Probleme mit KV Safenet bei der KV-No ?


Wie immer stand Ende März 2017 die KV-Quartalsabrechnung in unserer Praxis an, wobei wir neben der eigentlichen Abrechnungsdatei auch eine digital signierte Gesamtaufstellung (eine pdf)  erstellen und zusammen mit der eigentlichen Abrechnungsdatei als Paket mittels KV Safenet an die KV Nordrhein übermitteln.

Zur Signatur wird der HBA (Heilberufeausweis) von medisign verwendet, als Signatursoftware (noch) eine nicht mehr ganz frische Version von OPENLIMIT.

Das läuft an sich auch alles ganz gut.

Wäre nicht eine Woche vorher Sommerzeit-Umstellung gewesen.

Aber der Reihe nach.

Es muß hinzugefügt werden, dass ich zwei Wochen zuvor erfolgreich eine Testabrechnung, inkl. digital signierter Gesamtaufstellung (das ist möglich in KV Safenet 2.1) bereits erfolgreich übermittelt hatte, aber das war vor der Zeitumstellung.

Auf unserer Seite lief die Erstellung der Abrechnung für die beiden Ärzte der Praxisgemeinschaft zunächst ganz problemlos: Erstellen der Abrechnungsdatei, der Gesamtaufstellung, die Signatur mittels der jeweiligen HBA, selbst die Übermittlung zur KV Nordrhein, alles ohne Probleme.

Zurück kam eine Quittung, die besagte, dass die Signatur zwar gültig, aber nicht kontrolliert werden konnte. Nach einigen Anrufen bei der KV ergab sich folgende Situation: Die Signatur sei deswegen abgelehnt worden, weil die überprüfende Software zum Zeitpunkt des Eintreffens der Datei auf dem Server der KV eine Signatur vorfand, die eine Stunde in der Zukunft signiert worden war. Also beispielsweise ist die Abrechnung um 10.27 Uhr eingetroffen, die Signatur aber war – laut der kontrollierenden Software bei der KV – um 11.27 Uhr erfolgt, also in der Zukunft, daher habe die Software die Signatur abgelehnt. Ich müsse die Zeiteinstellung auf meinem Rechner überprüfen, so wurde mir mitgeteilt.

Nun ist es aber so: wäre ein einsendender Rechner nicht umgestellt worden, wäre er um eine Stunde in der Vergangenheit, da die Uhren in der Sommerzeitumstellung vorgestellt wurden.

Mit der Zeit wurde mir also klar, dass das Problem nicht auf unserer Seite liegen kann. Wenn der Rechner, der auf Seiten der KV die Signatur kontrolliert in der falschen Zeitzone liegt, oder die Umstellung nicht mitgemacht hat, wird er jede Signatur als aus der Zukunft kommend empfinden – und offenbar ablehnen.

Es gelang mir schließlich, der KV Nordrhein klar zu machen, dass ein solches Problem nicht auf unserer Seite liegen kann. Ein Mitarbeiter der KV hatte zunächst, um das Problem vordergründig zu lösen, die abgelehnte Abrechnung eine Stunde später wieder ins System gestellt (nun fand der kontrollierende Rechner die Uhrzeit der Signatur in Ordnung) und damit – zunächst – das Problem gelöst. Die Abrechnung war nun gültig und  passierte das System einwandfrei.

Weitere Kontrollen ergaben nach Aussagen des Mitarbeiters folgende Situation: auf ein- und demselben Rechner der KV waren 3 verschiedene Signatursoftware-Programme installiert, offenbar zu Testzwecken. Zwei davon ließen die Signatur anstandslos passieren, eine nicht, genau diese aber kontrolliert alle Abrechnungen und fand viele davon vermeintlich in der Zukunft. Die Systemzeit dieses Rechners war aber offenbar in Ordnung.

Das Problem ist zum Zeitpunkt dieser Niederschrift noch nicht abschließend gelöst, man behalf sich damit, auf Seiten der KV die abgelehnten Abrechnungen (es gab mehrere Kollegen mit dem Problem)  eine Stunde später  noch einmal einzustellen, dann jeweils mit Erfolg.

Einige Kollegen konnten das Problem offenbar vermeiden, indem sie eine signierte Abrechnung erst eine Stunde später mit KV Safenet verschickten, oder die Abrechnungssoftware tut dies von sich aus. Dann natürlich findet der KV Rechner keine Probleme.

Nun also verlangte ich eine korrigierte Quittung. Die sei erstellt und verschickt, erreichte mich aber nicht. Eine Kontrolle auf meiner Seite ergab dazu folgendes: technisch sollte die Quittung aus der pdf Datei („Empfang.pdf“), einer Datei mit der Endung „eda“ und einer „begleitdatei.xml“ bestehen. Im Falle der abgelehnten Abrechnung war das auch der Fall.

Diese Quittung war auch erfolgreich übertragen worden.

