Schwachstelle in den eGK Lesegeräten? [Update]


Elektronische Gesundheitskarte – Tests haben eine Schwachstelle in den Kartenterminals des laufenden Basis-Rollouts entdeckt. Sie ist umgehend zu beheben, fordern KBV, KZBV, BÄK und BZÄK. Patientendaten sind nicht betroffen. So oder ähnlich lauteten die Meldungen in der letzten Woche. Der originale Artikel im Merkur kann hier nachgelesen werden.

Meine Kommentare hierzu:

  1. Im aktuellen Basis Rollout der eGK werden PINs überhaupt nicht verwendet. Die Karte hat zunächst keine andere Funktion als die alte KVK. Wo keine PIN ist, kann auch keine ausgespäht werden.
  2. PINs werden nämlich erst im zukünftigen Online Szenario gebraucht und dessen technische Spezifikationen werden aktuell in der Pflichtenheft-Phase überhaupt erst entwickelt. Was genau kommen wird wissen wir erst nach Ende der Pflichtenheftphase, wohl Anfang 2012. Dann erst stehen die genauen Spezifikationen für den Onlinebetrieb fest. Viel Zeit für Sicherheitsupdates.
  3. Die Kartenlesegeräte waren von Anfang an auf ein Update ausgelegt, schon deshalb, weil sie im aktuellen Zustand nur für den Offline Rollout gedacht sind. Erst durch ein Update, das schon immer vorgesehen war, sind die Lesegeräte auf die Online Situation vorbereitet. Es dürfte leicht sein, hier in Zukunft ein Sicherheitsupdate einzubinden, um das aktuelle Problem aus der Welt zu schaffen.
  4. Die Lesegeräte, mit den heute die meisten Ärzte arbeiten, um ihre Abrechnungen zu signieren, haben in dieser Hinsicht die gleiche Funktionalität wie die eHealth-BCS-Geräte für die eGK, so dass auch hier die PIN theoretisch ausgespäht werden könnte. Dazu sagt aber keiner was.
  5. Das geschilderte Angriffsszenario stellt ein Sicherheitsmangel beim Arztrechner dar und nicht bei der eGK.  Ein Zugriff auf die PIN wäre über den Praxis-PC nämlich nur dann – theoretisch – denkbar, wenn ein entsprechender Virus (Trojaner) den Rechner des Arztes infiziert hat. Und der muss da erst mal hinkommen. Denn das wäre nur durch eine Nicht-Einhaltung der KBV Bestimmungen denkbar.  Denn die sehen vor, dass ein Arztrechner etwas verkürzt dargestellt nur über Hardwarefirewall, VPN Tunnel und Virenchecker überhaupt ans Internet darf. Bei einer Praxis, die diese Hinweise der KBV ernst nimmt, dürfte das Szenario der Leistungserbringerorganisationen theoretisch bleiben.
  6. Die PIN alleine nützt wenig. Um an Patientendaten zu kommen muss man zumindest in der alten Spezifikation auch die eGK selbst haben und im Einzelfall einen Heilberufeausweis nebst dessen PIN, je nachdem was man ausspähen will. Um es an dieser Stelle deutlich zu sagen: Patientendaten sind überhaupt nicht betroffen

[Update] Mitlerweile gibt es eine Stellungnahme des BSI, das im Wesentlichen in die gleiche Richtung argumentiert

 Artikel im Merkur

Pressemitteilung der KBV

Leitfaden „Anforderungen an Hard- und Software in der Praxis Hinweise zum Datenschutz – Ein Leitfaden für Ärzte und Psychotherapeuten“ vom Februar 2010

Pressemitteilung der gematik

Stellungnahme des BSI

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