Datenverlust bei D-Trust führt zu möglichen Problemen mit eGK Testkarten

Für den Betrieb der eGK wird eine Public-Key-Infrastruktur aufgebaut. Wie bekannt handelt es sich dabei um ein asymmetrisches Krypotsystem. Laut Wikipedia wird dies so definiert:

Ein asymmetrisches Kryptosystem ist ein Kryptosystem, bei dem jede der kommunizierenden Parteien ein Schlüsselpaar besitzt, das aus einem geheimen Teil (privater Schlüssel) und einem nicht geheimen Teil (öffentlicher Schlüssel) besteht. Der öffentliche Schlüssel ermöglicht es jedermann, Daten für den Inhaber des privaten Schlüssels zu verschlüsseln, dessen digitale Signaturen zu prüfen oder ihn zu authentifizieren. Der private Schlüssel ermöglicht es seinem Inhaber, mit dem öffentlichen Schlüssel verschlüsselte Daten zu entschlüsseln, digitale Signaturen zu erzeugen oder sich zu authentisieren.

Der Aufbau der Root-CA ist ein wichtiger Meilenstein bei der Einführung der eGK in Deutschland. Denn der  Grundgedanke für die Sicherheit des gesamten Systems ist, dass Patientenkarte und Arztausweis nicht unabhängig voneinander genutzt werden können. Will der Arzt beispielsweise auf die Daten einer eGK zugreifen, müssen beide Karten ausgelesen werden. Die Karten erkennen sich gegenseitig als echt an und erst anschließend können die Daten auf der eGK ausgelesen werden. Mit anderen Worten: Nur durch den Aufbau der Root-CA bei D-TRUST kann die Echtheit von Karten im Gesundheitswesen verifiziert werden.

Für den Betrieb der Public-Key-Infrastruktur der Gesundheitskarte hat sich die Projektgesellschaft Gematik entschieden, die Root-CA als Dienstleistung an die zur Bundesdruckerei gehörende Firma D-Trust zu vergeben. Dabei wird ein Hardware-Sicherheitsmodul verwendet, dass die Schlüssel ausgehend von einer Root-CA (Root Certificate Authority) ausgibt, die letztlich dafür sorgt, dass alle ausgegebenen Schlüssel auf eGK und HBA sich gegenseitig als echt anerkennen.
In diesem Hardware-Sicherheitsmodul ist es zu einem Datenverlust gekommen, so dass nun eine neue Root-CA erzeugt werden muß. Damit erkennen sich zwar alle bisher ausgegebenen Karten weiterhin gegenseitíg als echt an, neue Karten müssten aber auf Grundlage einer neuen Root-CA produziert werden und diese neuen Karten würden die mit der alten Root-CA produzierten nicht erkennen.
In einem Rundschreiben der gematik, dass Heise online vorliegt und dort zitiert wird, heisst es:

In der Konsequenz heißt dies, dass zu den derzeit im Umlauf befindlichen korrekten eGK-Musterkarten der Generation 1 insbesondere keine Muster-HBA der Generation 1 mehr produziert werden können, die mit den bereits existierenden eGKs eine erfolgreiche Card-to-Card-Authentifizierung durchführen können. Bitte beachten Sie daher, dass die für den nordrheinischen Interoperabilitätstest verteilten korrekten Muster-eGKs ausschließlich für Tests im Basis-Rollout-Szenario verwendet werden können und nach den Basis-Rollout-Tests zu vernichten sind. Obwohl die Muster-eGKs korrekt sind, müssen sie für Tests in künftigen Stufen der Telematik-Infrastruktur noch einmal ersetzt werden.

Heise meint dazu:
Das Hickhack um die Datensicherheit einer Root-CA, die eine relativ kleine Menge von Testkarten stützt, mag trivial erscheinen. Indessen überrascht, das ein zentraler Dienst, der auf alle Testkarten einer Generation ausstrahlt, so vernachlässigt wurde. Die Versicherung, dass beim echten System alles richtig gesichert wird, muss man erst einmal glauben – oder auch nicht. Ein System verteilter Root-CAs, wie sie vom Karlsruher Gesundheitskarten-Kritiker Thomas Maus vorgeschlagen wurde, könnte hier Abhilfe bringen.