Die korrigierte Quittung aber erfolgte ohne „begleitdatei.xml“, die wird aber von Seiten der bei uns verwendeten Software (ISYNET von medatixx) zur Anzeige der mittels KV-Safenet empfangenen Daten benötigt und ist auch Teil der KV Safenet-Spezifikation.

Nach einiger Suche fand ich die (korrigierte) Quittung dann auch in den Tiefen meines Servers und konnte sie einsehen und ausdrucken. Sie war übermittelt, aber aufgrund des beschriebenen Fehlers nicht angezeigt worden.

Ein weiterer Anruf bestätigte auch diesen Fehler auf Seiten der KV No.

Aus meiner Sicht also fanden sich zwei Fehler auf Seiten der KV Nordrhein: zum einen ist die Software zur Überprüfung der Signaturen auffälligerweise eine Woche nach Sommerzeitumstellung in der falschen Zeitzone und lehnt die Signaturen daher ab, zum anderen erfolgt die Rücksendung der Quittungen nicht in jedem Falle gemäß der Spezifikationen für KV Safenet.

Wie unter diesen Umständen jemand seine Abrechnung ohne Detailkenntnisse zuzüglich 30 Telefonate machen soll, ist mir schleierhaft. Das ganze ist weit davon entfernt kundenfreundlich zu sein und natürlich höchst ärgerlich.

Ich denke, ich werde in einigen Tagen mehr zum Thema erfahren, ich werden dann erneut berichten.

Bundesverfassungsgericht verwirft Beschwerde gegen Einführung der eGK


In einer Entscheidung (BVerfG, 1 BvR 1184/04 vom 13.2.2006, Absatz-Nr. (1 – 68) hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die Einführung der Gesundheitskarte im Februar verworfen. Erst wenn wirklich Anwendungen der eGK existieren und Echtdaten gespeichert werden, könnte nach Auffassung der Richter über die Beschwerde vor Fachgerichten geurteilt werden. Auch rechtlich gesehen steht der Gesundheitskarte damit bis auf weiteres nichts mehr im Wege.

Ersatzkassen haben Probleme mit dem Institutskennzeichen auf der eGK


Nach einem Bericht von Hausarzt.de weisen die von den Ersatzkassen herausgegebenen eGK auf dem Chip ein regionalisiertes Institutskennzeichen (IK) aus, auf der Karte selber ist aber ein bundeseinheitliches Kennzeichen aufgedruckt, also eine andere IK.

Zum Fehler kann es kommen, wenn die Karte nicht lesbar ist (z.B. weil kein Lesegerät angeschafft wurde…….) und nun die Daten manuell in die Praxissoftware eingetragen werden müssen und dabei dann die falsche IK eingetragen wird, nämlich die außen aufgedruckte.

Nach dem Bericht führt das dazu, dass der Patient dann der regionalen Niederlassung seiner Ersatzkasse zugeordnet wird, was ja auch meistens stimmt, allerdings Probleme geben kann, wenn der Patient in einem anderen KV Bezirk wohnt, als er zum Arzt geht. Dann wird er dem falschen Bezirk zugeordnet. Dem Bericht zufolge könne das zu verfälschten Honorardaten führen.

Offenbar hat auch mindestes ein PVS System (im Bericht nicht genannt) Probleme mit dem IK und übernimmt ein falsches Instituskennzeichen.

Das Problem ist schon zahlenmäßig nachgeordnet, dennoch macht es Korrekturen  dieser Daten in den KVen notwendig, um an die korrekten Honorarzahlungen zu gelangen.

Ich werde weiter berichten, wenn ich Näheres erfahre.

Quelle: Hausrazt.de

Nachtrag zum Artikel: Zur Bedeutung der fehlerhaften Karten


mitlerweile hat der Dienstleister, der die betroffnen Karten hergestellt hat, eine Pressemitteilung herausgegeben.Den Originalartikelartikel zum Thema finden Sie weiter unten im blog.

Quelle:

itsc

Zur Bedeutung der fehlerhaften Karten


In der Presse wurde in den letzten Wochen berichtet, dass eine Minderzahl von elektronischen Gesundheitskarten mit einer fehlerhaften PIN ausgeliefert wurden. Einige Krankenkassen beeilen sich schon, mitzuteilen, dass ihre Karten alle in Ordnung sind.
Es wird also Zeit, einmal einen Überblick zu geben, was es mit den PINs auf der eGK auf sich hat.
Im Grunde gibt es drei PINs für den Patienten:

Die Privat-PIN („PIN@home“)
Eine PIN für das „Versicherter@home“ Szenario, mit dem sich der Versicherte zumindest perspektivisch gegenüber der Krankenkasse zum Beispiel am heimatlichen Computer auf der Internetseite der Kasse, oder auch an einem Terminal in der Geschäftsstelle ausweisen kann. Diese ersetzt die bisherige „login – passwort“ Situation, die man ansonsten bislang verwendete. Diese PIN sollte mitsamt der Karte erzeugt werden oder wird passend zur Karte erzeugt, wenn sie ausgegeben wird. Man kennt ähnliches  von seiner Bank mit dem PIN Brief.

