Was Microsofts Kinect mit Star Treks medizinischem Trikorder zu tun hat


Nur für den Fall, dass Sie kein Spieler sind, also mit Computerspielen nichts zu tun haben: Microsoft hat eine neue Xbox heraus gebracht und diese ist mit der neuen Version des Kinect Systems versehen worden.

Und das hat mehr mit Science fiction zu tun, als man meint und – zuende gedacht – sehr viel mit zukünftiger Medizin, vor allem Telemedizin.

Aber der Reihe nach.

Das Kinect System verfügt über eine Reihe von Sensoren, u.a. Infrarot Sensoren, hochauflösenden Kameras und Mikrofonen die zusammen mit der richtigen Software einige magisch anmutende Dinge möglich machen. Microsoft arbeitet seit Jahrzehnten an dem System.

Vordergründig wird das ganze vor allem für fitness games verwendet, man kennt das von Nintendos Wii fit, aber die nächste Generation von Geräten wird in der Lage sein, ihnen Anweisungen zu geben, sich grade hinzustellen, den rechten Fuß 30cm nach links zu setzten und so weiter. Das Gerät verfügt über Infrarot Sensoren, hochauflösende Kameras, Mikrofone und mehr.

Fakt ist: das System ist darauf ausgelegt, die Herzfrequenz zu messen (über winzigste Schwankungen der Hautfarbe) und ist in der Lage, die psychische Verfassung zu erfassen, ob man depressiv ist etc.

Stellen Sie sich auch mal vor, ihr Rechner verlangt von Ihnen, die Zunge heraus zu strecken und „Aaaaa“ zu sagen, der Rest wird über die Sensoren und die Software gemacht.

Denkbar ist auch ein Vergleich der Fotos mit älteren von Ihnen, bis hin zur Entdeckung eines neuen Hautkrebses.

Rechtliche und ethische Implikationen sind hier noch zu erarbeiten. Lässt man das aber für einen Moment aussen vor, so sind die Folgen für die Telemedizin beachtlich.

Aus medizinischer Sicht wäre Apps dieser Art noch zu evaluieren, was angeblich in der University of Washington Medicine und der Seattle Children’s Hospital bereits passiert. Man arbeitet abgeblich an einer vereinfachten Lungenfunktionsdiagnostik via Mikrofon.

Quelle:

mobihealthnews

T-Online

weiterer Artikel zum Thema

Nachtrag zum Artikel: Zur Bedeutung der fehlerhaften Karten


mitlerweile hat der Dienstleister, der die betroffnen Karten hergestellt hat, eine Pressemitteilung herausgegeben.Den Originalartikelartikel zum Thema finden Sie weiter unten im blog.

Quelle:

itsc

Testbericht Hypercom eHealth Kartenlesegeräte medCompact – medMobile – medHybrid


Einleitung

Ich hatte die Gelegenheit einige Geräte von Hypercom zu testen und werde im Folgenden in einer Artikelserie über meine Erfahrungen ausführlich berichten. Im ersten Teil geht es um das medCompact, in den weiteren kommenden Teilen um die Treiber und das medMobile und das medHybrid.

Der Hersteller Hypercom bietet ein komplettes Produktportfolio an Kartenlesegeräten rund um die elektronische Gesundheitskarte an. Dazu gehören zwei stationäre Leser (medCompact und medHybrid), ein mobiler Leser (medMobile) und eine Einbaulösung für Selbstbedienungskonzepte (medModular) für z.B. eHealth-Kiosksysteme bei der Anmeldung.


medCompact, medMobile und medHybrid

Dieser Testbericht geht dabei nur auf die von den KV / KZV bezuschussungsfähigen Kartenlesern medCompact, medMobile und medHybrid ein und soll Ärzten, Zahnärzten und anderen Leistungserbringern einen Überblick über die eHealth-Kartenleser der Firma Hypercom geben.

