Bundesweite Pauschalen für die Kartenlesegeräte sind bekannt


Gestern wurden die genauen Zahlen für die bundesweiten Pauschalen zur Erstattung der Anschaffungskosten für die Kartenlesegeräte für die eGK veröffentlicht. (Link  nur für Abonnenten: Ärztezeitung)

Schon zuvor war bekannt geworden, dass eine Einigung erfolgt war, die genauen Zahlen sind erst jetzt bekannt geworden.

Die Ärztezeitung berichtet wörtlich:

Nach Informationen der „Ärzte Zeitung“ sollen die Niedergelassenen für die Anschaffung eines stationären Lesegerätes 355 Euro erhalten und für mobile Geräte 280 Euro. Für die Installation gibt es 215 Euro. Die Beträge sollen so berechnet sein, dass die Niedergelassenen dafür auf jeden Fall ein Lesegerät bekommen – wer technisch anspruchsvollere und leistungsfähigere Varianten möchte, muss etwas drauflegen.

Erwartungsgemäß liegen die Zahlen unter den seinerzeit in Nordrhein vereinbarten Summen. Die Kassen waren mit Aussagen zum Basisrollout bislang sehr zurückhaltend gewesen. Nach der Bekanntgabe des Änderungsantrages zum GKV Finanzierungsgesetzt, das heute im Bundestag beschlossen wird, in dem die Kassen „bestraft“ werden, wenn sie nicht bis Ende 2011 10% ihrer Mitglieder mit der neuen eGK versorgt haben wird allgemein erwartet, dass bundesweit auftretende Kassen verstärkt in Nordrhein mit der Ausgabe der eGK beginnen, da dort inzwischen ausreichend Lesegeräte installiert sind, um so die 10% Hürde zu nehmen.

Aber auch in den anderen Regionen müssen die Kassen nun  ein Interesse daran haben, dass möglichst viele Praxen in die Lage versetzt werden, die eGK auch lesen zu können.

Quelle Ärztezeitung:

Pauschale Kartenlesegeräte _11_nov_2010

weiterführende Artikel:

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Wie von mir berichtet, drohen den gesetzlichen Krankenkassen empfindliche Geldstrafen, wenn sie nicht bis Ende 2011 mindestens 10% ihrer Versicherten mit der Gesundheitskarte ausstatten.

In einer aktuellen Stellungnahme protestiert der GKV Dachverband gegen diese Gesetzesänderung, die unmittelbar bevorsteht:

„Den vorgeschlagenen Änderungsantrag, wonach die Kassen mit einer Kürzung ihrer Verwaltungskosten in Höhe von zwei Prozent ‚bestraft’ werden, wenn sie nicht bis Ende 2011 an mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ausgegeben haben, halten wir weder für sachgerecht noch für angemessen. Vielmehr birgt er die Gefahr, dass die Kassen zu unwirtschaftlichem Verhalten gezwungen werden, um die vorgesehenen finanziellen Konsequenzen zu vermeiden.

Zurzeit müssen wir davon ausgehen, dass bis zu dem avisierten Termin bei Weitem nicht alle Arzt- und Zahnarztpraxen mit Kartenlesegeräten ausgestattet sein werden. Denn dafür müsste die Ärzteschaft bereits jetzt beginnen, umfängliche logistische Voraussetzungen zu schaffen. Wenn die Arztpraxen nicht mehrheitlich über moderne Kartenlesegeräte verfügen, müssten die Versicherten auf absehbare Zeit zwei Karten mit sich führen – eine alte und eine neue Versichertenkarte. Hinzu kommt: Ändern sich Versichertendaten, müssten zudem immer zwei Karten ausgetauscht werden, da eine Online-Aktualisierung noch nicht zur Verfügung steht.

Es drohe ein Chaos in den Praxen, wird behauptet.