Die Praxis-PIN
Hier handelt es sich ausdrücklich um eine weitere PIN, die von der oben genannten zu unterscheiden ist. Sie wird im Auslieferungszustand als Null-PIN auf der eGK erzeugt. Der Versicherte selbst soll sich nun eine eigene PIN ausdenken und diese, z.B. in Anwesenheit des Arztes, auf die Karte schreiben lassen.Diese PIN ist also der geschützten Infrastruktur vorbehalten und dient zur Freischaltung von freiwilligen Modulen der kommenden Infrastruktur. Nur wenn beide Karten, die Gesundheitskarte und der Heilberufeausweis des Arztes (bzw. dessen Signaturkarte) im Leser stecken und beide PINS, die des Arztes und die selbst gewählte PIN des Versichten eingegeben worden sind, sind die Daten gespeichert. Zu denken wäre hier beispielhaft an die kommende elektronische Organspenderklärung oder der Notfalldatensatz.

Die Signatur PIN
Grundsätzlich ist auf der Gesundheitskarte noch eine dritte PIN technisch vorgesehen bzw. einrichtbar, eine Signatur PIN.  Damit wäre dann ähnlich wie mit dem elektronischen Personalausweis eine Signatur möglich. Meines Wissens nach ist dieses technisch denkbare Angebot an den Versicherten jedoch nicht weiter verfolgt worden, so dass diese dritte PIN absehbar keine Bedeutung haben wird.

Man kann leicht erkennen, dass diese PINs überwiegend zukünftig Verwendung finden.

Wie die WAZ berichtete, ist nun offenbar bei einigen Kassen auf einer Anzahl von Karten fälschlicherweise die Privat PIN als Nullstellen PIN ausgeliefert worden. Dies war der Praxis PIN vorbehalten. Da diese PIN aber in der Arztpraxis nicht zum Einsatz kommt, etwa bei einer zukünftigen freiwilligen Anwendung, ist das Risiko für den betroffenen Versicherten klein zumal die betroffenen Karten ausgetauscht werden.
Das theoretische Risiko besteht darin, dass jemand die frisch ausgelieferte fehlerhafte Gesundheitskarte abfängt mit der nun fälschlichen Null-PIN als Privat-PIN, sich eine PIN erzeugt und sich damit am Rechner gegenüber dem Kassenportal fälschlicherweise als die Person ausweist, für die die Karte eigentlich gedacht war und dort auf Daten zugreift.
Bei der Praxis-PIN wird die Null-PIN toleriert, weil die PIN dort in der Praxis vor dem Arzt benutzt würde, der sich mit dem Passfoto auf der Karte durch Augenschein von der Identität des Versicherten überzeugen muss. Die Privat-PIN jedoch ist dazu gedacht, zu Hause am Computer gegenüber dem Kassenportal benutzt zu werden.
Da im Augenblick aber noch keine Anwendungen für diese PINS existieren, scheint das Risiko mehr theoretischer Natur zu sein.

Quellen:
DAK
WAZ
Heise

Wir brauchen einen besseren Informationsaustausch für die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen


Bei vielen Veranstaltungen, die ich in den letzten Monaten  zum Thema eGK besucht habe, vertraten kritische Ärzte immer wieder die These, dass Versichertenstammdatenupdate (VSD-update)  bedeute, der Versicherte komme zum Arzt, teile der Arzthelferin seine neuen Daten mit (z.B. Wohnortwechsel, Namensänderung) und diese trage dann die neue Anschrift via Praxisverwaltungssystem (PVS)  in die Karte ein. Weil das so sei, müssten die Ärzte, so heißt es dann weiter, natürlich den VSD-update ablehnen und gegen den zusätzlichen Verwaltungsaufwand in der Arztpraxis protestieren.

Tatsächlich jedoch geht der Versicherte wie bisher auch zu seiner Krankenkasse und teilt dieser seine neue Stammdaten mit. Perspektivisch kann der Versicherte das auch online erledigen, natürlich auch schriftlich oder im persönlichen Kontakt mit seinem Sachbearbeiter in der Krankenkasse.

In der kommenden Onlinephase des Rollouts steckt der Arzt die eGK dann in das Lesegerät und automatisch (!) ohne weiteres Zutun des Arztes wird geprüft, ob ein aktualisierter VSD vorliegt, wenn ja,  wird dieser direkt auf die Karte geschrieben.

Die Argumentation zum zusätzlichen Verwaltungsaufwand erscheint somit unsachlich und vorgeschoben.

Hier wird schlaglichtartig deutlich, dass möglicherweise ein erhebliches Defizit in der bisherigen Kommunikationsstrategie sowohl für Fachbereiche, als auch für Versicherte besteht. Es ist offenbar nicht gelungen, auch nur die einfachsten sachlichen Informationen  über die kommende Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen zu vermitteln.

