Änderungen des eHealth Gesetzes


Seit längerem bereits ist ein eHealth Gesetz in Vorbereitung und es liegen auch bereits Änderungsvorschläge des Bundesrates vor.

Wer sich für den Gesetzestext interessiert, kann ihn hier einsehen (pdf Dokument).

Das Gesetz hat vor allem zum Ziel, die Einführung der „Mehrwertanwendungen“ der elektronischen Gesundheitskarte zu unterstützen (z.B. elektronischer Arztbrief, genannt wird auch der Notfalldatensatz),  die zentrale Telematikinfrastruktur mit ihren Sicherheitsmerkmalen  zu etablieren und sie für weitere Anwendungen im Gesundheitswesen und für weitere Leistungserbringer zu öffnen und telemedizinische Leistungen zu fördern, wie man dem Gesetzestext entnehmen kann.

Über die Änderungen gibt es ein gesondertes pdf-Dokument, demnach werden Apotheker stärker mit einbezogen und regionale Modellvorhaben bleiben unberührt.

D2D vs. KV Connect


Schon seit Jahren besteht die Möglichkeit vorzugsweise die quartalsweise Abrechnung einer Kassenarztpraxis auf elektronischem Wege zur KV einzusenden. Dabei gehen die KVen durchaus unterschiedliche Wege.

Seit einiger Zeit ist aber der Trend zur Vereinheitlichung unübersehbar. In diesem Rahmen soll perspektivisch das seit langem eingeführte D2D durch das KV-Connect ersetzt werden.

Die Nutzung von D2D via ISDN war lange Zeit möglich, wurde aber bereits vor einiger Zeit in Nordrhein eingestellt, war und ist aber nach wie vor via DSL möglich.

EIne komplette Einstellung von D2D war bislang in Nordrhein für Anfang 2016 vorgesehen, wie mir nun mitgeteilt wurde, soll die Einstellung von D2D verschoben werden. Sobald ich mehr dazu erfahre, werde ich in meinem Blog berichten.

langfristig wird man um eine Umstellung auf KV-Connect nicht herum kommen.

Einen Vergleich der Systeme findet man hier.

Auf ein Neues!


Nach einiger Zeit der Ruhe werde ich in Zukunft wieder regelmäßiger Beiträge zum Thema eHealth beisteuern, kommentieren und mit Euch diskutieren. Ich freue mich schon auf den Neubeginn!

Dr. Dietmar Krause