eHealth – Terminkalender


Das Ärzteblatt beschäftigte sich in einer der jüngsten Ausgaben mit dem immer knapper werdenden Zeitrahmen für die eHealth Projekte. Das neue eHealth Gesetz macht dabei enge Vorgaben. Es befindet sich im Moment in parlamentarischer Beratung und wird wohl Anfang 2016 in Kraft treten.

Die Online-Erprobung der Telematik Infrastuktur ist – mal wieder muß man sagen – verschoben worden, diesmal, weil die Industrie erforderliche Komponenten nicht zeitgerecht liefern kann.

Ein kleiner Teil des Projektes ist der elektronische Arztbrief, der 2015 sogar finanziell gefördert werden wird. Die KVen wollen den eArztbrief über KV-Connect abwickeln. Wörtlich heißt es in dem Artikel:

Anlaufschwierigkeiten gab es dennoch zuhauf. Bemängelt wurde vor allem, dass die lokalen IT-Servicepartner aufgrund von Informationsdefiziten die Arztpraxen häufig nur schlecht oder gar nicht informiert haben. „Das hat damit zu tun, dass die Erprobung in ihrer inhaltlichen, organisatorischen und technischen Komplexität anders eingeschätzt wurde“, erläuterte Kruhl. Der Feldtest wird daher bis zum 31. März 2016 verlängert. Quelle

Über die „Anlaufschwierigkeiten“ hatte ich in meiner kleinen Artikelserie über meine Anfänge mit KV-Connect schon berichtet. Man kann gespannt sein, wie es mit dem elektonischen Arztbrief über KV-Connect weiter gehen wird.

Praxisdaten speichern: einmal signiert und abgelegt reicht nicht aus


unter diesem Titel ist in der aktuellen Printausgabe von „ArztOnline“ ein interessanter Bericht zum Thema Datensicherheit erschienen. Er wird hier auszugsweise zitiert.

Arztpraxen sollen und wollen vielfach weg vom Papier. Doch dabei ergibt sich für Ärzte ein Problem: Sie müssen Patientendaten, Röntgenbilder etc. zehn oder gar 30 Jahre aufbewahren – und zwar beweissicher. Technisch ist das durchaus möglich, mit der digitalen Signatur. Doch auch dabei gibt es einiges zu beachten.

Aus der schlichten Empfehlung zur Datensicherung ist ein Maßnahmenbündel geworden. Denn längst genügt es nicht mehr, die elektronische Patientendokumentation auf einem anderen Datenträger zu speichern. Die Speicherung muss beweiskräftig sicher in der Weise sein, dass ein Patientendokument nicht etwa nachträglich geändert werden kann.

Hier kommt die digitale Signatur ins Spiel. Der Arzt unterschreibt ein Dokument elektronisch, dazu wird ein „Hash-Wert“ gespeichert, ehe die Akte in das digitale Archiv wandern kann. Dabei ist der Hash-Wert eine Art technischer Fingerabdruck, da er eine nahezu eindeutige Kennzeichnung einer größeren Datenmenge in Form von Zahlen darstellt. Schon die kleinste Dokumentenänderung wie das Löschen eines Kommas führt dazu, dass dieser „Hash-Wert“ sich verändert.

Auch eingescannte Papier-Dokumente wie die Arztpost oder Gutachten von stationären Aufenthalten fallen unter diese Signatur-Regel. Ist der Prozess des Einscannens und der Archivierung protokolliert, können sie sogar vernichtet werden – eine Aufbewahrungspflicht von Papier gibt es nicht mehr.

In dieser Zeitspanne kann es durchaus passieren, dass die Verfahren veralten, die bei der Signatur und bei der Ermittlung von Hash-Werten eingesetzt werden. Entweder sind dabei die kryptografischen Algorithmen „gebrochen“ worden, oder die wachsende Rechnerleistung lässt es zu, dass eine Signatur aufgeschlüsselt werden kann.

In beiden Fällen müssen neue Signaturen zum Einsatz kommen. Noch sind die Signaturen, die seit etwa 1998 im Einsatz sind, nicht akut gefährdet. Dafür sind – zunächst für den Archivierungsbedarf von Krankenhäusern – Verfahren entwickelt worden, die die Sicherheit des Archivs garantieren sollen.

Das entsprechende Konzept heißt Übersignatur: Alle langfristig zu archivierenden Dokumente werden mit einer Signatur versehen, die den neuesten kryptografischen Anforderungen entspricht. Dabei werden nicht einzelne Dokumente, sondern ganze „Dokumentencontainer“ übersigniert, die unter Umständen ergänzende Befundungen enthalten, die nicht in die Originaldatei eingefügt werden dürfen, sobald diese signiert ist.