Die Verantwortlichen haben sich in der Vergangenheit nach meinem Eindruck zu sehr mit Informationen zu dieser Thematik zurückgehalten. Gründe dafür sind jedenfalls nicht transparent.

Es ist nun aber höchste Zeit, die beschlossenen Inhalte der Onlinephase, wie den VSD Update und die qualifizierte Signatur, perspektivisch auch den Notfalldatensatz und die elektronische Fallakte (eFA) den zukünftigen Anwendern näher zu bringen und sei es nur um „Missverständnissen“ der eingangs aufgeführten Art von vorneherein vorzubeugen.

Hierzu sollte ein sachlicher Informationsaustausch zum Thema eGK und Telematikinfrastruktur inklusive der zukünftigen Möglichkeiten etabliert werden. Damit würde mehr als bisher dem bislang durch Informationsdefizit stark verunsicherten Anwender vermittelt, was die zukünftigen Entwicklungen in diesem Bereich an neuen und eben auch positiven Leistungen zu bieten haben.

Aus meiner Sicht ist die gematik zusammen mit den Gesellschaftern der gematik aufgerufen, die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, insofern dies nicht bereits geschehen ist.

Nachdem Ende Dezember 2011 der online rollout Stufe 1 also die Einführung von Online  Abgleich der Versichertenstammdaten und qualifizierter Signatur beschlossen worden ist, wäre es aus meiner Sicht höchste Zeit hierfür.

Dieser Artikel erscheint nur gering verändert in der nächsen Printausgabe der e-Health.com (2-12)

Versichertenstammdatenmanagement und qualifizierte Signatur wird eingeführt.


Die als Alternative 2012 bezeichnete beschleunigte Einführung des VSDM (Versichertenstammdatenmanagement) wurde am Montag von der Gesellschafterversammlung der gematik mit einigen Änderungen beschlossen. So soll zusätzlich die qualifizierte Signatur eingeführt werden.

In der Meldung der gematik heisst es dazu:

Mit der Anwendung Versichertenstammdatenmanagement wird technisch die gesetzliche Vorgabe des § 291 Abs. 2b SGB V umgesetzt, nach der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Zahnärzte und Einrichtungen verpflichtet sind, die vorgelegte eGK bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal auf Gültigkeit und Aktualität der Versichertendaten zu prüfen.

und weiter heisst es:

Dazu gehört zum einen die Anwendung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM). Zum anderen aber als Mehrwert die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Sie ist in der elektronischen Kommunikation und Datenhaltung als Äquivalent zu einer handschriftlichen Unterschrift des (Zahn-)Arztes unerlässlich und bildet die sichere Basis für nahezu jegliche medizinische Anwendung, z. B. für Arztbriefe oder den Notfalldatensatz. Auch die Abrechnung kann damit weitergehend elektronisch umgesetzt werden.

Über Details werde ich berichten, sobald sie vorliegen.

Quelle:

gematik

Deutches Ärzteblatt

Pressemitteilung GKV Spitzenverband

Testbericht Hypercom eHealth Kartenlesegeräte medCompact – medMobile – medHybrid 4. Teil


Hier nun der 4. und letzte Teil der Testberichtserie. Die weiteren Teile finden Sie hier:

Teil 1

Teil 2

Teil 3

kompletter Bericht in pdf Format zum Download

medHybrid

Das medHybrid besitzt einen Sonderstatus unter allen anderen verfügbaren eHealth-BCS Kartenlesegeräten. Es handelt sich hierbei nämlich nicht nur um ein reines Versichertenkarten-Lesegerät, sondern auch noch um ein vollständiges Bezahlterminal für den Einsatz von EC oder Kreditkarten.

Dieser interessante Schritt von Hypercom, so ein Kombiterminal zu entwickeln, liegt aber auf der Hand, da diese Firma ja hauptsächlich aus dem Umfeld des elektronischen Bezahlens kommt.

Einsatzgebiete finden sich in den Anmeldungen von (Zahn-)Arztpraxen, Klinken und ggf. auch am Tresen in der Apotheke. Dort kann dann der Patient – neben dem Auslesen seiner Versichertenkarte – auch bargeldlos bezahlen. Dies rechnet sich heutzutage gerade in Anbetracht steigender individueller Gesundheitsleistungen (Igel) oder aber auch nur bei den reinen Praxis- oder Krankenhauszuzahlungen.

Dazu hat das medHybrid zwei große Kartenleser, einer ist für die Versichertenkarten reserviert und ein anderer kommt bei den Bezahlkarten zum Einsatz. Außerdem verfügt das medHybrid über 4 Steckplätze für kleine Chipkarten (SMC / SAM), wobei davon zwei der Gesundheitsanwendung und zwei der Bezahlanwendung zugeordnet sind.

Das Basisgerät gibt es normal mit Drucker, der rein für den BON-Ausdruck vorgesehen ist. Sollte das medHybrid an einer Kasse angeschlossen sein, die einen eigenen Drucker hat, kann man auch ein medHybrid ohne Drucker benutzen.

