründen die Anschaffung eines Bezahlkartenterminals (Typ VISA, Scheckkarte etc.) geplant hatten. Das Gerät verbindet beide Funktionen in einem. Ich hatte in einem Testbericht u.a. über dieses Gerät berichtet.

Das Terminal findet überall dort einen Platz, wo beide Funktionen benötigt werden. So kann zum Beispiel die Bezahlung der Quartalsgebühr, von IGeL-Leistungen oder Zuzahlungen in der Apotheke bequem an demselben Terminal durchgeführt werden, an welchem auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder Krankenversichertenkarte (KVK) verarbeitet werden kann.
Es ist mit einem Kartenleser für die eGK bzw. KVK, einem Hybrid- Kartenleser für elektronische Bezahlkarten und mit vier, seitlich angebrachten Einschüben für kleine Karten ausgerüstet. Zwei davon sind für SAMs (z.B. Händlerkarten) und zwei weitere für SMCs (eHealth). Das medHybrid ist damit  für die zukünftige Online- Phase vorbereitet.
Das Gerät kann ohne und mit einem schnellen Belegdrucker geliefert werden. Die Variante mit Belegdrucker ist unabhängig von einem Kassensystem zu betreiben.
Das Kartenterminal von VeriFone wurde in Deutschland entwickelt und wird dort produziert.

Für die Information, besonders die folgenden Einbindungsanleitungen, danke ich Herrn Frank Voss, Senior Key Account Manager Health Care der VeriFone Germany GmbH.

Exemplarisch einige Einrichtungsanleitungen für Primärsysteme mit Kassenschnittstelle:

medHybrid unter Albis (1,1 MB)

medHybrid unter Chremasoft (605 KB)

medHybrid unter DAMPSOFT DS-WIN (754
KB)

medHybrid unter MediStar (939 KB)

medHybrid unter Turbomed (1,1 MB)