Quelle: Heise Artikel

D-Trust

Macht die zukünftige Telematikinfrastruktur (Onlinephase des eGK rollouts) die Kassenärztliche Vereinigung überflüssig?

Wie ich bereits berichtet hatte, ist das Ziel des aktuellen Rollouts der elektronischen Gesundheitskarte im Wesentlichen die Vorbereitung  zur Einführung einer zentralen, allgemein verbindlichen und sicheren Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen. Wie weit diese Entwicklung letztendlich führen könnte, wird bei aufmerksamer Betrachtung der Details der Hausarztzentrierten Versorgung der AOK Badenwürtenberg deutlich. Zur Erinnerung: Der am 8. Mai 2008 unterschriebene Hausarztzentrierte Versorgungsvertrag (HZV) zwischen der AOK Baden-Württemberg, der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft eG (HÄVG) und dem MEDIVerbund gleicht einer Revolution im Gesundheitswesen: er bricht mit der traditionellen Vergütung hausärztlicher Versorgungsleistungen über die Kassenärztliche Vereinigung. Teilnehmende Ärzte rechnen ihre Leistungen nach festen Euro-Beträgen ab. Voraussetzung dafür ist die Installation einer zertifizierten Vertragssoftware wie Hausarzt+, die das Management der HÄVG-Verträge in der Arztpraxis übernimmt. Für die hoch sichere Online-Übermittlung der Abrechnungsdaten an das HÄVG-Abrechnungszentrum benötigen die Praxen zusätzlich einen so genannten Konnektor. Aus Datenschutzgründen ist der Konnektor seit dem 16.1.2009 Pflicht geworden.
Zwar unterscheiden sich diese Konnektoren von den Konnektoren der zukünftigen Onlinephase in einigen Details, Fakt ist aber, dass hier bereits eine Online Abrechnung direkt mit einer Krankenkasse stattfindet, unter Umgehung der KV und zwar mit einer Insellösung, die Teile der zukünftigen Telematikinfrastruktur vorwegnimmt, speziell der “direkte Draht” zur Krankenkasse, über den die Abrechnung geschickt wird.
Das Zusammenspiel von Hausarzt+ und dem Konnektor hat bei den beiden bisher durchgeführten Abrechnungen in Baden-Württemberg perfekt funktioniert. Das vierte Abrechnungsquartal 2008 und das erste Abrechnungsquartal 2009 wiesen eine Fehlerquote von 0,00 Prozent auf, berichtet die Zeitung eHealth Praxis.
Es braucht nicht viel Phantasie um sich vorzustellen, dass die allgemeine Einführung der Onlinepahse des eGK Rollouts, die ja auch über einen Konnektor realisiert wird, sehr schnell zu neuen Verträgen und völlig veränderten Vergütungsstrukturen führen wird, bis hin zum Extremfall, dass die KV für die Abrechnung schlicht nicht mehr gebraucht wird. Bereits jetzt wird ein zunehmend größerer Anteil des Honorars eines typischen Hausarztes durch so genannte Zusatzverträge realisiert. Genannt seien die DMP Verträge und das Hautkrebsscreening. Selbst die KV erwartet, dass durch solche und ähnliche zukünftigen Verträge auch schon ohne Telematik zukünftig bis über 30% des Honorars eines typischen Hausarztes alleine über derartige Zusatzverträge realisiert wird.
Nun sei vorausgesagt, dass in Zukunft die Teilnahme an einem solchen Vertrag die Teilnahme an der Onlinephase voraussetzen wird. Bereits jetzt müssen in Nordrhein alle Ärzte, die am DMP Programm teilnehmen, die Daten elektronisch übermitteln. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen. Das heisst aber auch: sich der Onlinephase zu verweigern, bedeutet, nicht an solchen Programmen teilnehmen zu  können und auf ein zunehmend größer werdenden Anteil des Honorars verzichten zu müssen.
Schon aus diesem Grunde wage ich die Voraussage: es ist völlig gleichgültig, ob die Teilnahme an der Onlinephase des eGK Rollouts formal verpflichtend ist, oder nicht, wer nicht teilnnimmt, wird derartige wirtschaftliche Nachteile haben, dass er sich das schlicht nicht wird leisten können.
Die KV in der bisherigen Form wird dann möglicherweise nicht mehr existieren, sie wird neue Aufgaben bekommen und sich völlig anders definieren müssen  als bisher. Für die Abwicklung des Honorars (wie bisher) ist sie dann zunehmend überflüssig.