Alle drei Kartenleser haben eine Zulassung der gematik (BCS bzw. mobKT) und können somit auch ohne Hardwaretausch durch einfaches Softwareupdate für die Phase 2 der elektronischen Gesundheitskarte im Online-Fall benutzt werden.

medCompact

Das medCompact wird in der Basisversion mit einem großen Kartenleser für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bzw. die Krankenversichertenkarte (KVK) und einem verriegeltem Kartenleser für den Heilberufsausweis (HBA) ausgeliefert. Diese sogenannte 2-Slot Variante stellt für Hypercom das Standard-Gerät dar, das alle Ansprüche eines Leistungserbringers an ein stationäres BCS-Kartenlesegerät erfüllt.

Zusätzlich befinden sich an den Seiten weitere 3 SMC-Kartensteckplätze. Diese sind für kleine Chipkarten geeignet, deren Größe man von den SIM-Karten der Mobiltelefone kennt. Diese Kartensteckplätze werden aber erst für die Online-Phase der Gesundheitskarte interessant.

Zusätzlich bietet Hypercom das Gerät auch als 1-Slot Variante mit nur einem großen Leser für die eGK / KVK an.

Für die Online-Phase sind dann noch weitere Leser mit mehreren HBA-Slots vorgesehen.

Verpackung und Lieferumfang

Das medCompact wird in einem praktischen, umweltfreundlichen Papp-Karton geliefert, der auch direkt als Versandkarton benutzt werden kann.

Nach dem Öffnen der Verpackung fällt einem sofort das umfangreiche Zubehör des Terminals ins Auge, dazu gehört:

–          Serielles V.24 Anschlusskabel

–          USB Anschlusskabel

–          LAN Kabel (wichtig für Online-Phase)

–          CD mit Treibern für Windows, Linux und MAC inkl. ausführlicher Bedienungsanleitung und weiteren Hilfsprogrammen

–          Ausgedruckte Kurzbedienungsanleitung mit weiteren Hinweiszetteln

–          Sicherheitshinweis zum Siegel

–          Reinigungskarte für die Chipkartenkontaktierung

–          Steckernetzteil (unter dem medCompact)

Nach dem Herausnehmen des Zubehörs befindet sich unter einer Schutzebene das Hauptgerät – medCompact. Es ist nochmals zusätzlich in einer Plastiktüte verpackt.

medCompact 2-Slot Kartenlesegerät

Gehäuse, Anschlüsse, Bedienung und Verarbeitung

Der erste Anblick erschlägt einen ein wenig und das Gerät kommt einem sehr groß vor, gerade wenn man die kleinen filigranen Signaturkartenleser gewohnt ist. Dieses Gefühl legt sich aber schnell und man lernt das Gerät zu schätzen, wenn man das medCompact erst einmal genauer betrachtet und bedient hat.

Das Gehäuse macht einen qualitativ sehr hochwertigen Eindruck, die Spaltmasse sind überall gleich und zeugen von einer guten Verarbeitung. Das große und kontrastreiche beleuchtete Display ist eine Wohltat für die Augen und zusammen mit den großen Tasten und einem sehr guten, beleuchteten Einfügetrichter für die Versichertenkarten kann dem Gerät eine barrierefreie Bedienung bescheinigt werden.

Das Display ist zusätzlich mit einer festen Linse geschützt und die Kabelanschlüsse warten mit einer pfiffigen Zugentlastung und einer Abdeckklappe auf, die mechanische Beschädigungen weitestgehend ausschließen.

Anschlüsse medCompact / Zugentlastung / Klappe

Nicht sofort ersichtlich ist das Öffnen der Zugentlastung. Nach Studium der Bedienungsanleitung und unter Zuhilfenahme der ausführlichen FAQ auf der Hypercom medline Homepage, zeigte sich aber, dass man diese einfach durch schieben – ohne Einsatz von Werkzeugen – öffnen kann.

Als Anschlüsse finden sich unter dem Gerät:

–          Stromversorgung

–          Seriell – V.24 (für den Anschluss an das Primärsystem)

–          USB-Slave (für den Anschluss an das Primärsystem)

–          USB-Master (für zukünftige Erweiterungen z.B. Fingerabdruckleser)

–          2 LAN Buchsen im Switch Betrieb (für den zukünftigen Anschluss im eHealth-KT Modus – Online-Phase)

Alle Anschlüsse sind durch einen Deckel geschützt und sind nicht sichtbar.