Verpackung und Lieferumfang

Das medHybrid wird in einem praktischen, umweltfreundlichen Papp-Karton geliefert, der auch direkt als Versandkarton benutzt werden kann.

Nach dem Öffnen der Verpackung scheint es – abhängig vom Lieferanten – einen unterschiedlichen Lieferumfang zu geben. Bei unserem Testgerät wurde folgendes vorgefunden:

–       medHybrid Hauptgerät mit Drucker

–       Serielles V.24 Anschlusskabel

–       USB Anschlusskabel

–       CD mit Treibern für Windows, Linux und MAC inkl. ausführlicher Bedienungsanleitung und weiteren Hilfsprogrammen

–       Ausgedruckte Kurzbedienungsanleitung mit weiteren Hinweiszetteln

–       Sicherheitshinweis zum Siegel

–       AHT Dokumentation (Bezahlfunktionen)

–       Ergänzungen zu AHT

–       Reinigungskarte

–       Tischnetzteil mit Anschlusskabel

Es muss wohl erwähnt werden, dass das AHT ein weit verbreitetes Bezahlterminal der Firma Hypercom ist und es sich beim medHybrid um ein ähnliches Gerät mit Erweiterung für die Gesundheitskarte handelt.

medHybrid mit Drucker

Gehäuse, Anschlüsse, Bedienung und Verarbeitung

Beim ersten Anblick meint die Erinnerung, dass man dieses Gerät irgendwo schon einmal gesehen hat. Es hat äußerlich schon mehr die Anzeichen eines Lesegerätes zum elektronischen Bezahlen. Vielleicht liegt es aber auch an der weiten Verbreitung des kleinen Bruders in mehreren großen Discount-Märkten.

Auch dieses Gehäuse macht einen qualitativ sehr hochwertigen Eindruck, die Spaltmasse sind überall gleich und zeugen ebenfalls von einer guten Verarbeitung.

Das medHybrid ist mit einem grünlichen, kontrastreichen Grafikdisplay ausgestattet und verfügt über ein gummiertes hinterleuchtetes Tastaturfeld, das einen zusätzlichen Sichtschutz aufweist. Auch dieses Display ist durch eine feste Linse vor mechanischen Beschädigungen geschützt und die Tasten lassen sich angenehm bedienen.

Auch hier findet sich – ähnlich zum medCompact – eine Zugentlastung hinter den zahlreichen Anschlussbuchsen.

Anschlüsse medHybrid / geöffnete Zugentlastung

Als Anschlüsse finden sich:

–       Stromversorgung

–       2x Seriell – V.24 (für den Anschluss an das Primärsystem bzw. Kassensteuerung)

–       USB-Slave (für den Anschluss an das Primärsystem bzw. Kassensteuerung)

–       LAN Buchse (für die Bezahlanwendung und für den zukünftigen Anschluss im eHealth-KT Modus – Phase 2)

–       ISDN / V.34 – Modembuchse (für die Bezahlanwendung)

Das Gerät kann ebenfalls durchgängig von oben mit einer Hand bedient werden und besitzt dafür auch die nötige Stand- und Rutschfestigkeit. Es ist also wie gemacht für einen beengten Empfangstresen und durch die Doppelfunktionalität lässt sich sogar noch ein Gerät einsparen.

Inbetriebnahme, Installation und Nutzung

Da das medHybrid zum Einen die Gesundheitsanwendung und zum Anderen die Bezahlanwendung integriert hat, ist für beide Bereiche getrennt eine Inbetriebnahme nötig. Auch scheinen beide Anwendungen im Gerät getrennt zu laufen und werden je nach Anforderung automatisch aktiviert.

Gesundheitsanwendung

Hypercom hat hier größtmöglichen Wert auf Kompatibilität zum medCompact gelegt. Nach dem ersten Start der Gesundheitsanwendung muss auch hier ein mind.
8-stelliges Administratorpasswort vergeben werden, das sich gut gemerkt werden sollte. Wie schon beim medCompact beschrieben, empfiehlt es sich, das Passwort an einem gesonderten Ort zusätzlich gesichert aufzubewahren. Der Startbildschirm erinnert dann auch vollständig an den des medCompact.

medHybrid Display mit Statuszeile – V.24 Modus

Da sich das medHybrid – bis auf Kleinigkeiten – so verhält, wie das medCompact, sei auf die obigen Kapitel verwiesen. Auch bei den Treibern und der zugehörigen Installation kommen die identischen Installationsroutinen zum Einsatz.

Lediglich der Ruhemodus ist im Menü nicht mehr vorhanden, der scheint wohl der Verheiratung beider Anwendungen zum Opfer gefallen zu sein.


