Gesundheitskarte – Kommentar nach Ärztetag und Gesetz zur online Anbindung


Foto flickr creative commons CC-Lizenz. Autor: Joel MArk Witt

In einem neuen Artikel hat Philip Graetzel von Graetz meiner Ansicht nach den aktuellen Stand zum Thema sehr schön kommentiert. Zu den unüberlegten und vor allem inkonsequenten Beschlüssen des Ärztetages sagt er:

Nachdem die Delegierten in Dresden, wie in den Vorjahren, nicht den Mut gefunden haben, die Mitarbeit der Ärztevertreter in der gematik grundsätzlich in Frage zu stellen, entsteht jetzt eine Konstellation, bei der die Ärzteverbände sich irgendwie weiter in Sachen Telematik werden engagieren müssen – schon deswegen, weil der elektronische Arztbrief befürwortet wurde. Auf der anderen Seite müssen sie sich von der eGK-Politik im engeren Sinne möglichst fern halten, um dem Dresdener Votum zumindest ansatzweise gerecht zu werden. Weil Politik und Krankenkassen nicht auf die eGK verzichten werden, dürfte Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler gezwungen sein, die derzeit in Arbeit befindlichen gesetzlichen Regelungen so zu formulieren, dass eine Einführung – nach dem Vorbild Österreichs – auch ohne ärztliche Zustimmung möglich wird. Wer sagt, das gehe nicht, ist naiv. Die Krankenkassen könnten die Karte durchaus einführen, und sie könnten den Nichtgebrauch der eGK für Arztpraxen im Prinzip auch so teuer und/oder umständlich machen, dass der ärztlichen Opposition schnell Atemzügen die Luft ausgehen würde. Das ist kein schönes Szenario, aber es ist in den Dresdner Beschlüssen durchaus angelegt. Franz-Josef Bartmann hat davon gesprochen, dass sich die Ärzte selbst auf die Zuschauertribüne zu verbannen drohen. Er hat zwar nicht gesagt, dass es auf dieser Tribüne aller Wahrscheinlichkeit nach ungemütlicher sein wird als unten. Aber sein Gesicht sprach Bände. Dort oben könnte es regnen.

Derweil droht Deutschland in Sachen Telematik europaweit ins Hintertreffen zu  kommen mit den Konsequenzen irgendwann von fremden Entwicklungen abhängig zu werden, ohne auf diese Einfluß gehabt zu haben. Hier seien nur die Stichworte Microsoft und Google genannt (Stichwort MS HealthVault, Google hat einen ähnlichen Dienst mit einer elektronischen Patientenakte gestartet).

Originalartikel

Online-Stammdatenabgleich kommt


Wie Facharzt.de heute berichtet, sprach sich Staatssekretär Bahr für die Einführung des sog. Online Stammdatenabgleiches aus. Dabei wird die Anbindung der PVS Software fakultativ sein:

Der Aufwand in der Arztpraxis entspreche dem heutigen bei Einlesen der Krankenversichertenkarte. Eine Anbindung der Praxisverwaltungssysteme sei nicht erforderlich, wenn der Praxisinhaber dies nicht wünsche. „Dies ist ausdrücklich im Gesetzentwurf so vorgesehen.“

Die Prüfung und Aktualisierung der Daten werde mittels der sicheren Telematikinfrastruktur automatisiert, so dass die Prüfung und Aktualisierung schneller und effizienter erfolgen könne, ohne dass eine Erweiterung oder Änderung der Zweckbestimmung der Daten erfolge. Bahr: „Es ist sinnvoll und richtig, die Prüfung und Aktualisierung der Karte dort vorzunehmen, wo diese eingesetzt wird. Der Vorschlag, Aktualisierungen stattdessen etwa in Geschäftsstellen der Krankenkassen vornehmen zu lassen, scheitert alleine schon daran, dass nicht jede Krankenkasse ein flächendeckend ausgebautes Netz von Geschäftsstellen vorhält. Auch könnte dann die missbräuchliche Nutzung abhanden gekommener Karten nicht verhindert werden.“

Staatssekretär Bahr führte weiter aus, dass der Datenschutzbeauftragte diese moderne Krankenversichertenkarte  unterstützt  , weil die alte Krankenversichertenkarte den Anforderungen an den Datenschutz schlicht nicht mehr gerecht wird., wie er sagte.

