Erste Stufe des Telematik Online-Rollouts


Gastautor: Georg Kalman, Trust Terminal AG, Usingen

Lange Zeit hatte man den Eindruck, dass  die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte auf bestem Wege sei. Der  Auftrag für die Entwicklung der zweiten Generation der elektronischen Gesundheitskarte wurde von der Gematik erteilt und das Vergabeverfahren  für den Aufbau der Telematikinfrastruktur zur Erprobung der eGK (Online-Rollout Stufe 1) ist im vollen Gange. Auch wurde bei jeder Gelegenheit die konstruktive Zusammenarbeit aller Akteure in den eGK-Projektgruppen und der Gesellschafterversammlung der Gematik gelobt. Doch die ruhigen Tage scheinen vorbei zu sein und die alten Grabenkämpfe sind wieder aufgebrochen.

Nach einem Bericht der Ärztezeitung konnte sich die KBV im März in der gematik mit zwei wichtigen Anliegen nicht durchsetzen. Man hatte gefordert, dass die Krankenkassen in ihren Geschäftsstellen Patiententerminals für die Aktualisierung und Prüfung der Versichertenstammdaten aufstellen. Auch die alte Forderung nach Freiwilligkeit für Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte  am Online-Versichertenstammdatenmanagement teilzunehmen stand wieder auf der Agenda.

Es liegt im ureigenen und gerechtfertigten Interesse von  Ärzten sich zu wehren, wenn immer neue administrative Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf sie übertragen werden sollen. Es dürfte zudem unstrittig sein, dass Aktualität und Pflege der  Versichertenstammdaten vom Grundsatz her in der Verantwortung der Kassen liegen.  Insofern liegt es auf der Hand, dass zunächst  die Kassen ihrer Verpflichtung gerecht werden und entsprechende Verfahren anbieten. Doch der Vorschlag die Onlineaktualisierung der Versichertenstammdaten über Patiententerminals in den Geschäftsstellen der Krankenkassen durchzuführen führt in eine Sackgasse. Es ist den Versicherten kaum zuzumuten, dass sie 4x pro Jahr den Weg in eine Geschäftsstelle auf sich nehmen, nur um einen VSD Update durchzuführen.

Der Konflikt könnte jedocBildh sehr leicht gelöst werden. Ein Blick in andere Branchen kann dabei helfen. Bei  Banken beispielsweise ist es selbstverständlich, dass die Kunden sowohl Bargeld direkt an Automaten ziehen als auch Einzahlungen vornehmen. Auf gleiche Weise könnte der VSD Update durch die Versicherten auf einem eKiosk (Patiententerminal)  in den Arztpraxen oder sonstigen medizinischen Einrichtung durchgeführt werden. Bevor der Patient sich beim Empfang meldet,  geht er an einen sehr einfach konzipierten Selbstbedienungsterminal und steckt seine  elektronische Gesundheitskarte in den dafür vorgesehenen eHealth-Kartenleser. Das System prüft automatisch den Versicherungsstatus bzw. die Gültigkeit der Karte. Im gleichen Prozessschritt wird auch nachgeschaut, ob sich die Stammdaten des Versicherten geändert haben. Wenn ja, wird eine automatische Aktualisierung der Versichertenstammdaten durchgeführt und der Versicherte erhält eine Bestätigung am System angezeigt.

Ein solch einfacher Selbstbedienungsansatz würde einerseits die Forderungen nach Freiwilligkeit der Onlineanbindung erfüllen, denn das PVS muss nicht am Internet angeschlossen sein  und gleichzeitig  den administrativen Aufwand in den Arztpraxen auf ein Minimum reduzieren.  Aufgrund der Einfachheit des Prozesses wäre es den Patienten zumutbar, dass sie  bei jedem Arztbesuch diese Prozedere durchführen und damit die Aktualität und Datenqualität der eGK nachhaltig erhöhen. Gleichzeitig könnten die eKiosksysteme auch dazu genutzt werden, damit die Kassen ihrer Verpflichtung nach §6c des Bundesdatenschutzgesetz zur Patienteninformation nachkommen.

Da der eKiosk sowieso Bestandsteil der geplanten Telematikinfrastruktur ist und somit vom Grundsatz her von den Kostenträgern finanziert werden müsste, stellt sich deshalb nur die Frage, ab welchem Zeitpunkt und an welchen Orten der eKiosk flächendeckend den Patienten zur Verfügung gestellt wird.