Bezahlanwendung

Um eine elektronische, bargeldlose Bezahlung vorzunehmen, müssen Kartenlesegeräte in Deutschland diese sog. Transaktionen über einen zertifizierten Netzanbieter durchführen. Deshalb ist das medHybrid auch nur über Anbieter zu bestellen, die diese Funktionalität bieten können. Für die Bezahlanwendung ist somit eine eigene Inbetriebnahme und Konfiguration erforderlich, die meistens durch den Netzanbieter erfolgt. Unser medHybrid war soweit vorkonfiguriert, dass man dieses nur noch über LAN das „Bezahl-Netz“ zur Verfügung stellen musste und danach waren sofort Transaktionen möglich. Natürlich kann man diesen Zugang auch mit einem normalen Analog- oder ISDN-Telefonanschluss zur Verfügung stellen.

Für eine bargeldlose Bezahlung gibt es nun zwei Möglichkeiten:

1.)  Man tippt den Betrag direkt über die Tastatur am Gerät ein und bestätigt diesen. Danach führt das Gerät durch den Bezahlvorgang mit Karte und druckt den entsprechenden Bon aus.

2.)  Das Praxisprogramm hat eine sog. Kassenschnittstelle und man kann den Bezahlvorgang komfortabel vom PC-Programm aus steuern.


Überprüfungs- und Testprogramm – medView

Das für alle Kartenterminals der medline Reihe konzipierte Test- und Überprüfungsprogramm funktioniert auch mit dem medHybrid.

Hier ist gesondert zu beachten, dass eine zu lesende Karte angefordert werden muss.

Dies ist durch Drücken der kleinen, symbolisierten Karte mit der Aufschrift 1 oben links in der Ecke möglich. (siehe roter Kreis in der Abbildung.)

Testprogramm medView – medHybrid


Kompatibilität zu Primärsystemen / Praxisprogrammen

Die Aussagen zu diesem Kapitel unter medCompact treffen auch auf das medHybrid unter der Gesundheitsanwendung zu.

Ob das Primärsystem des Leistungserbringers eine Kassenschnittstelle integriert hat, ist in der Hypercom-Kompatibilitätsliste leider nicht zu finden.

Für die Bezahlanwendung steht so eine Liste also noch aus. Hier hilft nur, sich bei seinem Softwarehersteller zu erkundigen. Bei einigen größeren Praxisprogrammen konnte eine funktionierende Kassenschnittstelle gefunden und erfolgreich getestet werden.

Fazit

Auch beim medHybrid handelt es sich um ein hochwertig verarbeitetes und formschönes Kartenlesegerät, das für den Leistungserbringer wie den Patienten einfach zu bedienen und zu handhaben ist.

Die Installation und Einrichtung verläuft ebenfalls problemlos.

Durch das Konzept zwei Anwendungen in einem Gerät zu verbinden, ist es gerade für Leistungserbringer interessant, die wenig Platz auf dem Tresen haben, aber trotzdem gerne, neben dem Auslesen der Versichertenkarten, ihren Patienten auch das bargeldlose Zahlen ermöglichen zu wollen.

Die Bedienungsanleitungen und Beschreibungen sind verständlich und übersichtlich gehalten und helfen bei den meisten Problemen.

Die Homepage des Herstellers www.medline.hypercom.com bietet alle nötigen Informationen und ist ebenfalls übersichtlich gehalten. Es sind alle Treiber und Dokumentationen zu finden und eine FAQ ist ebenfalls vorhanden.

Hypercom gibt für das medHybrid keine UVP an, da die verschiedenen Netzbetreiber, die das Gerät vermarkten, unterschiedliche Finanzierungsmodelle anbieten.

Es ist zu erwähnen, dass man neben den Kosten bzw. Leasingkosten des Gerätes auch unterschiedliche Transaktionskosten pro Bezahlung hat. Ein Vergleich der Netzanbieter lohnt auf alle Fälle.

Eine Übersicht der Anbieter des medHybrid findet sich ebenfalls auf der Hypercom-medline-Homepage und ist unter folgendem Link zu finden:

https://www.medline-online.com/fileadmin/medline_relaunch/Bezugsquellen/Bezugsquellen-Vertriebspartner__medHybrid.pdf

Testbericht Hypercom eHealth Kartenlesegeräte medCompact – medMobile – medHybrid


Einleitung

Ich hatte die Gelegenheit einige Geräte von Hypercom zu testen und werde im Folgenden in einer Artikelserie über meine Erfahrungen ausführlich berichten. Im ersten Teil geht es um das medCompact, in den weiteren kommenden Teilen um die Treiber und das medMobile und das medHybrid.

Der Hersteller Hypercom bietet ein komplettes Produktportfolio an Kartenlesegeräten rund um die elektronische Gesundheitskarte an. Dazu gehören zwei stationäre Leser (medCompact und medHybrid), ein mobiler Leser (medMobile) und eine Einbaulösung für Selbstbedienungskonzepte (medModular) für z.B. eHealth-Kiosksysteme bei der Anmeldung.


medCompact, medMobile und medHybrid

Dieser Testbericht geht dabei nur auf die von den KV / KZV bezuschussungsfähigen Kartenlesern medCompact, medMobile und medHybrid ein und soll Ärzten, Zahnärzten und anderen Leistungserbringern einen Überblick über die eHealth-Kartenleser der Firma Hypercom geben.

