elektronisches Rezept – bessere Kontrolle über veranlasste Ausgaben?


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Foto von flickr creative commons Autor: Adamos Maximus

Ein wesentliches Argument für die Einführung von elektronischen Rezepten im Zusammenhang mit der Onlinephase der elektronischen Gesundheitskarte könnte die dadurch eingeführte Möglichkeit sein,  Ärzten zeitnah ein Feedback über die veranlassten Ausgaben zu geben, schreibt jedenfalls die KV:

Für ärztliche Kooperationen dürfte die Implementierung des elektronischen Rezepts in der Regel keine Priorität haben, da vom elektronischen Rezept hauptsächlich andere Akteure – Apotheker, Krankenkassen – profitieren, indem sie ihre administrativen Verfahren straffen und Fehlerquellen minimieren können. Für niedergelassene Ärzte bleibt derAufwand für die Rezepterstellung bei elektronischem Versand und beim konventionellen Verfahren nahezu gleich. Ein Vorteil des elektronischen Rezepts könnte allerdings darin liegen, dass die technische Infrastruktur dazu genutzt werden kann, den Ärzten zeitnah ein Feedback über die veranlassten Ausgaben zu geben. Dies wäre bei Übernahme von Budgetverantwortung von Bedeutung. Die Relevanz des elektronischen Rezepts kann sich mit der Erlaubnis, Medikamente über Versandapotheken zu beziehen, gravierend ändern.

Quelle

Das elektronische Rezept führt im Vergleich zum Papierrezept zu einer wesentlichen Verbesserung der Datenqualität. Das Risiko von Fehlinterpretationen lässt sich damit weitgehend ausschließen. Aus haftungsrechtlicher Sicht ist daher der zweifelsfreie Nachweis, ob der Arzt die Abgabe des Originalpräparates explizit verlangt hat oder nicht, entscheidend. Mit dem elektronischen Rezept ist dieser Nachweis möglich. Bei Rezepten auf Papier ist demgegenüber wegen deren Anfälligkeit für Manipulationen die Frage manchmal nicht eindeutig zu klären. Somit bringt auch hier das elektronische Rezept eine erhöhte Sicherheit.

Quellen

Rezept auf Papier bevorzugt – Keine Akzeptanz für elektronsiche Rezepte in Testregionen


Elektronisch ausgestellte Rezepte bereiten den Verantwortlichen in den Testregionen für die E-Card noch immer Kopfzerbrechen. Die Patienten lösen die Rezepte in aller Regel weiterhin in Papierform in der Apotheke ein.

Zur Erinnerung: Zum Funktionsumfang der neuen Gesundheitskarte gehört in Zukunft auch das elektronische Rezept, freilich nicht gleich zu Beginn der Einführung 2009, aber in einem weiteren Schritt soll dieser Funktionsumfang eingeführt werden. Dabei werden die Daten des Rezeptes mittels eines auf der Karte gespeicherten links auf einem Server gespeichert und in der Apotheke mit PIN Nummer des Versicherten und einer weiteren PIN Nummer des Apothekers (via seiner Health professional card, die ebenfalls neu eingeführt wird) wieder ausgelesen.

Vor allem ältere Patienten (und das sind die Mehrzahl der Patienten in den Praxen) können sich nicht vom altehrwürdigen Papierrezept lösen und können auch nicht mit mehrstelligen PIN Nummern umgehen.

Zumindest für den Arzt in der Praxis soll es eine Erleichterung geben: es ist die Einführung einer Stapelsignatur geplant. Dabei muß sich der Arzt nur einmal täglich für das Ausstellen von Rezepten anmelden. Bislang mußte er für jedes Rezept einzeln die Pin Nummer eingeben an einem eigenen Terminal, an einem durchschnittlichen Morgen in einer Praxis leicht 60-80 mal……

Quelle:

Rezept auf Papier bevorzugt.