NRW plant flächendeckenden elektronischen Arztbrief, falls notwendig unabhängig vom Stand der bundesweiten Telematikinfrastruktur


Nach Informationen der Ärztezeitung und einer Pressemitteilung des NRW Gesundheitsministeriums zu Folge ist in NRW eine flächendeckende Versogung mit einem elektronischem Arztbrief geplant, wenn die Modellversuche in Düren erwartungsgemäß erfolgreich sein sollten.

Die Briefe werden mit dem in NRW eingeführten elektronsichen Arztausweis signiert, der ebenso schon zur rechtsgültigen Signatur der elektronischen KV Abrechnung im niedergelassenen Bereich (Signatur der Gesamtaufstellung) verwendet wird.  Die Übermittlung soll offenbar über KV Safenet erfolgen.

Soweit zu erfahren war,  soll die Anwendung in Nordrhein und Westfalen-Lippe ausgerollt werden – unabhängig vom Stand der Entwicklung einer bundesweiten Telematik-Infrastruktur unter Führung der gematik, wie es in der Ärztezeitung heisst.

Quelle:

Pressemitteilung NRW Gesundheitsministerium

Ärztezeitung

Gedanken zum elektronischen Rezept


Wer sich als Arzt in diesen Tagen unter dem Blickwinkel medizinischer Fehlbehandlungen im Funk und Fernsehen umsieht und dabei die perspektivische Möglichkeit des – nur zurückgestellten, aber nicht völlig fallengelassenen – elektronischen Rezeptes im Hinterkopf hat, dem sollte ein Fall aufgefallen sein: der Bericht  einer offenbaren akzidentellen Überdosierung von Augentropfen um den Faktor 1000 mit der Folge von Augenschäden.
An dieser Stelle soll nicht beleuchtet werden, ob die Berichte zutreffen, oder nicht, ob sie unvollständig sind, oder nicht.
Mir geht es hier nur um ein Detail:

““Es war wohl ein Übermittlungsfehler vom Arzt an die klinikeigene Apotheke“, erklärte Kliniksprecher Martin Mackenberg-Hübner. “ wird in einem Bericht zitiert.

In den Kliniken ist es üblich, dass Rezeptanforderungen per FAX oder E-Mail weitergeleitet werden. Dabei kam es dem Fernsehbericht zufolge zu einem Übermittlungsfehler. Das “m” von mg (Milligramm) sei, so der Bericht, versehentlich in der Dosierungsangabe nicht übermittel worden, die Dosierung somit um den Faktor 1000 zu hoch gewesen.
Unabhängig davon ob dies zutrifft oder nicht, eines darf an dieser Stelle festgehalten werden: mit dem elektronischen Rezept gibt es solche Fehlermöglichkeiten nicht.
Fehlerquellen dieser Art sind bei Übermittlungen von Rezepten per FAX, manuellem Abschreiben, womöglich E-Mail etc. nie ganz auzuschließen, fallen aber meistens auf, bevor Schaden entsteht, weil irgendjemand den Fehler frühzeitig bemerkt. Falls aber nicht, wie in diesem Fall, kann durchaus grosser Schaden entstehen.
Aus meiner Sicht sollte dies mit ein Grund sein, das elektronische Rezept in welcher Art auch immer wieder auf die Tagesordnung zu setzen.

Quellen:
Wdr
Berliner Umschau
Solinger Tageblatt

Stellungnahme der gematik zur abgewiesenen Klage


Mittlerweile liegt eine Stellungnahme der gematik zur abgewiesenen Klage gegen die Gesundheitskarte vor.

Darin wird unter anderem auch das Informationsdefizit zum Thema beklagt, auf das ich in diesem blog und im Januarheft der eHealth.com schon hingewiesen hatte.

Wer die Stellungnahme im Wortlaut lesen will kann das hier tun:

Quelle:

Stellungnahme der gematik

Nachtrag zum Artikel: Zur Bedeutung der fehlerhaften Karten


mitlerweile hat der Dienstleister, der die betroffnen Karten hergestellt hat, eine Pressemitteilung herausgegeben.Den Originalartikelartikel zum Thema finden Sie weiter unten im blog.