Alle drei Kartenleser haben eine Zulassung der gematik (BCS bzw. mobKT) und können somit auch ohne Hardwaretausch durch einfaches Softwareupdate für die Phase 2 der elektronischen Gesundheitskarte im Online-Fall benutzt werden.

medCompact

Das medCompact wird in der Basisversion mit einem großen Kartenleser für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bzw. die Krankenversichertenkarte (KVK) und einem verriegeltem Kartenleser für den Heilberufsausweis (HBA) ausgeliefert. Diese sogenannte 2-Slot Variante stellt für Hypercom das Standard-Gerät dar, das alle Ansprüche eines Leistungserbringers an ein stationäres BCS-Kartenlesegerät erfüllt.

Zusätzlich befinden sich an den Seiten weitere 3 SMC-Kartensteckplätze. Diese sind für kleine Chipkarten geeignet, deren Größe man von den SIM-Karten der Mobiltelefone kennt. Diese Kartensteckplätze werden aber erst für die Online-Phase der Gesundheitskarte interessant.

Zusätzlich bietet Hypercom das Gerät auch als 1-Slot Variante mit nur einem großen Leser für die eGK / KVK an.

Für die Online-Phase sind dann noch weitere Leser mit mehreren HBA-Slots vorgesehen.

Verpackung und Lieferumfang

Das medCompact wird in einem praktischen, umweltfreundlichen Papp-Karton geliefert, der auch direkt als Versandkarton benutzt werden kann.

Nach dem Öffnen der Verpackung fällt einem sofort das umfangreiche Zubehör des Terminals ins Auge, dazu gehört:

–          Serielles V.24 Anschlusskabel

–          USB Anschlusskabel

–          LAN Kabel (wichtig für Online-Phase)

–          CD mit Treibern für Windows, Linux und MAC inkl. ausführlicher Bedienungsanleitung und weiteren Hilfsprogrammen

–          Ausgedruckte Kurzbedienungsanleitung mit weiteren Hinweiszetteln

–          Sicherheitshinweis zum Siegel

–          Reinigungskarte für die Chipkartenkontaktierung

–          Steckernetzteil (unter dem medCompact)

Nach dem Herausnehmen des Zubehörs befindet sich unter einer Schutzebene das Hauptgerät – medCompact. Es ist nochmals zusätzlich in einer Plastiktüte verpackt.

medCompact 2-Slot Kartenlesegerät

Gehäuse, Anschlüsse, Bedienung und Verarbeitung

Der erste Anblick erschlägt einen ein wenig und das Gerät kommt einem sehr groß vor, gerade wenn man die kleinen filigranen Signaturkartenleser gewohnt ist. Dieses Gefühl legt sich aber schnell und man lernt das Gerät zu schätzen, wenn man das medCompact erst einmal genauer betrachtet und bedient hat.

Das Gehäuse macht einen qualitativ sehr hochwertigen Eindruck, die Spaltmasse sind überall gleich und zeugen von einer guten Verarbeitung. Das große und kontrastreiche beleuchtete Display ist eine Wohltat für die Augen und zusammen mit den großen Tasten und einem sehr guten, beleuchteten Einfügetrichter für die Versichertenkarten kann dem Gerät eine barrierefreie Bedienung bescheinigt werden.

Das Display ist zusätzlich mit einer festen Linse geschützt und die Kabelanschlüsse warten mit einer pfiffigen Zugentlastung und einer Abdeckklappe auf, die mechanische Beschädigungen weitestgehend ausschließen.

Anschlüsse medCompact / Zugentlastung / Klappe

Nicht sofort ersichtlich ist das Öffnen der Zugentlastung. Nach Studium der Bedienungsanleitung und unter Zuhilfenahme der ausführlichen FAQ auf der Hypercom medline Homepage, zeigte sich aber, dass man diese einfach durch schieben – ohne Einsatz von Werkzeugen – öffnen kann.

Als Anschlüsse finden sich unter dem Gerät:

–          Stromversorgung

–          Seriell – V.24 (für den Anschluss an das Primärsystem)

–          USB-Slave (für den Anschluss an das Primärsystem)

–          USB-Master (für zukünftige Erweiterungen z.B. Fingerabdruckleser)

–          2 LAN Buchsen im Switch Betrieb (für den zukünftigen Anschluss im eHealth-KT Modus – Online-Phase)

Alle Anschlüsse sind durch einen Deckel geschützt und sind nicht sichtbar.

Das Gerät kann durchgängig von oben mit einer Hand bedient werden und besitzt dafür auch die nötige Stand- und Rutschfestigkeit. Es macht dadurch am meist beengten Empfangstresen seine leichte Übergröße bei Weitem wieder wett.

Zusätzlich kann man das medCompact mit einem Standardsicherheitsschloss (sog. Kensington Lock) vor Diebstahl schützen.