Telematikumfrage


Im Deutschen Ärzteblatt, Heft 23 wird von einer aktuellen Telematikumfrage berichtet, die der Verband Deutscher Arztinformationssystemhersteller und Provider (VDAP) bei 440 Hausärzten, Internisten, Pädiatern und Gynäkologen durchgeführt hat.

Dabei hat sich überraschenderweise gezeigt, dass die Befragten der Telematik gegenüber viel offener waren, als der Streit um die eGK befürchten lies. In der Umfrage  erwarten mehr als die Hälfte der Befragten (52,5 Prozent) Vorteile für ihre persönliche Praxissituation durch die Telematik. Besonders gute Schulnoten bekamen dabei elektronische Notfalldaten (2,25), der elektronische Arztbrief (2,75) und die Arzneimitteltherapiesicherheit (2,83). Mögliche Probleme sehen die Niedergelassenen vor allem in den Kosten und im Datenschutz: So erwarten 92,3 Prozent der Befragten, dass ihnen durch Telematikanwendungen höhere Aufwendungen und Kosten entstehen, und 80,2 Prozent befürchten Probleme mit dem Datenschutz.

Quelle:

Artikel im Ärzteblatt

VDAP

VDAP Umfrage

Wirtschaftsrat der CDU spricht sich für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte aus


In einer Pressekonferenz hat der Wirtschaftsrat der CDU am 2. Juni 2010 sich unter anderem für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte stark gemacht. Wie es hieß,  seien dadurch  mittelfristig durch Einsparungen von Mehr- und Doppeluntersuchungen sowie mehr Effizienz der Medizintechnik  Einsparungen bis 3,5 Milliarden Euro möglich. (Quelle, gegen Ende des Dokumentes). Im Wesentlichen ging es in dem Dokument um Möglichkeiten zur Einsparungen auch im Sozialstaat. Interessanterweise ist gerade die Einführung, nicht die Abschaffung der eGK als mittelfristige Möglichkeit zur  Einsparung von Kosten genannt. Dies kann meines Erachtens nach als Antwort auf die Forderungen u.a. der freien Ärzteschaft gelten, welche die eGK mit Hinweis auf Einsparungen abschaffen wollen.  Nach allgemeiner Auffassung steht eine Gesetzesinitiative zum Thema Onlineanbindung unmittelbar bevor (siehe hierzu u.a: 1, 2, vor allem 3). Nach einer Quelle wird Herr Christian Elspas, Sprecher der Techniker Krankenkasse zitiert, der in einem Interview von einem sogenannten GKvn-Gesetz sprach, das Elspas Ende Juni, Anfang Juli erwartet.

Die Technikerkrankenkasse hat u.a. in Nordrhein soeben Vollversorgungsverträge mit dem Hausärzteverband abgeschlossen, die im Kleingedruckten eine Onlineanbindung für alle Teilnehmer vorsehen, sobald diese zur Verfügung steht (Quelle, siehe dort §2 (2) Abschnitt g). Die Abrechnung von Patienten, die an diesem Vertrag teilnehmen kann nicht mehr über die KV stattfinden, da sie im Rahmen der Vollversorgung vollständig aus der KV Abrechnung heraus gelöst werden und auch das KV Honorar um diese Summen bereinigt werden wird. So muß für jede derartige Abrechnung ein eigener Datensatz angefertigt werden, der nicht über die KV abgerechnet wird. Hier würde die Onlineanbindung meines Erachtens nach deutliche Vorteile bringen, vor allem da noch weitere derartige Verträge mit anderen Krankenkassen unmittelbar erwartet werden.

Da nun auch der Wirtschaftsrat der CDU sich für die Einführung der eGK steht und die Position des von der  FDP geführten Gesundheitsministeriums ohnehin klar ist, mehren sich die Hinweise auf die genannte Gesetzesinitiative.

Quellen zum Thema:

Bericht des Wirtschaftsrates

Artikel zumThema in Telepolis

Techniker Vertrag des Hausärzteverbandes

Vertragstext Techniker Krankenkasse für Nordrhein