Quelle:

itsc

Zur Bedeutung der fehlerhaften Karten


In der Presse wurde in den letzten Wochen berichtet, dass eine Minderzahl von elektronischen Gesundheitskarten mit einer fehlerhaften PIN ausgeliefert wurden. Einige Krankenkassen beeilen sich schon, mitzuteilen, dass ihre Karten alle in Ordnung sind.
Es wird also Zeit, einmal einen Überblick zu geben, was es mit den PINs auf der eGK auf sich hat.
Im Grunde gibt es drei PINs für den Patienten:

Die Privat-PIN („PIN@home“)
Eine PIN für das „Versicherter@home“ Szenario, mit dem sich der Versicherte zumindest perspektivisch gegenüber der Krankenkasse zum Beispiel am heimatlichen Computer auf der Internetseite der Kasse, oder auch an einem Terminal in der Geschäftsstelle ausweisen kann. Diese ersetzt die bisherige „login – passwort“ Situation, die man ansonsten bislang verwendete. Diese PIN sollte mitsamt der Karte erzeugt werden oder wird passend zur Karte erzeugt, wenn sie ausgegeben wird. Man kennt ähnliches  von seiner Bank mit dem PIN Brief.

Die Praxis-PIN
Hier handelt es sich ausdrücklich um eine weitere PIN, die von der oben genannten zu unterscheiden ist. Sie wird im Auslieferungszustand als Null-PIN auf der eGK erzeugt. Der Versicherte selbst soll sich nun eine eigene PIN ausdenken und diese, z.B. in Anwesenheit des Arztes, auf die Karte schreiben lassen.Diese PIN ist also der geschützten Infrastruktur vorbehalten und dient zur Freischaltung von freiwilligen Modulen der kommenden Infrastruktur. Nur wenn beide Karten, die Gesundheitskarte und der Heilberufeausweis des Arztes (bzw. dessen Signaturkarte) im Leser stecken und beide PINS, die des Arztes und die selbst gewählte PIN des Versichten eingegeben worden sind, sind die Daten gespeichert. Zu denken wäre hier beispielhaft an die kommende elektronische Organspenderklärung oder der Notfalldatensatz.

Die Signatur PIN
Grundsätzlich ist auf der Gesundheitskarte noch eine dritte PIN technisch vorgesehen bzw. einrichtbar, eine Signatur PIN.  Damit wäre dann ähnlich wie mit dem elektronischen Personalausweis eine Signatur möglich. Meines Wissens nach ist dieses technisch denkbare Angebot an den Versicherten jedoch nicht weiter verfolgt worden, so dass diese dritte PIN absehbar keine Bedeutung haben wird.

Man kann leicht erkennen, dass diese PINs überwiegend zukünftig Verwendung finden.

Wie die WAZ berichtete, ist nun offenbar bei einigen Kassen auf einer Anzahl von Karten fälschlicherweise die Privat PIN als Nullstellen PIN ausgeliefert worden. Dies war der Praxis PIN vorbehalten. Da diese PIN aber in der Arztpraxis nicht zum Einsatz kommt, etwa bei einer zukünftigen freiwilligen Anwendung, ist das Risiko für den betroffenen Versicherten klein zumal die betroffenen Karten ausgetauscht werden.
Das theoretische Risiko besteht darin, dass jemand die frisch ausgelieferte fehlerhafte Gesundheitskarte abfängt mit der nun fälschlichen Null-PIN als Privat-PIN, sich eine PIN erzeugt und sich damit am Rechner gegenüber dem Kassenportal fälschlicherweise als die Person ausweist, für die die Karte eigentlich gedacht war und dort auf Daten zugreift.
Bei der Praxis-PIN wird die Null-PIN toleriert, weil die PIN dort in der Praxis vor dem Arzt benutzt würde, der sich mit dem Passfoto auf der Karte durch Augenschein von der Identität des Versicherten überzeugen muss. Die Privat-PIN jedoch ist dazu gedacht, zu Hause am Computer gegenüber dem Kassenportal benutzt zu werden.
Da im Augenblick aber noch keine Anwendungen für diese PINS existieren, scheint das Risiko mehr theoretischer Natur zu sein.