Insgesamt kann man aus dieser Reaktion ableiten, dass die Kassen nicht vor hatten 2011 bereits mit der Ausgabe der eGK zu beginnen. Ansonsten ist die Reaktion nicht verständlich. Die Hersteller der Lesegeräte und der damit verbundenen Hardware jedoch können die Geräte nicht beliebig vorrätig halten und sind erwiesenermaßen wirtschaftlich teils bereits am Ende, haben sie doch große Investitionen getätigt, ohne bislang damit Umsätze tätigen zu können. Folgerichtig begrüßt der Dachverband BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) die Maßnahme des Bundesgesundheitsministers.

Eine Stellungnahme des Bundesgesundheitsministers auf die Reaktion der GKV liegt bereits vor:

Zu den wiederholten Mahnungen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu bremsen, sagt Staatsekretär Stefan Kapferer: „Ein modernes Gesundheitswesen benötigt funktionsfähige und sichere Wege der elektronischen Kommunikation und eine elektronische Gesundheitskarte. Patienten und Versicherte erwarten zu Recht, dass der Austausch
von Informationen zwischen Ärzten sicher und der Datenschutz gewährleistet ist und dass im Notfall wichtige medizinische Informationen schnell zur Verfügung stehen. Das soll das neue System leisten, außerdem wird die Karte zukünftig die unberechtigte Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zu Lasten der Versichertengemeinschaft verhindern. Das spart Kosten und sollte im Interesse der Kassen sein.
Es ist mir unverständlich, wie die Kassen heute Regelungen in Frage stellen können, die sie gestern noch selbst beschlossen haben. Ich fordere alle Beteiligten auf, sich an die gemeinsamen Absprachen zu halten und diese zügig umzusetzen.“

Demnach ist eine Änderung des Vorhabens nicht zu erwarten. Zu Recht, wie ich meine.

[Update vom 8.11.10]: Den originalen Gesetzestext bzw. den Änderungsantrag gibt es hier.

Quellen:

Welt

BMG Bund

Stellungnahme GKV

Stellungnahme BITKOM

Gesetzestext / Änderungsantrag

eHealth Report


In den Medien ist in den letzten Tagen über den eHealth Report berichtet worden, der im Auftrag der Bundesärztekammer erstellt worden ist. Unter anderem messen Ärzte demnach  von den Anwendungen der elektroni­schen Gesundheitskarte den Notfalldaten  die größte Bedeutung  bei. 76 Prozent sehen in einer elektroni­schen Speicherung von Notfalldaten einen großen bis sehr großen Nutzen. Aber auch Skepsis bezüglich des Datenschutzes wird deutlich.

Damit man nun selbst hineinsehen kann, sei an dieser Stelle auf den Originaltext hingewiesen, den man hier finden kann:

Langversion

Kurzfassung

Der Report wurde in einer Pressekonferenz präsentiert, das Statement von Dr. Franz-Josef Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer auf dieser Pressekonferenz kann hier nachgelesen werden.

Quelle:

Bundesärztekammer

„Krankenversichertenkarte erfüllt nicht die heutigen Datenschutzstandards“


so die BITKOM, der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM). Gemeint ist die alte KVK, die bisherige Krankenversicherungskarte.Der BITKOM zufolge ist es höchste Zeit, die alte Krankenversichertenkarte abzuschaffen, da sie nicht die heutigen Datenschutzstandards erfülle. Aufgrund mangelnder Datenverschlüsselung lassen sich die Karten mit einem handelsüblichen Lesegerät ohne weiteres auslesen. Statt einem Speicherchip enthält die elektronische Gesundheitskarte einen Mikroprozessor, der die verschlüsselte Speicherung der Daten ermöglicht.

Die Bitkom weist darauf hin, dass mit der Gesundheitskarte  Patienten selbst entscheiden können, wer ihre medizinischen Daten einsehen darf. Ärzte haben dann nur nach Freigabe durch die Patienten Zugriff auf die Daten, Notfalldaten ausgenommen.

Quelle

Europaticker