Das Gerät kann durchgängig von oben mit einer Hand bedient werden und besitzt dafür auch die nötige Stand- und Rutschfestigkeit. Es macht dadurch am meist beengten Empfangstresen seine leichte Übergröße bei Weitem wieder wett.

Zusätzlich kann man das medCompact mit einem Standardsicherheitsschloss (sog. Kensington Lock) vor Diebstahl schützen.

Inbetriebnahme, Installation und Nutzung

In der Phase 1 (sog. Basis Rollout) kann das Gerät über die serielle Schnittstelle V.24 oder USB angesteuert werden. Bei USB-Betrieb empfiehlt  die Bedienungsanleitung, die Treiber vor dem Anschluss am PC zu installieren. Eigene Tests haben aber gezeigt, dass es auch in umgekehrter Reihenfolge funktioniert.

Inbetriebnahme

Nach dem Anstecken der Stromversorgung fährt das Gerät das erste Mal hoch und man muss ein mindestens 8-stelliges Administratorpasswort vergeben. Dieses Passwort sollte man sich gut merken. Besser ist es, dieses Passwort aufzuschreiben, in einen Umschlag zu stecken und für später an einem gesicherten Ort zu hinterlegen. Es wird für Konfigurationen und auch für das Update zur Online-Phase zwingend benötigt.

Danach sieht man dann im Display den Startbildschirm, der in 3 Teile aufgeteilt ist:

–          Überschrift – Gesundheitskarte

–          Benutzer-Ein/Ausgabe- und Menübereich

–          Statuszeile

Die Stauszeile informiert einfach und übersichtlich über den aktuellen Zustand / Modus des Kartenlesers und ist sehr hilfreich bei allen Supportfragen. Zusätzlich ist sie wirklich nützlich bei der eigenen Fehlersuche, wenn mal etwas nicht so richtig funktioniert.

Display mit Statuszeile V.24 Modus

Nach dem Drücken der Menü-Taste kommt man in eine gut geordnete Menüstruktur, in denen man Informationen zum Gerät, einen vollständigen Selbsttest und andere praktische Konfigurationsmöglichkeiten hat. So gibt es z.B. auch einen sog. Ruhemodus, der im Gerät in eine Art Stromsparmodus aktiviert und dabei auch das Display und den Leuchtbalken ausschaltet. Auf alle Menüpunkte soll hier aber nicht weiter eingegangen werden, da dies den Rahmen des Testberichts sprengen würde.

Nun muss man sich entscheiden, ob man das Gerät seriell am COM-Port des Praxis-PCs oder am USB-Anschluss betreiben möchte.

Nach dem ersten Start ist das Gerät standardmäßig auf V.24 eingestellt. Auf USB ist es leicht im Menü mit Hilfe des Administratorpasswortes umkonfiguriert. (Menü-Punkt: Kommunikation -> USB)

Je nach gewollter Anschlussart, muss nun dann entweder das serielle Kabel oder aber das USB Kabel an das medCompact und den Praxis-PC angeschlossen werden.

Der eHealth Kiosk für die Gesundheitskarte


Im Zusammenhang mit der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte für zunächst 10% der Versicherten ab Ende des Jahres wurden auf der diesjährigen Telehealth (Cbit 2011) die ersten eKioske vorgestellt. Diese Geräte ermöglichen den freien Zugang der Versicherten auf die Daten der eGK, werden in Zukunft teils aber auch zur Erfassung der Fotos in den Geschäftsstellen einiger Krankenkassen eingesetzt.

Auf der Telehealth wurden dabei unterschiedliche Konzepte vorgestellt, die sowohl über einen eKiosk, teils aber auch vom heimatlichen Rechner aus den Zugang z.B auf eine Adressänderung ermöglichen.