Quellen:
DAK
WAZ
Heise

Wir brauchen einen besseren Informationsaustausch für die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen


Bei vielen Veranstaltungen, die ich in den letzten Monaten  zum Thema eGK besucht habe, vertraten kritische Ärzte immer wieder die These, dass Versichertenstammdatenupdate (VSD-update)  bedeute, der Versicherte komme zum Arzt, teile der Arzthelferin seine neuen Daten mit (z.B. Wohnortwechsel, Namensänderung) und diese trage dann die neue Anschrift via Praxisverwaltungssystem (PVS)  in die Karte ein. Weil das so sei, müssten die Ärzte, so heißt es dann weiter, natürlich den VSD-update ablehnen und gegen den zusätzlichen Verwaltungsaufwand in der Arztpraxis protestieren.

Tatsächlich jedoch geht der Versicherte wie bisher auch zu seiner Krankenkasse und teilt dieser seine neue Stammdaten mit. Perspektivisch kann der Versicherte das auch online erledigen, natürlich auch schriftlich oder im persönlichen Kontakt mit seinem Sachbearbeiter in der Krankenkasse.

In der kommenden Onlinephase des Rollouts steckt der Arzt die eGK dann in das Lesegerät und automatisch (!) ohne weiteres Zutun des Arztes wird geprüft, ob ein aktualisierter VSD vorliegt, wenn ja,  wird dieser direkt auf die Karte geschrieben.

Die Argumentation zum zusätzlichen Verwaltungsaufwand erscheint somit unsachlich und vorgeschoben.

Hier wird schlaglichtartig deutlich, dass möglicherweise ein erhebliches Defizit in der bisherigen Kommunikationsstrategie sowohl für Fachbereiche, als auch für Versicherte besteht. Es ist offenbar nicht gelungen, auch nur die einfachsten sachlichen Informationen  über die kommende Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen zu vermitteln.

Die Verantwortlichen haben sich in der Vergangenheit nach meinem Eindruck zu sehr mit Informationen zu dieser Thematik zurückgehalten. Gründe dafür sind jedenfalls nicht transparent.

Es ist nun aber höchste Zeit, die beschlossenen Inhalte der Onlinephase, wie den VSD Update und die qualifizierte Signatur, perspektivisch auch den Notfalldatensatz und die elektronische Fallakte (eFA) den zukünftigen Anwendern näher zu bringen und sei es nur um „Missverständnissen“ der eingangs aufgeführten Art von vorneherein vorzubeugen.

Hierzu sollte ein sachlicher Informationsaustausch zum Thema eGK und Telematikinfrastruktur inklusive der zukünftigen Möglichkeiten etabliert werden. Damit würde mehr als bisher dem bislang durch Informationsdefizit stark verunsicherten Anwender vermittelt, was die zukünftigen Entwicklungen in diesem Bereich an neuen und eben auch positiven Leistungen zu bieten haben.

Aus meiner Sicht ist die gematik zusammen mit den Gesellschaftern der gematik aufgerufen, die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, insofern dies nicht bereits geschehen ist.

Nachdem Ende Dezember 2011 der online rollout Stufe 1 also die Einführung von Online  Abgleich der Versichertenstammdaten und qualifizierter Signatur beschlossen worden ist, wäre es aus meiner Sicht höchste Zeit hierfür.

Dieser Artikel erscheint nur gering verändert in der nächsen Printausgabe der e-Health.com (2-12)

Versichertenstammdatenmanagement und qualifizierte Signatur wird eingeführt.


Die als Alternative 2012 bezeichnete beschleunigte Einführung des VSDM (Versichertenstammdatenmanagement) wurde am Montag von der Gesellschafterversammlung der gematik mit einigen Änderungen beschlossen. So soll zusätzlich die qualifizierte Signatur eingeführt werden.

In der Meldung der gematik heisst es dazu:

Mit der Anwendung Versichertenstammdatenmanagement wird technisch die gesetzliche Vorgabe des § 291 Abs. 2b SGB V umgesetzt, nach der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Zahnärzte und Einrichtungen verpflichtet sind, die vorgelegte eGK bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal auf Gültigkeit und Aktualität der Versichertendaten zu prüfen.

und weiter heisst es:

Dazu gehört zum einen die Anwendung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM). Zum anderen aber als Mehrwert die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Sie ist in der elektronischen Kommunikation und Datenhaltung als Äquivalent zu einer handschriftlichen Unterschrift des (Zahn-)Arztes unerlässlich und bildet die sichere Basis für nahezu jegliche medizinische Anwendung, z. B. für Arztbriefe oder den Notfalldatensatz. Auch die Abrechnung kann damit weitergehend elektronisch umgesetzt werden.

