Mindestkriterien für Telemedizin in der Schlaganfallversorgung


Die Deutsche Schlaganfall Gesellschaft hat Mindestkriterien für die Telemedizinversorgung von Schlaganfallpatienten veröffentlicht. Unter anderem wird eine Zertifizierung gefordert:

Die beratenden Zentren müssen als überregionale Stroke Units zertifiziert sein und über ein breites Spektrum an Diagnostik- und Therapieverfahren verfügen. Des Weiteren fordert die Fachgesellschaft einen regionalen Bezug der Zentren zu ihren angebundenen lokalen Kliniken. Dadurch kann eine Verlegung von Patienten aus diesen Häusern in ein Zentrum des Netzwerks zeitnah erfolgen.

Gedacht wird an ein Telekonsil mit einem großen Zentrum mit einer hochauflösenden bidirektionalen Audio-/Videoübertragung in Echtzeit in 24 Stundenbereitschaft. Diese muss eine direkte Patientenuntersuchung durch den Telekonsiliar in hoher Qualität ermöglichen. Der Untersucher muss für den
Patienten während der Untersuchung sichtbar und hörbar sein.

Damit steigen die technischen Anforderungen an derartige Telemedizinanwendungen deutlich.