PKV: Verwendung der Karte soll auch bei PKV-Versicherten für die Ärzte rechtsverbindlich sein

Die PKV, der Verband der privaten Krankenversicherungen, steigt aus dem Projekt elektronische Gesundheitskarte aus. Zumindest vorerst. Jüngst äußerte sich der Geschäftsführer des Verbands der privaten Krankenversicherungen (PKV), Klaus-Detlef Dietz, gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung: “Wir werden uns an keiner Maßnahme zum Aufbau der Telematikinfrastruktur beteiligen, solange nicht sicher ist, dass die spätere Online-Nutzung und die Akzeptanz der Karte von Privatversicherten durch die Ärzte verpflichtend ist. Das ist Beschlusslage unseres Verbandes.”

Die Privaten Krankenversicherungen stünden dem Projekt eGK zwar grundsätzlich positiv gegenüber, indes werde man sich nicht an Investitionen im zweistelligen Millionenbereich beteiligen, sofern nicht gewährleistet sei, dass die Verwendung der Karte auch bei PKV-Versicherten für die Ärzte rechtsverbindlich sei, sagte Dirk Lullies, Presserefent der PKV.

Hintergrund ist, dass die PKV im Gesundheitsmodernisierungsgesetz schlicht nicht erwähnt ist. Es gibt mehrere Problemfelder aus Sicht der PKV, so entscheidet ein privat Versicherter selbst, ob er ein Rezept einreicht, außerdem gibt es oft mehrere Kostenträger (z.B. Beihilfe), nicht nur einen, wie bei den gesetzlich versicherten.

So ließt man in einer Broschüre der PKV:

Die Erstattung Ihrer Arzneimittelkosten in der Testphase

Zu Beginn der Testphase erhalten Sie zusätzlich zum elektronischen Rezept ein Papierrezept. In der am  Test teilnehmenden Apotheke legen Sie die elektronische Gesundheitskarte und das Papierrezept vor. Die Apotheke bestätigt Ihnen – wie bisher – den Erhalt des Medikaments und quittiert Ihnen Ihre Zahlung.
Das Papierrezept reichen Sie wie gewohnt bei Ihrer Krankenversicherung ein. Bei einer Apotheke, die nicht am Test teilnimmt, erhalten Sie Ihr Medikament weiterhin nach Vorlage des Papierrezepts.
In einem nächsten Schritt ist vorgesehen, das Einreichen und Abrechnen des elektronischen Rezepts auf dem Weg der Datenübertragung zu regeln. Nähere Informationen darüber werden Sie rechtzeitig von Ihrem Versicherungsunternehmen erhalten.

Schon an dieser Passage kann man erkennen, wie schwer sich die PKV mit dem Projekt der Gesundheitskarte tut.

Für die PKV existiert derzeit außerdem  keine gesetzliche Grundlage zur Anforderung entsprechender Lichtbilder der privat krankenversicherten Personen. Hauptproblem der PKV ist aber, dass im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) keiner der Beteiligten  zum Einsatz einer PKV-eGK verpflichtet ist, das gilt für den Versicherten, die privaten Krankenversicherungen und die Leistungserbringer.

Dieser Zustand ist aus Sicht der PKV natürlich unhaltbar, da sie sich an den Kosten beteiligen sollen, ohne dass z.B. die Ärzte, die nur Private behandeln, sich im Gegenzug an der eGK beteiligen müssten.

Der PKV-Verband machte die weitere Mitarbeit am Projekt eGK davon abhängig, dass es auch für den Bereich der PKV „eindeutige gesetzliche Regelungen“ geben wird. Dabei aber müssen PKV Spezifika berücksichtigt werden.

