Frewillige Organspendeerklärung auf der elektronischen Gesundheitskarte


Die elektronische Gesundheitskarte wird voraussichtlich in diesem Jahr an mindestens zehn Prozent der Versicherten ausgegeben, so will es das Gesetz, das Ende letzten Jahres verabschiedet worden ist. Auf freiwilliger Basis wird in Zukunft auf der Karte auch eine Organspendeerklärung möglich sein, die technischen Details hierzu stehen noch aus.
„Bei der Organspende darf es keinen Zwang geben. Dafür ist die Entscheidung ethisch zu sensibel“, sagte Rösler der Rheinischen Post. Sinnvoll sei, wenn die Bereitschaft zur Organspende auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werde, die nur für Ärzte einsehbar sei, berichtet RP Online. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier, der im vergangenen Jahr seiner Frau eine Niere spendete, brachte eine Pflicht zur Entscheidung ins Gespräch. Nur 25 Prozent der Bundesbürger haben einen Spenderausweis, heisst es weiter.

RP Online

shz.de

Organspende kommt auf die Gesundheitskarte


Es mehren sich die Hinweise, dass die Organspende ein Thema für die Gesundheitskarte werden wird. Berichten zufolge hat der Petitionsausschuss des Bundestages in mehreren Vorschlägen empfohlen, die Spendenbereitschaft der Bevölkerung zu erhöhen, ein Teil dieser Vorschläge betreffen die Gesundheitskarte. Offenbar ist daran gedacht, im Rahmen der Testphase die Bereitschaft (oder Ablehnung) der Organspende auf die Gesundheitskarte einzutragen.

Bereits auf der IT Trends in Essen und der eHealth conference in Hannover waren in Auszügen die Überlegungen der Projektleiter zum Notfalldatensatz, in den wohl die Organspendebereitschaft gehören wird, zu diesem Thema erfahrbar.

Mitte des Jahres  hatte SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier angekündigt, seiner schwer erkrankten Ehefrau eine Niere zu spenden. Im Oktober kehrte der frühere Außenminister in das politische Geschäft zurück.

Nun  plädierte Berichten zu Folge Steinmeier unterdessen erneut für eine Äußerungspflicht im Falle von Organspenden. Der Politiker will in den nächsten Wochen mit den anderen Bundestagsfraktionen sprechen, um eine Gesetzesänderung herbeizuführen (Quelle).

Aus meiner Sicht wäre also für die Zukunft ein Szenario in den Arztpraxen  denkbar, in dem aus ärztlicher Sicht die Organspendebereitschaft  Teil z.B. des Checkups in den Arztpraxen werden könnte, selbstverständlich zusätzlich honoriert. Da ein Eintrag in den Organspendeausweis auf der eGK nur für Praxen möglich wäre, die am zukünftigen Online Geschehen („Stammdatenabgleich“) teilnehmen, könnten auch nur diese solche Eintragungen vornehmen und so in den Genuß eines zusätzlichen Honorares kommen.

Die Organspende könnte sich aus meiner Sicht also eignen, die Onlineanbindung der Praxen zu propagieren.

Quellen:

Oberhessische Zeitung

Ärztezeitung

Organspende und Gesundheitskarte


Angesichts der aktuellen Diskussion um die Organspende, insbesondere die Lebendspende bekannter Politiker sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass eine Erklärung zur Organspende auf der eGK als freiwillige Anwendung möglich ist, denn im Rahmen der freiwilligen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sollen auch Patientenerklärungen wie etwa der Organspendeausweis unterstützt werden.
Vor einigen Jahren ging die Diskussion sogar noch weiter: die bayerische Sozialministerin, Christa Stewens forderte Mitte 2007 in der Zeitung „Die Welt“ eine „Erklärungspflicht“ jedes Versicherten: „Zu den Pflichtangaben auf der elektronischen Gesundheitskarte sollte eine Auskunft darüber gehören, ob der Besitzer der Karte bereit ist, nach seinem Tod Organe zu spenden oder nicht. Hierzu sollte es drei Optionen geben: ‚Ja‘, ‚Nein‘, ‚Weiß nicht‘“.

Umstritten war in der damaligen Diskussion allenfalls die Art der Speicherung, ob im Notfalldatensatz (wie zunächst vorgesehen) oder nicht.  Der Patient könnte prinzipiell jederzeit bei einer Meinungsänderung den entsprechenden Eintrag ändern.
Quelle:
Archiv Ärzteblatt

Sächsische Zeitung