Für ein modernes Gesundheitswesen ist die elektronische Gesundheitskarte sowie eine sichere Telematikinfrastruktur ein wichtiger Baustein. Es ist auch davon auszugehen, dass die eGK mittelfristig den Patienten aber auch den Ärzten mehr Vorteile als Nachteiledie bringen wird. Mit unserem Vorschlag möchten wir den neuerlichen Sand im Getriebe entfernen und einen Beitrag leisten, damit die Möglichkeiten und Potenziale der elektronischen Gesundheitskarte endlich den Patienten zur Verfügung gestellt werden kann.

Über TrustTerminal AG:

Die TrustTerminal AG ist ein spezialisierter Systemintegrator für eKiosksysteme, DigitalSignage und Onlineberatung. Das Angebot der TrustTerminal AG umfasst Hard- und Software und insbesondere die Bereitstellung der sicheren und stabilen Technologieplattform PUBLIQ®. Im Mittelpunkt des Unternehmensangebots steht das umfassende und kundenorientierte Betreiberkonzept, das den wirtschaftlichen Einsatz der Systeme sicherstellt. Die TrustTerminal AG bietet an, die komplette technische Verantwortung für den reibungslosen Betrieb zu übernehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.trustterminal.com

Was Microsofts Kinect mit Star Treks medizinischem Trikorder zu tun hat


Nur für den Fall, dass Sie kein Spieler sind, also mit Computerspielen nichts zu tun haben: Microsoft hat eine neue Xbox heraus gebracht und diese ist mit der neuen Version des Kinect Systems versehen worden.

Und das hat mehr mit Science fiction zu tun, als man meint und – zuende gedacht – sehr viel mit zukünftiger Medizin, vor allem Telemedizin.

Aber der Reihe nach.

Das Kinect System verfügt über eine Reihe von Sensoren, u.a. Infrarot Sensoren, hochauflösenden Kameras und Mikrofonen die zusammen mit der richtigen Software einige magisch anmutende Dinge möglich machen. Microsoft arbeitet seit Jahrzehnten an dem System.

Vordergründig wird das ganze vor allem für fitness games verwendet, man kennt das von Nintendos Wii fit, aber die nächste Generation von Geräten wird in der Lage sein, ihnen Anweisungen zu geben, sich grade hinzustellen, den rechten Fuß 30cm nach links zu setzten und so weiter. Das Gerät verfügt über Infrarot Sensoren, hochauflösende Kameras, Mikrofone und mehr.

Fakt ist: das System ist darauf ausgelegt, die Herzfrequenz zu messen (über winzigste Schwankungen der Hautfarbe) und ist in der Lage, die psychische Verfassung zu erfassen, ob man depressiv ist etc.

Stellen Sie sich auch mal vor, ihr Rechner verlangt von Ihnen, die Zunge heraus zu strecken und “Aaaaa” zu sagen, der Rest wird über die Sensoren und die Software gemacht.

Denkbar ist auch ein Vergleich der Fotos mit älteren von Ihnen, bis hin zur Entdeckung eines neuen Hautkrebses.

Rechtliche und ethische Implikationen sind hier noch zu erarbeiten. Lässt man das aber für einen Moment aussen vor, so sind die Folgen für die Telemedizin beachtlich.

Aus medizinischer Sicht wäre Apps dieser Art noch zu evaluieren, was angeblich in der University of Washington Medicine und der Seattle Children’s Hospital bereits passiert. Man arbeitet abgeblich an einer vereinfachten Lungenfunktionsdiagnostik via Mikrofon.

Quelle:

mobihealthnews

T-Online

weiterer Artikel zum Thema

elektronische Fallakte Version 2.0 vorgestellt


Auf der diesjährigen conhIT wurde die zweite Version der elektronischen Fallakte zusammen mit dem IHE-cookbook  (Spezifikation) vorgestellt.   Bei dem internationalen IHE Projekt geht es um Standardisierung und Harmonisierung des Datenaustausches von IT Systemen im Gesundheitswesen und zwar prinzipiell auf internationaler Basis.

Das nun vorgetellte Paket stellt die Kompatibilität zwischen der elektronischen Fallakte und den IHE Spezifikationen (“cookbook”) sicher, so dass IHE konforme Systeme vom Grundsatz her einen einwandfreien Zugang zur Fallakte haben.