Quellen:

Telematik im Gesundheitswesen -das eRezept aus Sicht der PKV

Elektronische Gesundheitskarte: PKV steigt vorerst aus

Die elektronische Gesundheitskarte in der privaten Krankenversicherung

Die Funktionen der eGK im Überblick

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1. Pflichtfunktionen:
Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Anwendungen der eGK zählen
• Stammdaten des Krankenversicherten, also Name, Anschrift, Geburtsdatum, Krankenversicherung, Geschlecht
• ein Passbild der/des Versicherten, das die Identifizierung erleichtert und Missbrauch erschwert
• die Funktion des elektronischen Rezepts
• die Europäische Krankenversicherungskarte, also der Berechtigungsausweis für eine Behandlung im Ausland, der auf der Rückseite der eGK angebracht wird

2. Freiwillige Daten:
Folgende medizinische Daten sollen sich nach und nach auf freiwilliger Basis per eGK speichern lassen:
• ein elektronischer Arztbrief mit Hinweisen für den weiterbehandelnden Arzt
• Notfalldaten (beispielsweise chronische Erkrankungen wie Asthma oder Diabetes, Allergien, Impfungen, Arzneimittelunverträglichkeiten)
• eine Dokumentation der eingenommenen Arzneimittel, um schädliche Neben- und Wechselwirkungen zu vermeiden
• eine elektronische Patientenakte mit Diagnosen, Untersuchungsergebnissen, Laborwerten und Röntgenbildern
• ein elektronisches Patientenfach, das eigene, von den Patienten selbst gesammelte Informationen, z.B. das Ergebnis regelmäßiger Blutdruckkontrollen, enthält
• eine elektronische Patientenquittung als Überblick über in Anspruch genommene Leistungen und deren Kosten

Quelle:

Branchenbarometer E-Health der Techniker Krankenkasse , kann auch hier bestellt werden.

Ich danke Herrn Michael Brockt von der Concat AG für den Hinweis und das Manuskript.

Gedanken zur elektronischen Patientenakte

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Bild von flikr, creative commons. Autor: myguerrilla

Internetdienste wie Google und Microsoft planen, digitale Patientenakten auch in Deutschland einzuführen. Ihre Serviceangebote GoogleHealth und HealthVault sind in den Vereinigten Staaten bereits am Start. Die Nutzer können damit ihre medizinischen Daten in einem passwortgeschützten Bereich online verwalten und Angaben über Krankheiten, eingenommene Medikamente und Behandlungen hinterlegen. Die Inhalte des geschützten Bereichs lassen sich nach Zustimmung des Nutzers auch behandelnden Ärzten, Apotheken und Laboren für deren Diagnosen zur Verfügung stellen. Hinter der Idee dieses „Patient Empowerment“ steht die Überzeugung, dass ein besser informierter Patient mehr Eigenverantwortung für seine Gesundheit übernimmt und gegenüber seinem Arzt selbstbewusster und unabhängiger auftritt.
So recherchieren laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Harris Poll bereits heute zwei Drittel der Amerikaner medizinische Informationen im Internet.Aus Sicht von IT-Konzernen kombinieren die Internetsysteme eine Archivfunktion für Krankenakten mit der Suchmaschine der jeweiligen Anbieter und Informationsdienste. Datenschutzrechtlich sind die beschriebenen digitalen Patientenakten nach deutschem Maßstab bedenklich. Deshalb achten der Gesetzgeber, der Bundesdatenschutzbeauftragte, die Gematik sowie alle an der Projektorganisation Beteiligten ausdrücklich darauf, dass künftig mit Hilfe der eGK gespeicherte Gesundheitsdaten im Vergleich zu den privatwirtschaftlichen Initiativen deutlich besser abgesichert werden.

Quelle:

Branchenbarometer E-Health der Techniker Krankenkasse , kann auch hier bestellt werden.

Ich danke Herrn Michael Brockt von der Concat AG für den Hinweis und das Manuskript.

Gesundheitskarte: Wer darf auf welche Daten zugreifen?

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Der Datenschutz bei klassischen Rezepten ist deutlich geringer als bei den zukünftigen eRezepten

Foto: flickr creative commons. Autor: Just Sarah.