Von der signierten fälschungssicheren Speicherung im elektronischen Archiv muss die Verschlüsselung der Patientendaten unterschieden werden, die vor unberechtigtem Daten-Zugriff schützen soll. Nach dem aktuellen Leitfaden ist sie nur dann zwingend erforderlich, wenn der Dokumentationscomputer als Praxiscomputer am Internet angeschlossen ist, also die Gefahr besteht, dass ein Angriff aus dem Internet die Daten kompromittiert.

Nachtrag aus meiner Sicht: wie bekannt dient der neue Arztausweis auch und vor allem als Signaturkarte. Der Artikel unterstreicht aus meiner Sicht die Notwendigkeit der digitalen Signatur und des Arztausweises.

Quelle (erfordert Anmeldung)

verwandte Artikel:

Arztausweis

Gedanken zur elektronischen Patientenakte


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Bild von flikr, creative commons. Autor: myguerrilla

Internetdienste wie Google und Microsoft planen, digitale Patientenakten auch in Deutschland einzuführen. Ihre Serviceangebote GoogleHealth und HealthVault sind in den Vereinigten Staaten bereits am Start. Die Nutzer können damit ihre medizinischen Daten in einem passwortgeschützten Bereich online verwalten und Angaben über Krankheiten, eingenommene Medikamente und Behandlungen hinterlegen. Die Inhalte des geschützten Bereichs lassen sich nach Zustimmung des Nutzers auch behandelnden Ärzten, Apotheken und Laboren für deren Diagnosen zur Verfügung stellen. Hinter der Idee dieses „Patient Empowerment“ steht die Überzeugung, dass ein besser informierter Patient mehr Eigenverantwortung für seine Gesundheit übernimmt und gegenüber seinem Arzt selbstbewusster und unabhängiger auftritt.
So recherchieren laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Harris Poll bereits heute zwei Drittel der Amerikaner medizinische Informationen im Internet.Aus Sicht von IT-Konzernen kombinieren die Internetsysteme eine Archivfunktion für Krankenakten mit der Suchmaschine der jeweiligen Anbieter und Informationsdienste. Datenschutzrechtlich sind die beschriebenen digitalen Patientenakten nach deutschem Maßstab bedenklich. Deshalb achten der Gesetzgeber, der Bundesdatenschutzbeauftragte, die Gematik sowie alle an der Projektorganisation Beteiligten ausdrücklich darauf, dass künftig mit Hilfe der eGK gespeicherte Gesundheitsdaten im Vergleich zu den privatwirtschaftlichen Initiativen deutlich besser abgesichert werden.

Quelle:

Branchenbarometer E-Health der Techniker Krankenkasse , kann auch hier bestellt werden.

Ich danke Herrn Michael Brockt von der Concat AG für den Hinweis und das Manuskript.

elektronischer Arztbrief – eine Standortbestimmung


brief

Bild von flikr, creative commons. Autor: myguerrilla

Aus meiner Sicht existieren zum Thema elektronischer Arztbrief aktuell erst Insellösungen. Ein allgemeingültiger Standard wird erst mit der breiten Einführung von D2D bzw. der Onlinephase der elektronischen Gesundheitskarte eintreten, weil dann der elektronische Arztbrief sozusagen nebenher gleich mit Teil des Praxisalltags wird.

Leider haben bei weitem nicht alle Firmen, die D2D in ihrer Software anbieten auch den elektronischen Arztbrief installiert, das hat teils mit der nötigen digitalen Signatur zu tun, die via HBA nun sowieso Pflicht wird, nach Auskunft der Firma MCS, die dies bislang nicht anbietet, sei der elektronischer Arztbrief zu wenig nachgefragt worden.

Aus Sicht des Datenschutzes werden von den meisten Spezialisten Arztbriefe via E-mail, auch verschlüsselt und signiert, nicht bevorzugt, statt dessen wird die ohnehin bereits zur Verfügung gestellte Plattform D2D und/oder KV Safenet verwendet. Dies wird in Zukunft auch in der Breite Standard werden.

Interessanterweise wird das elektronische Rezept als Sonderform des elektronischen Arztbriefes gedacht:

Elektronisches Rezept: Sonderform des elektronischen Arztbriefs
Die elektronische Übermittlung von Verordnungsinformationen ist unter dem Stichwort „Elektronisches Rezept“ bekannt. Das elektronische Rezept ist eine Sonderform des Arztbriefs: Absender sind Ärzte, Empfänger hauptsächlichApotheken, aber auch Erbringer von Heil- und Hilfsmitteln.

Quelle

Dies spricht ebenfalls dafür, dass zusammen mit dem elektronischen Rezept auch der elektronische Arztbrief eingeführt wird.

Zum Thema Gesundheitskarte empfiehlt sich auch der Übersichtsartikel.