Lebenslange Arztnummern……


Seit kurzem haben alle niedergelassenen Ärzte sogenannte lebenslange Arztnummern zugewiesen bekommen. Dieses ist eine Nummer, die den Arzt ein Leben lang erhalten bleibt, ganz gleich, wo er arbeitet. Dazu eine Betriebsstättennummer. Diese Nummer indentifiziert z.B. die Praxis. Auf Rezepten müssen z.B. beide Nummern angegeben werden.

Die KVen vergeben die Nummern an :

1. freiberuflich tätige Vertragsärzte,
2. Partnerärzte (Ärzte im Jobsharing mit vinkulierter Zulassung),
3. bei Vertragsärzten angestellte Ärzte,
4. in Medizinischen Versorgungszentren bzw. Einrichtungen nach § 311 Abs. 2 SGB V angestellte Ärzte,
5. ermächtigte Ärzte,
6. Privatärzte im Notdienst,
7. Krankenhausärzte im Notdienst,
8. Fachwissenschaftler der Medizin
9. Ärzte in KV-eigenen Erste-Hilfe-Einrichtungen
10. Ärzte in Institutsambulanzen und im Rettungsdienst

Damit haben sich eine Menge neuer Probleme ergeben, unter anderem ein gewaltiger Verwaltungsaufwand, einmal abagesehen davon, dass die Praxissoftware die neuen Nummern noch nicht richtig anwendet und teils noch fehlerhaft ist. An einigen Stellen hat bereits eine Diskussion darüber eingesetzt.

Ein Problem ist unter anderem, dass Ärzte, die Überweisungen anderer Kollegen bekommen, jeweils deren lebenslange Arztnummern und auch deren Betriebsstättenummern in die Software eingeben müssen, um abzurechnen. Da aber vor allem in den ersten Tagen nach der Einführung dieser Ziffern, am 1.7.08, praktisch noch niemand „seine“ Ziffern richtig in die Software eingepflegt hatte, mußten solche Kollegen teils alle Überwieser „abtelefonieren“ oder aber die Patienten zurückschicken.

Dies hat schon Eingang in die Medien gefunden, unter anderem dem Kölner Stadtanzeiger.

Ich werde sporadisch an dieser Stelle meine Erfahrungen mit diesem Thema beschreiben.