Bei der Diskussion um die Datensicherheit der eGK wird häufig nicht beachtet, dass mit Hilfe der Karte künftig unterschiedliche Datenkategorien erfasst und verwaltet werden, für die es auch unterschiedliche Zugriffsregelungen gibt. Ihr Pflichtteil enthält, wie schon die Vorgängerkarte, administrative Daten zur Person des Karteninhabers und seiner Krankenversicherung. Dieser Teil ist von Anfang an auf der eGK enthalten und kann in Arztpraxen, Kliniken und Apotheken anhand entsprechender Lesegeräte eingelesen werden.
Im nächsten Schritt können freiwillige medizinische Daten – zunächst der elektronische Arztbrief, später auch vollständige Patientenakten – über die eGK gespeichert werden.Wer diesen Teil einsehen darf, entscheidet allein der Karteninhaber. Es gilt das Zwei-Schlüssel-Prinzip, d.h. der Zugriffsberechtigte muss sich durch einen elektronischen Heilberufsausweis legitimieren (erster Schlüssel), und der Versicherte muss den Zugang aktiv durch Eingabe seiner sechsstelligen Geheimzahl ermöglichen (zweiter Schlüssel). So ist sichergestellt, dass nur Leistungserbringern wie Ärzten, Zahnärzten und Apothekern der Zugang auf den medizinischen Teil gewährt werden kann, nicht aber anderen Instanzen wie den Krankenversicherungen.
Sobald auch die Funktion elektronisches Rezept zur Verfügung steht,werden mit Hilfe der eGK zudem Abrechnungsdaten direkt an die Kostenträger übermittelt. Zum Auslesen der Basisdaten und zum Ausstellen und Einlösen elektronischer Rezepte muss keine Geheimzahl eingegeben werden.

Quelle:

Branchenbarometer E-Health der Techniker Krankenkasse , kann auch hier bestellt werden.

Ich danke Herrn Michael Brockt von der Concat AG für den Hinweis und das Manuskript.

Aktuelle Krankenversicherten- und Ärztebefragung zur elektronischen Gesundheitskarte: Erwartungen und Chancen

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Foto: flickr creative commons, Autor: Okko Pyykkö