So stellte die KKH-Allianz ein IT Sicherheitskit vor, ein Lesegerät für die eGK und den neuen elektronischen Personalausweis, welches die erforderliche Identifikation des Versicherten beim Zugang auf das Portal der Krankenkasse vom heimatlichen Rechner aus sicher stellt. In der Vorführung auf der Telehealth wurde dann eine Adressänderung des Versicherten nach einem Umzug simuliert. Die geänderte Adresse wurde in der Simulation mit Hilfe des Sicherheitskits auf einem heimatlichen Computer in ein Kassenportal hochgeladen und nach einer Überprüfung der Daten durch die Krankenkasse  freigegeben. Später dann werden die neuen Adressdaten durch einen eKiosk auf die Karte geschrieben. Daher muß in Zukunft bei einer Änderung der Adresse nicht jedesmal eine neue Karte ausgegeben werden.

Abseits der Messe verglichen einige eKiosk Hersteller die Situation mit der Einführung von Geldautomaten im Bankensektor vor Jahrzehnten.

Aus Sicht der Krankenkassen könnten die eKioske einige Vorteile haben:

  • es können die erforderlichen Bilder für den Aufdruck auf die Karte erfasst werden
  • Die Geräte stellen eine Werbeplattform dar, die es den Kassen ermöglicht, sich wettbewerbsmäßig voneinander zu unterscheiden
  • es ist eine bidirektionale Kommunikation möglich, die Geräte  wären also auch für die Prävention einsetzbar
  • skalierbare Oberflächen erlauben einen zugeschnittenen Auftritt für 18jährige wie für 80jährige mit jeweils angepassten Inhalten.
  • Grundsätzlich könnten – wie heute auch die Geldautomaten – in Zukunft die Geräte auch außerhalb von Geschäftsstellen der Krankenkassen aufgestellte werden.

Bedenkt man die Entwicklung im Bankensektor (Stichwort Online-Bank) so könnten die Folgen dieser Geräte aus Sicht der Kassen in Zukunft ganz ähnlich sein, denkbar wären Online Kassen mit einem Minimum an  Geschäftsstellen.

Quellen

eGK TrustTerminal

Telehealth 2011

FuturCare

KKH Allianz IT Sicherheitskit

eHealth Report


In den Medien ist in den letzten Tagen über den eHealth Report berichtet worden, der im Auftrag der Bundesärztekammer erstellt worden ist. Unter anderem messen Ärzte demnach  von den Anwendungen der elektroni­schen Gesundheitskarte den Notfalldaten  die größte Bedeutung  bei. 76 Prozent sehen in einer elektroni­schen Speicherung von Notfalldaten einen großen bis sehr großen Nutzen. Aber auch Skepsis bezüglich des Datenschutzes wird deutlich.

Damit man nun selbst hineinsehen kann, sei an dieser Stelle auf den Originaltext hingewiesen, den man hier finden kann:

Langversion

Kurzfassung

Der Report wurde in einer Pressekonferenz präsentiert, das Statement von Dr. Franz-Josef Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer auf dieser Pressekonferenz kann hier nachgelesen werden.

Quelle:

Bundesärztekammer

GKV-Änderungsgesetz (GKVÄndG) mit Online Datenabgleichspflicht passiert den Bundesrat


Der Bundesrat stimmte heute dem GKV-Änderungsgesetz (GKVÄndG) zu, das unter anderem die Krankenkassen   verpflichtet, Online-Dienste zum Datenabgleich bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) anzubieten. Dies berichtet Apotheke adhoc. Damit wurde das Gesetz in der letzten Sitzung des Bundesrates vor der Sommerpause beschlossen. Es wird damit ab 1.August wirksam. Diese Sitzung des Bundesrates war voraussichtlich die letzte Sitzung, in der die Regierungskoalition eine Mehrheit hatte. Bis zur nächsten Sitzung werden Union und FDP voraussichtlich ihre Mehrheit in der Länderkammer verlieren. Voraussetzung ist, dass die in Nordrhein-Westfalen angestrebte rot-grüne Minderheitsregierung zustande kommt.