Richtungsweisend sollte also sein, bei der zukünftigen Anschaffung von Aktensystemen in der Klinik und Praxis, die IHE Konformität einzufordern. Es wird spannend sein, die zukünftige Entwicklung in diesem Bereich weiter zu verfolgen.

Quellen:

e-Helath.com

IHE

conhIT

IHE-Deutschland

Bundesverfassungsgericht verwirft Beschwerde gegen Einführung der eGK


In einer Entscheidung (BVerfG, 1 BvR 1184/04 vom 13.2.2006, Absatz-Nr. (1 – 68) hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die Einführung der Gesundheitskarte im Februar verworfen. Erst wenn wirklich Anwendungen der eGK existieren und Echtdaten gespeichert werden, könnte nach Auffassung der Richter über die Beschwerde vor Fachgerichten geurteilt werden. Auch rechtlich gesehen steht der Gesundheitskarte damit bis auf weiteres nichts mehr im Wege.

2012 in review


Die WordPress.com-Statistik-Elfen fertigten einen Jahresbericht dieses Blogs für das Jahr 2012 an.

Hier ist ein Auszug:

600 Personen haben 2012 den Gipfel des Mount Everest erreicht. Dieser Blog hat 2012 über 8.500 Aufrufe bekommen. Hätte jede Person, die den Gipfel des Mount Everest erreicht hat, diesen Blog aufgerufen, würde es 14 Jahre dauern, um so viele Aufrufe zu erhalten.

Klicke hier um den vollständigen Bericht zu sehen.

NRW plant flächendeckenden elektronischen Arztbrief, falls notwendig unabhängig vom Stand der bundesweiten Telematikinfrastruktur


Nach Informationen der Ärztezeitung und einer Pressemitteilung des NRW Gesundheitsministeriums zu Folge ist in NRW eine flächendeckende Versogung mit einem elektronischem Arztbrief geplant, wenn die Modellversuche in Düren erwartungsgemäß erfolgreich sein sollten.

Die Briefe werden mit dem in NRW eingeführten elektronsichen Arztausweis signiert, der ebenso schon zur rechtsgültigen Signatur der elektronischen KV Abrechnung im niedergelassenen Bereich (Signatur der Gesamtaufstellung) verwendet wird.  Die Übermittlung soll offenbar über KV Safenet erfolgen.

Soweit zu erfahren war,  soll die Anwendung in Nordrhein und Westfalen-Lippe ausgerollt werden – unabhängig vom Stand der Entwicklung einer bundesweiten Telematik-Infrastruktur unter Führung der gematik, wie es in der Ärztezeitung heisst.

Quelle:

Pressemitteilung NRW Gesundheitsministerium

Ärztezeitung

Ersatzkassen haben Probleme mit dem Institutskennzeichen auf der eGK


Nach einem Bericht von Hausarzt.de weisen die von den Ersatzkassen herausgegebenen eGK auf dem Chip ein regionalisiertes Institutskennzeichen (IK) aus, auf der Karte selber ist aber ein bundeseinheitliches Kennzeichen aufgedruckt, also eine andere IK.

Zum Fehler kann es kommen, wenn die Karte nicht lesbar ist (z.B. weil kein Lesegerät angeschafft wurde…….) und nun die Daten manuell in die Praxissoftware eingetragen werden müssen und dabei dann die falsche IK eingetragen wird, nämlich die außen aufgedruckte.

Nach dem Bericht führt das dazu, dass der Patient dann der regionalen Niederlassung seiner Ersatzkasse zugeordnet wird, was ja auch meistens stimmt, allerdings Probleme geben kann, wenn der Patient in einem anderen KV Bezirk wohnt, als er zum Arzt geht. Dann wird er dem falschen Bezirk zugeordnet. Dem Bericht zufolge könne das zu verfälschten Honorardaten führen.

Offenbar hat auch mindestes ein PVS System (im Bericht nicht genannt) Probleme mit dem IK und übernimmt ein falsches Instituskennzeichen.

Das Problem ist schon zahlenmäßig nachgeordnet, dennoch macht es Korrekturen  dieser Daten in den KVen notwendig, um an die korrekten Honorarzahlungen zu gelangen.

Ich werde weiter berichten, wenn ich Näheres erfahre.

Quelle: Hausrazt.de

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