Unter diesem etwas komplizierten Titel veröffentlichte das F.A.Z.-Institut für Management-, Markt und Medieninformationen GmbH die Ergebnisse einer aktuellen Befragung zum Thema elektronische Gesundheitskarte. Mit dem „Branchenbarometer E-Health“ untersuchen die Herausgeber F.A.Z.-Institut und Techniker Krankenkasse auf der Basis einer aktuellen Bevölkerungsbefragung, welche Erwartungen die Deutschen an die elektronische Gesundheitskarte haben. Welche Vor- und Nachteile sehen die Menschen dabei? Welchen Nutzen erhoffen sie sich von der eGK? Wie groß ist die Angst vor dem „gläsernen Patienten“? Die Ergebnisse dieser Repräsentativerhebung werden den Resultaten einer Befragung von Versicherten der Techniker Krankenkasse sowie Ärzten aus den regionalen Testregionen gegenübergestellt, die bereits erste Erfahrungen mit der Karte sammeln konnten.
Im November 2008 befragte das Berliner Meinungsforschungsinstitut forsa 1.006 Krankenversicherte ab 18 Jahren zu ihrem Kenntnisstand hinsichtlich der elektronischen Gesundheitskarte und zu ihren Erwartungen in Bezug auf die Einführung. Die interviewten Personen repräsentieren einen Querschnitt der Bevölkerung in Deutschland in dieser Altersgruppe. Die Erhebung erfolgte im Rahmen einer Mehrthemenumfrage mittels computergestützter Telefoninterviews anhand eines strukturierten Fragebogens (Computer Aided Telephone Interviewing oder CATI-Methode).
Die Interviewpersonen wurden durch eine mehrstufige systematische Zufallsauswahl ermittelt. Parallel wurden 100 Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) sowie 51 Ärzte aus den Testregionen ebenfalls per CATI-Methode zu ihren Erfahrungen mit den Testkarten befragt.
Bereits im Vorwort wird der momentane rollout als  das größte IT-Vorhaben, das jemals im deutschen Gesundheitswesen initiiert wurde bezeichnet, und eines der ambitioniertesten Telematikprojekte weltweit. 80 Millionen Krankenversicherte in Deutschland werden in Zukunft eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten. Diese ersetzt schrittweise die bisherige Krankenversicherungskarte. Weiterhin bekommen rund 200.000 Personen, wie Ärzte und Apotheker, einen elektronischen Heilberufsausweis.
Nahezu drei Viertel der Befragten aus dem gesamten Bundesgebiet halten die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für sehr sinnvoll bzw. sinnvoll. Im Osten Deutschlands ist die Zustimmung mit insgesamt 80 Prozent noch größer. Die Versicherten der Techniker Krankenkasse in den regionalen Testgebieten wertschätzen die eGK sogar noch mehr: 87 Prozent von ihnen begrüßen den Start der neuen Karte.
Beim Blick auf die Gesamtbevölkerung stehen vor allem die jüngeren Versicherten der technischen Neuerung sehr positiv gegenüber. 85 Prozent der befragten 18- bis 29-Jährigen halten sie für einen Fortschritt. Auch acht von zehn 30- bis 44-Jährigen erachten die Einführung für sinnvoll. Bei den Älteren ist die Zustimmung etwas geringer, aber immerhin 67 Prozent der 45- bis 59-Jährigen und 70 Prozent der Senioren ab 60 Jahren äußern sich positiv über die neue Karte.
Zurückhaltender urteilen die Mediziner in den Testregionen, auch wenn bei ihnen der Anteil der Befürworter der Karte mit 59 Prozent überwiegt. Doch die ersten Praxiseinsätze der Karten offenbarten den Medizinern einen erheblichen Verbesserungsbedarf. Verlief das Auslesen der Basisdaten noch überwiegend reibungslos, bereiteten insbesondere das PIN-Verfahren, das Speichern von Notfalldaten und elektronische Rezepte Probleme. Solche Klagen bestätigt auch die Gematik in ihrem ersten Zwischenbericht vom Dezember 2008. In allen sieben Testregionen erfassten die Mediziner 2008 nur sehr wenige Notfalldatensätze. Sie stellten etwa 100 E-Rezepte je Region und Monat aus, von denen die Patienten aber nur jedes dritte einlösten.
Von allen künftigen Erweiterungsfunktionen der eGK überzeugt der elektronische Arztbrief die Befragten am meisten. Auch die elektronische Patientenakte wünschen sich sowohl die Mediziner als auch die Krankenversicherten. Während im Ranking der Versicherten die elektronische Patientenquittung an dritter Stelle steht, messen die Ärzte der Möglichkeit einer Online-Aktualisierung von Stammdaten der Versicherten größere Bedeutung bei.
Es besteht ein großer Konsens darin, dass inDeutschland ein Nachholbedarf für sichere Telekommunikationslösungen zum einrichtungsübergreifenden und ortsunabhängigen Austausch medizinischer Informationen besteht. Die Gesundheitstelematik verspricht vielfältige Vorteile, allen voran eine verbesserte Transparenz, Effizienz und Qualität medizinischer Versorgungsleistungen. Dies kommt den einzelnen Patienten, den Leistungserbringern, der Solidargemeinschaft und der Gesellschaft insgesamt zugute.
Die eGK selbst wird aber in der Praxis erst dann erfolgreich sein, wenn sie nicht nur ihre generelle Funktionstüchtigkeit unter Beweis gestellt hat, sondern auch die Bedenken potentieller Anwender ausgeräumt sind.

Quelle:

Branchenbarometer E-Health der Techniker Krankenkasse , kann auch hier bestellt werden.

Ich danke Herrn Michael Brockt von der Concat AG für den Hinweis und das Manuskript.

Elektronische Gesundheitskarte: Absage für USB-Sticks. Ergebnisse einer neuen Studie

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Die für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) verantwortliche Projektgesellschaft Gematik hat eine Studie (PDF-Datei) zur Eignung von USB-Sticks als dezentrale Speichermedien für Gesundheitsdaten veröffentlicht. Die vom Fraunhofer FOKUS-Institut für Offene Kommunikationssysteme durchgeführte Studie erteilt der Nutzung von USB-Sticks eine klare Absage: Sie sind für IT-Laien viel zu kompliziert in der Handhabung und verstoßen damit gegen das Gebot der Diskriminierungsfreiheit, so die Studie.