Inbetriebnahme, Installation und Nutzung

In der Phase 1 (sog. Basis Rollout) kann das Gerät über die serielle Schnittstelle V.24 oder USB angesteuert werden. Bei USB-Betrieb empfiehlt  die Bedienungsanleitung, die Treiber vor dem Anschluss am PC zu installieren. Eigene Tests haben aber gezeigt, dass es auch in umgekehrter Reihenfolge funktioniert.

Inbetriebnahme

Nach dem Anstecken der Stromversorgung fährt das Gerät das erste Mal hoch und man muss ein mindestens 8-stelliges Administratorpasswort vergeben. Dieses Passwort sollte man sich gut merken. Besser ist es, dieses Passwort aufzuschreiben, in einen Umschlag zu stecken und für später an einem gesicherten Ort zu hinterlegen. Es wird für Konfigurationen und auch für das Update zur Online-Phase zwingend benötigt.

Danach sieht man dann im Display den Startbildschirm, der in 3 Teile aufgeteilt ist:

–          Überschrift – Gesundheitskarte

–          Benutzer-Ein/Ausgabe- und Menübereich

–          Statuszeile

Die Stauszeile informiert einfach und übersichtlich über den aktuellen Zustand / Modus des Kartenlesers und ist sehr hilfreich bei allen Supportfragen. Zusätzlich ist sie wirklich nützlich bei der eigenen Fehlersuche, wenn mal etwas nicht so richtig funktioniert.

Display mit Statuszeile V.24 Modus

Nach dem Drücken der Menü-Taste kommt man in eine gut geordnete Menüstruktur, in denen man Informationen zum Gerät, einen vollständigen Selbsttest und andere praktische Konfigurationsmöglichkeiten hat. So gibt es z.B. auch einen sog. Ruhemodus, der im Gerät in eine Art Stromsparmodus aktiviert und dabei auch das Display und den Leuchtbalken ausschaltet. Auf alle Menüpunkte soll hier aber nicht weiter eingegangen werden, da dies den Rahmen des Testberichts sprengen würde.

Nun muss man sich entscheiden, ob man das Gerät seriell am COM-Port des Praxis-PCs oder am USB-Anschluss betreiben möchte.

Nach dem ersten Start ist das Gerät standardmäßig auf V.24 eingestellt. Auf USB ist es leicht im Menü mit Hilfe des Administratorpasswortes umkonfiguriert. (Menü-Punkt: Kommunikation -> USB)

Je nach gewollter Anschlussart, muss nun dann entweder das serielle Kabel oder aber das USB Kabel an das medCompact und den Praxis-PC angeschlossen werden.

Arzneimitteltherapiesicherheit mit der eGK


Foto flickr creative commons CC-Lizenz. Autor: xxrobot

Nach vorläufigem Ende des elektronischen Rezeptes, das historisch gesehen einer der wesentlichen Gründe für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gewesen ist,  war es zunächst ruhig geworden um das Thema Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS). Mehrfach ist der Ruf laut geworden das Thema AMTS auch ohne elektronisches Rezept wieder aufzugreifen, nun gibt es auch einen neuen Modelversuch hierzu: Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe startet im Bochumer Stadtteil Wattenscheid unter dem Namen „TEAM eGK“ ein Pilotprojekt zur Arzneimitteltherapiesicherheit: Die Medikationsdaten der Kunden von bis zu 19 teilnehmenden Apotheken werden dabei auf einem zentralen Server gespeichert. Mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sollen die Daten erstmals apothekenübergreifend abrufbar sein.

Zur Erklärung: Grundsätzlich haben bereits alle Apotheken ihre Kundenkarten mit der Arneimittelhistorie des Patienten, so dass Unverträglichkeiten der Medikamente untereinander, z.B. von Rezepten verschiedener Ärzte, die nicht notgedrungen voneinander wissen müssen, in einer einzelnen Apotheke rasch auffallen sollten. Das ändert sich aber, wenn der Patient einige Medikamente  in einer anderen Apotheke einlöst, die seine weitere Medikation nicht kennt.

Bislang wurden von den Apotheken wettbewerbsrechtliche Gründe aufgeführt, die einer solchen AMTS Prüfung entgegen stehen, man fürchtete, dass die Konkurrenz Apotheke Einblick in die eigene Kundenkarte bekäme.

Nun werden die Daten über die verschreibenden Ärzte oder die Apotheke  anonymisiert gespeichert. Wettbewerbliche Bedenken könne man daher ausschließen, so der Sprecher.

Man wird sehen, wie erfolgreich dieses Modell werden wird. Bislang waren die Apotheken durch das Ende des elektronischen Rezeptes nicht an der neuen Pojektleiterstruktur der gematik beteiligt gewesen. Man kann sich vorstellen, dass dieses Modell in einem offiziellen Projekt der gematik münden könnte, falls es erfolgreich verläuft.

Ich persönlich bin auch der Meinung, das wir vom elektronischen Rezept auch noch hören werden, wenn auch technisch ganz anders, als damals gedacht.

Quelle:

Heise

Apotheke adhoc