Über Details werde ich berichten, sobald sie vorliegen.

Quelle:

gematik

Deutches Ärzteblatt

Pressemitteilung GKV Spitzenverband

Kassen müssen bis Ende 2012 70% der Versicherten mit der eGK ausgestattet haben


Bis Ende 2012 müssen 70 Prozent der Versicherten mit der neuen Chipkarte ausgestattet werden. Sonst drohen den Kassen finanzielle Einbußen.

In einem Änderungsantrag zum Versorgungsstrukturgesetz wird vorgeschrieben, dass Kassen, die bis Ende 2012 die 70 Prozentquote nicht erreichen, im Jahr 2013 ihre Verwaltungskosten einfrieren müssen: „Bei Krankenkassen, die bis zum 31. Dezember 2012 nicht an mindestens 70 Prozent ihrer Versicherten elektronische Gesundheitskarten nach § 291a ausgegeben haben, dürfen sich die Verwaltungsausgaben im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2012 nicht erhöhen“, heißt es im Antrag der Regierungskoalition wörtlich.

Von allen Insidern inkl. den meisten Krankenkassenvertretern, die ich persönlich gesprochen habe wurde dieser Schritt seit längerem erwartet. Bislang müssen die Kassen bis Ende 2011 10% der Versicherten mit der neuen Karte ausstatten, wenn sie keine Einbußen in Kauf nehmen wollen.

Quelle:

DAZ Online

Neues zu Celectronic Geräten


Heute erreichte mich eine E-Mail von Rainer Czmok,Vertriebsleiter Celectronic eHealth Division, der mich dankenswerterweise mit neuen Bildern und Daten zu den Celectronic Geräten versorgte. Unter anderem habe ich damit einen älteren Artikel zu diesen Geräten aktualisiert. In naher Zukunft werde ich über die neuen Daten an dieser Stelle berichten. Herzlichen Dank an Herrn Czmok.

Testbericht Hypercom eHealth Kartenlesegeräte medCompact – medMobile – medHybrid 4. Teil


Hier nun der 4. und letzte Teil der Testberichtserie. Die weiteren Teile finden Sie hier:

Teil 1

Teil 2

Teil 3

kompletter Bericht in pdf Format zum Download

medHybrid

Das medHybrid besitzt einen Sonderstatus unter allen anderen verfügbaren eHealth-BCS Kartenlesegeräten. Es handelt sich hierbei nämlich nicht nur um ein reines Versichertenkarten-Lesegerät, sondern auch noch um ein vollständiges Bezahlterminal für den Einsatz von EC oder Kreditkarten.

Dieser interessante Schritt von Hypercom, so ein Kombiterminal zu entwickeln, liegt aber auf der Hand, da diese Firma ja hauptsächlich aus dem Umfeld des elektronischen Bezahlens kommt.

Einsatzgebiete finden sich in den Anmeldungen von (Zahn-)Arztpraxen, Klinken und ggf. auch am Tresen in der Apotheke. Dort kann dann der Patient – neben dem Auslesen seiner Versichertenkarte – auch bargeldlos bezahlen. Dies rechnet sich heutzutage gerade in Anbetracht steigender individueller Gesundheitsleistungen (Igel) oder aber auch nur bei den reinen Praxis- oder Krankenhauszuzahlungen.

Dazu hat das medHybrid zwei große Kartenleser, einer ist für die Versichertenkarten reserviert und ein anderer kommt bei den Bezahlkarten zum Einsatz. Außerdem verfügt das medHybrid über 4 Steckplätze für kleine Chipkarten (SMC / SAM), wobei davon zwei der Gesundheitsanwendung und zwei der Bezahlanwendung zugeordnet sind.

Das Basisgerät gibt es normal mit Drucker, der rein für den BON-Ausdruck vorgesehen ist. Sollte das medHybrid an einer Kasse angeschlossen sein, die einen eigenen Drucker hat, kann man auch ein medHybrid ohne Drucker benutzen.

Verpackung und Lieferumfang

Das medHybrid wird in einem praktischen, umweltfreundlichen Papp-Karton geliefert, der auch direkt als Versandkarton benutzt werden kann.