Die Fraunhofer-Experten stellen im Gutachten nicht nur USB-Sticks mit und ohne eingebauter Verschlüsselung der derzeitigen eGK-Technik gegenüber, sondern nehmen auch zwei eGK-Varianten auf, die es noch gar nicht gibt: eGK-M, eine Smartcard mit 1 MByte Speicher und eGK-M+, eine Variante mit 100 MByte. Bereits in der Variante mit 1 MByte kann eine Smartcard gegenüber der aktuellen eGK mit 32 KByte Speicher eine ganze Reihe von Befunden und Daten aufnehmen, in der 100 MByte-Version gar DICOM-Daten. Die Sicherheitsmechanismen mit PIN-Abfrage und gegenseitiger Autorisierung von Gesundheitskarte und Heilberufsausweis werden bei allen drei Kartentypen als identisch vorausgesetzt.

In der generellen Bewertung der dezentralen Speicherung kommen die Autoren zum Schluss, dass alle europäischen eHealth-Projekte serverbasiert arbeiten und die dezentrale Alternative nicht greifen kann, weil die Aufgabe des Datenerhalts (etwa bei Verlust des Speichermediums) dem Bürger nicht zugemutet werden kann. “Bei Verlust des Mediums trägt allein der Bürger die Aufwände und Kosten für die Wiederbeschaffung. Die letzten Punkte sind auf die TI [telematische Infrastruktur] der eGK und das dezentrale Speichermedium nicht anwendbar.”

Der Leistungserbringer ist nicht gezwungen, neue Geräte einzuführen. eGK_M und eGK_M+können mit den Kartenterminals des Basis-Rollout verwendet werden. Dagegen sind USB-Schnittstellen für die aktuellen Geräte nicht spezifiziert, die Kartenlesegeräte schlicht nicht für USB sticks ausgerichtet.

Die Studie im Wortlaut

teilweise zitiert nach Heise-Artikel

Der Nutzen der Telemedizin für Patienten, Gesundheitssysteme und die Gesellschaft

Telemedizin – die Erbringung von medizinischen Diensten über größere Entfernungen hinweg – kann dazu beitragen, die Lebensqualität vieler europäischer Bürger, von Patienten wie auch Angehörigen von Gesundheitsberufen, zu verbessern und die sich in den Gesundheitssystemen stellenden Probleme zu lösen. Die europäischen Bürger werden immer älter und leiden zunehmend an chronischen Krankheiten. Ihr Bedarf an medizinischer Versorgung wächst. Gerade in entlegenen Gebieten kann es vorkommen, dass keine medizinische Versorgung vorhanden ist oder dass bestimmte fachärztliche Dienstleistungen nicht so leicht oder so häufig verfügbar sind, wie dies der Gesundheitszustand der Bürger erfordern würde. So kann der Zugang zu fachärztlicher Versorgung in Gebieten mit Fachärztemangel oder mit schwer zugänglicher medizinischer Versorgung durch die Telemedizin erleichtert werden.
Chronisch kranke Menschen etwa können mit Hilfe des Telemonitoring ihre Lebensqualität verbessern und Krankenhausaufenthalte verkürzen. Dienstleistungen wie die Teleradiologie und die Telekonsultation können dazu beitragen, Wartelisten zu verkürzen, den Ressourceneinsatz zu optimieren und die Produktivität zu erhöhen.

Begriffsbestimmung
Unter Telemedizin versteht man die Bereitstellung von Gesundheitsdiensten mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologie für den Fall, dass der Patient und der Angehörige eines Gesundheitsberufs (bzw. zwei Angehörige eines Gesundheitsberufs) nicht am selben Ort sind. Voraussetzung ist eine sichere Übertragung medizinischer Daten und Informationen für die Prävention, Diagnose, Behandlung und Weiterbetreuung von Patienten in Form von Text, Ton und Bild oder in anderer Form.

