eGK aktuell – erste Ausgabe einer neuen Infopost der gematik


Unter dem  Titel „eGK aktuell“ erscheint ab sofort eine neue, von jetzt ab regelmäßig erscheinende Infopost der gematik. Die aktuelle Ausgabe findet man hier.

In der ersten Ausgabe heisst es unter anderem:

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nimmt Fahrt auf. Am 01. Oktober 2009 beginnt in der Region Nordrhein der sogenannte Basis-Rollout und die ersten Versicherten werden mit der elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet. Viele Versicherte stehen der neuen Karte jedoch unsicher und skeptisch gegenüber. Sie fühlen sich unzureichend informiert. eGK Aktuell informiert Sie von nun an in regelmäßigen Abständenüber die wichtigsten Aspekte rund um die neue elektronische
Gesundheitskarte.

Die erste Ausgabe hat den Datenschutz zum Inhalt. Unter anderem heisst es dort:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, macht sich für die Einführung der eGK stark, weil diese dank ihrer Sicherheitsprinzipien den Datenschutz und die Datensicherheit im deutschen Gesundheitswesen verbessere. Bereits am 7. Juli 2005 äußerte er sich in einer Rede sehr positiv zum §291a, SGB V: „Die […] datenschutzrechtlichen Parameter finden Sie hier allesamt wieder, und deshalb halte ich diese Regelung für so gelungen.“ In dem im Jahr 2007 vorgelegten 21. Tätigkeitsbericht geht der BfDI auf einige Grundprinzipien der eGK genauer ein: „Das Zugriffskonzept ist technisch so konzipiert, dass das Patientengeheimnis […] gewahrt bleibt. […] Auch die Grundprinzipien der Datenvermeidung und Datensparsamkeit werden eingehalten.“ Diese positive Grundhaltung zur eGK findet sich aktuell auch im 22. Tätigkeitsbericht des BfDI wieder, der am 21. April 2009 vorgestellt wurde.

In einem mit der Nachrichtenagentur AP geführten Gespräch ist Schaar im April explizit auf den Basis-Rollout der eGK eingegangen und hat sich gegenweitere Verzögerungen ausgesprochen: „Ich sehe keinen Grund für die [von einigen Ärzten geforderte] Aussetzung“, so Schaar. Das sei aus Sicht des Datenschutzes eher schädlich: „Die derzeitige Versichertenkarte ist schlechter abgesichert als die elektronische Gesundheitskarte. Denn jetzt werden dieDaten nicht verschlüsselt.“

Auch Stefan Etgeton, Bundesverbraucherschutzzentrale, betonte in einem Interview im November 2008 die hohe Datensicherheit der eGK: „Es empfiehlt sich aber in jedem Fall, bei der Einrichtung einer elektronischen Patientenakte auf die Angebote zurückzugreifen, die für die neue Gesundheitskarte zertifiziert wurden. Sie sind damit automatisch Teileiner gesicherten Telematikinfrastruktur, also eines Systems, das in etwa so sicher sein soll wie das der Geheimdienste.“
(Interview mit der TAZ am 24. November 2008)

folgendes Fazit wird gezogen:

  • Die Einführung der elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist ein grundlegender Schritt zur Modernisierung des Gesundheitswesens. Mit den Investitionen in die Infrastruktur dieses Zukunftsprojekts legt der Gesetzgeber den Grundstein für ein zukunftsfähiges und effizientes Gesundheitssystem.
  • Mit Hilfe der eGK wird Kommunikation innerhalb des Gesundheitssystems sicherer. Sie ist kein Sicherheitsproblem, sondern die Lösung bestehender Datenschutz- und Sicherheitsprobleme im Gesundheitswesen!
  • Die Vernetzung im Gesundheitswesen findet ohnehin statt. Der Gesetzgeber hat sich entschieden, diese Entwicklung im Interesse der Patientinnen und Patienten nicht einfach geschehen zu lassen, sondern diese durch die Einführung der eGK aktiv zu gestalten.

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