Nach dem Öffnen der Verpackung scheint es – abhängig vom Lieferanten – einen unterschiedlichen Lieferumfang zu geben. Bei unserem Testgerät wurde folgendes vorgefunden:

–       medHybrid Hauptgerät mit Drucker

–       Serielles V.24 Anschlusskabel

–       USB Anschlusskabel

–       CD mit Treibern für Windows, Linux und MAC inkl. ausführlicher Bedienungsanleitung und weiteren Hilfsprogrammen

–       Ausgedruckte Kurzbedienungsanleitung mit weiteren Hinweiszetteln

–       Sicherheitshinweis zum Siegel

–       AHT Dokumentation (Bezahlfunktionen)

–       Ergänzungen zu AHT

–       Reinigungskarte

–       Tischnetzteil mit Anschlusskabel

Es muss wohl erwähnt werden, dass das AHT ein weit verbreitetes Bezahlterminal der Firma Hypercom ist und es sich beim medHybrid um ein ähnliches Gerät mit Erweiterung für die Gesundheitskarte handelt.

medHybrid mit Drucker

Gehäuse, Anschlüsse, Bedienung und Verarbeitung

Beim ersten Anblick meint die Erinnerung, dass man dieses Gerät irgendwo schon einmal gesehen hat. Es hat äußerlich schon mehr die Anzeichen eines Lesegerätes zum elektronischen Bezahlen. Vielleicht liegt es aber auch an der weiten Verbreitung des kleinen Bruders in mehreren großen Discount-Märkten.

Auch dieses Gehäuse macht einen qualitativ sehr hochwertigen Eindruck, die Spaltmasse sind überall gleich und zeugen ebenfalls von einer guten Verarbeitung.

Das medHybrid ist mit einem grünlichen, kontrastreichen Grafikdisplay ausgestattet und verfügt über ein gummiertes hinterleuchtetes Tastaturfeld, das einen zusätzlichen Sichtschutz aufweist. Auch dieses Display ist durch eine feste Linse vor mechanischen Beschädigungen geschützt und die Tasten lassen sich angenehm bedienen.

Auch hier findet sich – ähnlich zum medCompact – eine Zugentlastung hinter den zahlreichen Anschlussbuchsen.

Anschlüsse medHybrid / geöffnete Zugentlastung

Als Anschlüsse finden sich:

–       Stromversorgung

–       2x Seriell – V.24 (für den Anschluss an das Primärsystem bzw. Kassensteuerung)

–       USB-Slave (für den Anschluss an das Primärsystem bzw. Kassensteuerung)

–       LAN Buchse (für die Bezahlanwendung und für den zukünftigen Anschluss im eHealth-KT Modus – Phase 2)

–       ISDN / V.34 – Modembuchse (für die Bezahlanwendung)

Das Gerät kann ebenfalls durchgängig von oben mit einer Hand bedient werden und besitzt dafür auch die nötige Stand- und Rutschfestigkeit. Es ist also wie gemacht für einen beengten Empfangstresen und durch die Doppelfunktionalität lässt sich sogar noch ein Gerät einsparen.

Inbetriebnahme, Installation und Nutzung

Da das medHybrid zum Einen die Gesundheitsanwendung und zum Anderen die Bezahlanwendung integriert hat, ist für beide Bereiche getrennt eine Inbetriebnahme nötig. Auch scheinen beide Anwendungen im Gerät getrennt zu laufen und werden je nach Anforderung automatisch aktiviert.

Gesundheitsanwendung

Hypercom hat hier größtmöglichen Wert auf Kompatibilität zum medCompact gelegt. Nach dem ersten Start der Gesundheitsanwendung muss auch hier ein mind.
8-stelliges Administratorpasswort vergeben werden, das sich gut gemerkt werden sollte. Wie schon beim medCompact beschrieben, empfiehlt es sich, das Passwort an einem gesonderten Ort zusätzlich gesichert aufzubewahren. Der Startbildschirm erinnert dann auch vollständig an den des medCompact.

medHybrid Display mit Statuszeile – V.24 Modus

Da sich das medHybrid – bis auf Kleinigkeiten – so verhält, wie das medCompact, sei auf die obigen Kapitel verwiesen. Auch bei den Treibern und der zugehörigen Installation kommen die identischen Installationsroutinen zum Einsatz.

Lediglich der Ruhemodus ist im Menü nicht mehr vorhanden, der scheint wohl der Verheiratung beider Anwendungen zum Opfer gefallen zu sein.