Telemonitoring
Telemonitoring: eine riesige Chance für die Behandlung chronischer Krankheiten
Das Telemonitoring ist ein Dienst der Telemedizin zur Überwachung des Gesundheitszustands von Patienten. Die Daten werden entweder automatisch mit Hilfe von patienteneigenen Geräten für die Gesundheitsüberwachung oder durch die aktive Mitarbeit von Patienten erhoben (indem diese z. B. täglich ihr Gewicht oder den Blutzuckerspiegel messen und mit Hilfe von Telematik-Werkzeugen eingeben). Sobald die Daten verarbeitet und weitergegeben wurden, können sie zur Optimierung der Überwachungs- und Behandlungsprotokolle des Patienten eingesetzt werden.
Besonders hilfreich ist das Telemonitoring bei chronisch kranken Personen (die z. B. unter Diabetes oder chronischer Herzinsuffizienz leiden). Viele dieser oft älteren Patienten müssen aufgrund der langen Krankheitsdauer, ihres Gesundheitszustands und der ihnen verordneten Arzneimittel regelmäßig überwacht werden. Das Telemonitoring nützt nicht nur den Patienten, sondern bietet auch den Angehörigen von Gesundheitsberufen Vorteile. Sein Einsatz ermöglicht es, Symptome und anormale medizinische Parameter früher festzustellen als erst bei einer Routine- oder Notfalluntersuchung, und Gegenmaßnahmen zu ergreifen, bevor schwerere Komplikationen auftreten. Es kann den Patienten auch ermöglichen, Gesundheitseinrichtungen weniger häufig aufzusuchen und so ihre Lebensqualität erhöhen.

Teleradiologie: ein Weg für den optimalen Einsatz knapper Ressourcen
Die Teleradiologie ist ein Dienst der Telemedizin, bei dem radiologische Aufnahmen zwischen verschiedenen Standorten zum Zweck der Auswertung und Konsultation elektronisch übertragen werden. Die Teleradiologie entstand mit der schrittweisen Digitalisierung der bildgebenden Verfahren in der Medizin. Begünstigt wurde diese Entwicklung durch gut strukturierte  Berufsverbände und die frühzeitige Festlegung von Normen. Mit Hilfe der Teleradiologie sind die Einrichtungen des Gesundheitswesens in der Lage, Spitzenbelastungen zu bewältigen, einen Rund-um-die-Uhr-Dienst anzubieten, die Wartelisten für bestimmte Untersuchungen zu verkürzen und vor allem Kosten zu sparen.

Auschnittweise zitiert nach :

European Commission – Information Society. Artikel

KV Nordrhein: BVA informiert falsch über eGK

Unter diesem Titel erschien in “Arzt am Abend” soeben ein Artikel. Es geht hierbei um eine Auseinandersetzung zwischen dem Verband der Augenärzte und der KV Nordrhein, im Kern um den Nutzen und die angebliche Teilnahmeverpflichtung an der sog. Onlinephase des eGK rollouts.

Hierzu heißt es in dem Artikel:

Die KV Nordrhein hat dem Berufsverband der Augenärzte (BVA) vorgeworfen, falsch über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die damit verbundene Online-Anbindung berichtet zu haben: „Wer sich ein zertifiziertes Lesegerät kauft und sich dafür die Pauschale erstatten lässt, verpflichtet sich keineswegs zur sogenannten Online-Anbindung. Hierzu gibt es einen eindeutigen Beschluss der  Betreibergesellschaft Gematik, den diese bereits im Dezember 2008 gefasst und veröffentlicht hat“, betont die KV in einer aktuellen Stellungnahme.

Der BVA behaupte in einem Rundschreiben an seine Mitglieder, dass nur dann eine Erstattung der Kosten stattfinden  würde, wenn man sich dafür zur Online-Anbindung verpflichte. „Das ist falsch, die Online-Anbindung ist freiwillig“, schreibt die KVNO.

Aus dieser Diskussion wird deutlich, dass sich das Potential der neuen Telematikinfrastruktur, die sich aus der sog. Onlinephase heraus erst zu entwickeln beginnt, noch nicht weit genug in der Ärzteschaft herumgesprochen hat, sicher auch aus einem Mangel an Kommunikation heraus mit den wichtigsten Entscheidungsträgern in diesem Bereich.

Hierzu hatte ich bereits meinen Kommentar abgegeben:

Ziel der elektronischen Gesundheitskarte ist der Aufbau einer Telematikinfrastruktur