Aus diesem Grunde stehen insgesamt rund 80 Punkte bei der letzten Bundesratssitzung vor der parlamentarischen Sommerpause  auf der Tagesordnung.

Gesundheitskarte – Kommentar nach Ärztetag und Gesetz zur online Anbindung


Foto flickr creative commons CC-Lizenz. Autor: Joel MArk Witt

In einem neuen Artikel hat Philip Graetzel von Graetz meiner Ansicht nach den aktuellen Stand zum Thema sehr schön kommentiert. Zu den unüberlegten und vor allem inkonsequenten Beschlüssen des Ärztetages sagt er:

Nachdem die Delegierten in Dresden, wie in den Vorjahren, nicht den Mut gefunden haben, die Mitarbeit der Ärztevertreter in der gematik grundsätzlich in Frage zu stellen, entsteht jetzt eine Konstellation, bei der die Ärzteverbände sich irgendwie weiter in Sachen Telematik werden engagieren müssen – schon deswegen, weil der elektronische Arztbrief befürwortet wurde. Auf der anderen Seite müssen sie sich von der eGK-Politik im engeren Sinne möglichst fern halten, um dem Dresdener Votum zumindest ansatzweise gerecht zu werden. Weil Politik und Krankenkassen nicht auf die eGK verzichten werden, dürfte Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler gezwungen sein, die derzeit in Arbeit befindlichen gesetzlichen Regelungen so zu formulieren, dass eine Einführung – nach dem Vorbild Österreichs – auch ohne ärztliche Zustimmung möglich wird. Wer sagt, das gehe nicht, ist naiv. Die Krankenkassen könnten die Karte durchaus einführen, und sie könnten den Nichtgebrauch der eGK für Arztpraxen im Prinzip auch so teuer und/oder umständlich machen, dass der ärztlichen Opposition schnell Atemzügen die Luft ausgehen würde. Das ist kein schönes Szenario, aber es ist in den Dresdner Beschlüssen durchaus angelegt. Franz-Josef Bartmann hat davon gesprochen, dass sich die Ärzte selbst auf die Zuschauertribüne zu verbannen drohen. Er hat zwar nicht gesagt, dass es auf dieser Tribüne aller Wahrscheinlichkeit nach ungemütlicher sein wird als unten. Aber sein Gesicht sprach Bände. Dort oben könnte es regnen.

Derweil droht Deutschland in Sachen Telematik europaweit ins Hintertreffen zu  kommen mit den Konsequenzen irgendwann von fremden Entwicklungen abhängig zu werden, ohne auf diese Einfluß gehabt zu haben. Hier seien nur die Stichworte Microsoft und Google genannt (Stichwort MS HealthVault, Google hat einen ähnlichen Dienst mit einer elektronischen Patientenakte gestartet).

Originalartikel

Telematikumfrage


Im Deutschen Ärzteblatt, Heft 23 wird von einer aktuellen Telematikumfrage berichtet, die der Verband Deutscher Arztinformationssystemhersteller und Provider (VDAP) bei 440 Hausärzten, Internisten, Pädiatern und Gynäkologen durchgeführt hat.

Dabei hat sich überraschenderweise gezeigt, dass die Befragten der Telematik gegenüber viel offener waren, als der Streit um die eGK befürchten lies. In der Umfrage  erwarten mehr als die Hälfte der Befragten (52,5 Prozent) Vorteile für ihre persönliche Praxissituation durch die Telematik. Besonders gute Schulnoten bekamen dabei elektronische Notfalldaten (2,25), der elektronische Arztbrief (2,75) und die Arzneimitteltherapiesicherheit (2,83). Mögliche Probleme sehen die Niedergelassenen vor allem in den Kosten und im Datenschutz: So erwarten 92,3 Prozent der Befragten, dass ihnen durch Telematikanwendungen höhere Aufwendungen und Kosten entstehen, und 80,2 Prozent befürchten Probleme mit dem Datenschutz.

Quelle:

Artikel im Ärzteblatt

VDAP

VDAP Umfrage