Bezahlanwendung

Um eine elektronische, bargeldlose Bezahlung vorzunehmen, müssen Kartenlesegeräte in Deutschland diese sog. Transaktionen über einen zertifizierten Netzanbieter durchführen. Deshalb ist das medHybrid auch nur über Anbieter zu bestellen, die diese Funktionalität bieten können. Für die Bezahlanwendung ist somit eine eigene Inbetriebnahme und Konfiguration erforderlich, die meistens durch den Netzanbieter erfolgt. Unser medHybrid war soweit vorkonfiguriert, dass man dieses nur noch über LAN das „Bezahl-Netz“ zur Verfügung stellen musste und danach waren sofort Transaktionen möglich. Natürlich kann man diesen Zugang auch mit einem normalen Analog- oder ISDN-Telefonanschluss zur Verfügung stellen.

Für eine bargeldlose Bezahlung gibt es nun zwei Möglichkeiten:

1.)  Man tippt den Betrag direkt über die Tastatur am Gerät ein und bestätigt diesen. Danach führt das Gerät durch den Bezahlvorgang mit Karte und druckt den entsprechenden Bon aus.

2.)  Das Praxisprogramm hat eine sog. Kassenschnittstelle und man kann den Bezahlvorgang komfortabel vom PC-Programm aus steuern.


Überprüfungs- und Testprogramm – medView

Das für alle Kartenterminals der medline Reihe konzipierte Test- und Überprüfungsprogramm funktioniert auch mit dem medHybrid.

Hier ist gesondert zu beachten, dass eine zu lesende Karte angefordert werden muss.

Dies ist durch Drücken der kleinen, symbolisierten Karte mit der Aufschrift 1 oben links in der Ecke möglich. (siehe roter Kreis in der Abbildung.)

Testprogramm medView – medHybrid


Kompatibilität zu Primärsystemen / Praxisprogrammen

Die Aussagen zu diesem Kapitel unter medCompact treffen auch auf das medHybrid unter der Gesundheitsanwendung zu.

Ob das Primärsystem des Leistungserbringers eine Kassenschnittstelle integriert hat, ist in der Hypercom-Kompatibilitätsliste leider nicht zu finden.

Für die Bezahlanwendung steht so eine Liste also noch aus. Hier hilft nur, sich bei seinem Softwarehersteller zu erkundigen. Bei einigen größeren Praxisprogrammen konnte eine funktionierende Kassenschnittstelle gefunden und erfolgreich getestet werden.

Fazit

Auch beim medHybrid handelt es sich um ein hochwertig verarbeitetes und formschönes Kartenlesegerät, das für den Leistungserbringer wie den Patienten einfach zu bedienen und zu handhaben ist.

Die Installation und Einrichtung verläuft ebenfalls problemlos.

Durch das Konzept zwei Anwendungen in einem Gerät zu verbinden, ist es gerade für Leistungserbringer interessant, die wenig Platz auf dem Tresen haben, aber trotzdem gerne, neben dem Auslesen der Versichertenkarten, ihren Patienten auch das bargeldlose Zahlen ermöglichen zu wollen.

Die Bedienungsanleitungen und Beschreibungen sind verständlich und übersichtlich gehalten und helfen bei den meisten Problemen.

Die Homepage des Herstellers www.medline.hypercom.com bietet alle nötigen Informationen und ist ebenfalls übersichtlich gehalten. Es sind alle Treiber und Dokumentationen zu finden und eine FAQ ist ebenfalls vorhanden.

Hypercom gibt für das medHybrid keine UVP an, da die verschiedenen Netzbetreiber, die das Gerät vermarkten, unterschiedliche Finanzierungsmodelle anbieten.

Es ist zu erwähnen, dass man neben den Kosten bzw. Leasingkosten des Gerätes auch unterschiedliche Transaktionskosten pro Bezahlung hat. Ein Vergleich der Netzanbieter lohnt auf alle Fälle.

Eine Übersicht der Anbieter des medHybrid findet sich ebenfalls auf der Hypercom-medline-Homepage und ist unter folgendem Link zu finden:

https://www.medline-online.com/fileadmin/medline_relaunch/Bezugsquellen/Bezugsquellen-Vertriebspartner__medHybrid.pdf